Das sind aber alles Probleme die in einer LK angesprochen und gelöst werden müssen. So schön diese digitalen Tools sind, dann muss aber sehr klar sein, wer sie mit wie generierten Daten füttern darf .
Abwesenheit bei Klassenarbeit, entschuldigt in WebUntis aber nicht beim Fachlehrer
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Normalerweise reicht die Entschuldigung bei der Klassenlehrkraft aus, die Fachkollegen können das ja über WebUntis einsehen. Dem steht nicht entgegen, eine Regelung zu treffen, dass bei Leistungsüberprüfungen eine solche Entschuldigung auch der Fachlehrkraft vorzulegen ist. Das fängt damit an, dass Beurlaubungen an Klausurtagen nur in absoluten Ausnahmefällen möglich sind und nicht immer alle Klassenlehrkräfte auch alle Klausurtermine in den Fächern kennen (können).
Klausurtermine und Termine für andere Leistungsnachweise kann man aber in "WebUntis" unter "Prüfung erstellen" eintragen. Das ist bei uns auch gewünscht und wird von allen KuK so gehandhabt. Die entsprechende Stunde, in der ein LN stattfindet, wird dann in "WebUntis" im Plan der Klasse und der entsprechenden Lehrkraft andersfarbig (an meiner Schule gelb; ich weiß nicht, ob das generell so ist) hinterlegt.
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Das fängt damit an, dass Beurlaubungen an Klausurtagen nur in absoluten Ausnahmefällen möglich sind und nicht immer alle Klassenlehrkräfte auch alle Klausurtermine in den Fächern kennen (können).
Genau deswegen gibt es bei uns eine Laufzettel für Beurlaubungen. Jede Lehrkraft an den entsprechenden Tagen muss mit Unterschrift die Beurlaubung zur Kenntnis nehmen. Erst wenn alle Unterschriften eingesammelt sind, ist Beurlaubung wirksam.
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In BaWü ist das klar geregelt.
Zeitnah der Schule Bescheid sagen, wenn man fehlt.
Am 3, Tag spätestens schriftliche Entschuldigung.
Üblicherweise koordiniert das der Klassenlehrer und trägt das auch ein.
Um eben die Fachlehrer zu entlasten, die nur noch in webuntis nachschauen müssen.
Bei Unklarheiten mit dem Klassenlehrer kommunizieren und gut ist:)
Man kann auch an Klassenarbeitsterminen beurlaubt werden. Wo ist das Problem?
Beerdigungen, Praktika etc. hängen von ganz anderen Rahmenbedingungen ab. Dann gibt es eben eine Nachschreibearbeit, die in BaWü noch nicht einmal zwingend vorgeschrieben ist.
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