Lehrertauschverfahren

  • Moin

    Ich bin im 3. Anlauf des Lehrertauschverfahrens, ich möchte als verbeamtete Lehrkraft von Hamburg nach Schleswig-Holstein wechseln.

    Die Freigabe erhalte ich problemlos, nur der Wechsel klappte bisher durch SH nie.

    Nun sind wir in meiner Elternzeit bereits zur Familie nach SH gezogen und werden auch definitiv hier oben bleiben.


    Gibt es jemanden, der Erfahrungen teilen kann? An wen außer den Behörden kann ich mich wenden? Welche Möglichkeiten habe ich zusätzlich zum Antrag und Warten? Hat man nach einer gewissen Wartezeit einen "Anspruch" auf Aufnahme im Bundesland?


    Liebe Grüße

  • An wen außer den Behörden kann ich mich wenden? Welche Möglichkeiten habe ich zusätzlich zum Antrag und Warten?

    • Viel kommunizieren, mit allen Beteiligten:
    1. Schulleitungen (abgebende und potentiell aufnehmende Schulen; hier Initiativbewerbungen im Sinne von "Hallo, mich gibts, ich wär toll für deine Schule")
    2. beteiligte Personalräte im abgebenden und aufnehmenden Bundesland; öPRs der abgebenden und potentiell aufnehmenden Schulen, damit die bei Bedarf auf die Schulleitungen bzgl. Freigaben und Interesse einwirken; übergeordnete PRs, die bei Versetzungen im Ländertausch in der Mitbestimmung sind
    3. Dezernenten im abgebenden und in potentiell aufnehmenden Schulamtsbezirken, um auf Freigabe zu drängen und um Bedarfe an Schulen herauszufinden, um potentiell aufnehmende Schulen zu identifizieren (siehe: Kontakt zu Schulleitungen / öPRs)
    • Bewerbung nicht nur im Ländertausch, sondern mit Freigabeerklärung auch direkt im Stellenvergabeverfahren des aufnemhmenden Bundeslandes (sofern dies in den beiden Bundesländern vorgesehen ist)
    • direkte Bewerbung auf Beförderungsstellen

    Es ist unfassbar aufwändig und kostet viel Zeit, aber erhöht die Chancen im sehr intransparenten Ländertausch deutlich.

    Hat man nach einer gewissen Wartezeit einen "Anspruch" auf Aufnahme im Bundesland?

    Natürlich nicht. Du bist im Dienstverhältnis mit deinem Bundesland, der Dienstherr dort hat für dich eine Fürsorgepflicht, also kann man evtl. mit Verweis auf die einschlägigen KMK Bestimmung hier ein wenig Druck machen, wenn die Freigabe dauerhaft verwehrt wird. Aber das aufnehmende Bundesland hat mit dir ganz buchstäblich "keinen Vertrag", d.h. es besteht für das aufnehmende Bundesland keinerleich Verpflichtung, hier Ansprüchen gerecht zu werden. Das klingt hart, ist aber leider so.

  • Hallo WillG,

    vielen lieben Dank für die vielen Infos. Durch das Mitlesen bekommt man zumindest noch weitere Einblicke. Wie schnell erfährt man eigentlich nach Antragsstellung über seine Freigabe? Erfährt man dies erst im April? Mir ist bewusst, dass eine Freigabe natürlich nicht bedeutet dass der Tausch funktioniert.

    Vielen lieben Dank und liebe Grüße

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