Abwesenheit bei Klassenarbeit, entschuldigt in WebUntis aber nicht beim Fachlehrer

  • Hallo liebe Kollegen,


    vermutlich ein viel diskutiertes Thema, ich habe jetzt aber nach ersten Recherchen keine passende Antwort zu meiner Situation gefunden:


    Ich unterrichte PoWi in der Berufsschule, hier gibt es immer extrem hohe Fehlzeiten. Auch bei den Klassenarbeiten. Prinzipiell bin ich da eigentlich immer entgegenkommend, es gibt allerdings auch einige Schüler, denen man mündlich eh schon keine Noten geben kann, weil sie nie da sind, da ist es dann schlecht, wenn sie auch bei der Klassenarbeit fehlen. Die betroffenenen Schüler sind bei WebUntis alle als entschuldigt eingetragen. So wie ich die Regel kenne, muss der Schüler sich bei Klassenarbeiten innerhalb von 3 Tagen beim Fachlehrer entschuldigen. Jetzt bin ich mir natürlich nicht sicher, wie das mit WebUntis ist. Ich sehe natürlich, dass er entschuldigt ist...

    Darf ich den Fehlenden ne 6 geben, wenn sie sich nicht bei mir persönlich entschuldigt haben?

    Bitte keine Grundsatzdiskussion.

    Danke und viele GRüße

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    Wie kommen die "Fehlend-Meldungen" in WebUntis rein. Macht das der Schüler? Muss das der Klassenlehrer dann bestätigen? Oder trägt der Klassenlehrer das ein?


    Generell denke ich, dass ein zentrales Krankmelde-Tool wie WebUntis nur dann Sinn macht, wenn die Krankmeldung dann zentral erfolgt und an alle geht und für alle gilt und man sich nicht im Endeffekt doch bei jedem Lehrer krank melden muss.

  • Wie kommen die "Fehlend-Meldungen" in WebUntis rein. Macht das der Schüler? Muss das der Klassenlehrer dann bestätigen? Oder trägt der Klassenlehrer das ein?


    Generell denke ich, dass ein zentrales Krankmelde-Tool wie WebUntis nur dann Sinn macht, wenn die Krankmeldung dann zentral erfolgt und an alle geht und für alle gilt und man sich nicht im Endeffekt doch bei jedem Lehrer krank melden muss.

    Der Schüler hat sich für den ganzen Tag bei dem Klassenlehrer entschuldigt.

    Prinzipiell gebe ich dir Recht. Gerade seitdem die Schüler nicht mal mehr ein Attest brauchen, finde ich es aber schon sinnvoll, auf den noch bestehenden Anforderungen zu beharren - sofern sie denn bestehen...


    P.S. dein Ausdruck "Krankmelde-Tool" impliziert, dass der Schüler krank war. Aber das ist ja gar nicht der Fall. "Entschuldigt" kann alles mögliche heißen. Meiner ERfahrung nach, geben die Schüler meist gar nichts an, sondern gehen einfach zum Klassenlehrer und lassen ihn die Liste mit den Fehlzeiten unterschreiben

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    P.S. dein Ausdruck "Krankmelde-Tool" impliziert, dass der Schüler krank war. Aber das ist ja gar nicht der Fall. "Entschuldigt" kann alles mögliche heißen. Meiner ERfahrung nach, geben die Schüler meist gar nichts an, sondern gehen einfach zum Klassenlehrer und lassen ihn die Liste mit den Fehlzeiten unterschreiben

    Ja - es kann aber auch heißen, dass er krank war. (ich würde ihn also nicht gleich unter einen Generalverdacht stellen.) Aber von mir aus nennen wir es "Fehlzeiten-Melde-Tool". Oder wie immer WebUntis das nennt.

  • Wie kommen die "Fehlend-Meldungen" in WebUntis rein. Macht das der Schüler? Muss das der Klassenlehrer dann bestätigen? Oder trägt der Klassenlehrer das ein?

    Das kann (zumindest bei uns) nur die Klassenlehrkraft, die hat also die Entschuldigung entgegen genommen.
    Da es keine generelle Attestpflicht geben darf, reicht ja sogar etwas schriftliches (ggf. von den Eltern unterschrieben). Solche Fälle würde ich dann aber mal als Klassenkonferenz klären und ggf. doch in Richtung Attestpflicht schauen, zumindest in begründeten Fällen (Häufiges Fehlen bei Klassenarbeiten).


    Bei uns herrscht aber auch die Regel, dass die Entschuldigung auch beim Fachlehrer vorliegen muss, wenn es um Leistungsnachweise ging. Das wäre dann bei euch auch mal anzugehen. Generell klingt das nach mehr notwendiger Absprache im Bildungsgang.

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    Ob der Leistungsnachweis verweigert wurde oder aus vom Schüler zu vertretenden Gründen nicht erbracht wurde - nur damit kannst Du eine Sechs geben - wäre hier im Vorfeld zu prüfen. Maßgeblich wäre m.E., ob die Fehlzeit generell entschuldigt wurde oder nicht. Das musst Du dann intern klären.

    Denkbar wäre auch, das Ganze "auszusitzen" und dann am Ende des Halbjahres wegen fehlender hinreichender Bewertungsgrundlage eine Feststellung des Leistungsstands durch Prüfung zu beantragen oder aber "nicht bewertbar" einzutragen, wenn gar keine Grundlage vorhanden ist.

  • Bei uns herrscht aber auch die Regel, dass die Entschuldigung auch beim Fachlehrer vorliegen muss, wenn es um Leistungsnachweise ging. Das wäre dann bei euch auch mal anzugehen. Generell klingt das nach mehr notwendiger Absprache im Bildungsgang.

    Soweit ich weiß, ist das eine gesetzliche Vorgabe - aber daraufhin zielt ja im Prinzip meine Frage ab.

  • Ob der Leistungsnachweis verweigert wurde oder aus vom Schüler zu vertretenden Gründen nicht erbracht wurde - nur damit kannst Du eine Sechs geben - wäre hier im Vorfeld zu prüfen. Maßgeblich wäre m.E., ob die Fehlzeit generell entschuldigt wurde oder nicht. Das musst Du dann intern klären.

    Denkbar wäre auch, das Ganze "auszusitzen" und dann am Ende des Halbjahres wegen fehlender hinreichender Bewertungsgrundlage eine Feststellung des Leistungsstands durch Prüfung zu beantragen oder aber "nicht bewertbar" einzutragen, wenn gar keine Grundlage vorhanden ist.

    "nicht bewertbar" wäre in der Tat noch eine gute Alternative.

  • So wie ich die Regel kenne, muss der Schüler sich bei Klassenarbeiten innerhalb von 3 Tagen beim Fachlehrer entschuldigen. Jetzt bin ich mir natürlich nicht sicher, wie das mit WebUntis ist. Ich sehe natürlich, dass er entschuldigt ist...

    In "WebUntis" können an meiner Schule (ich weiß nicht, ob das eine "Einstellungssache" ist, oder ob es daran liegt, dass wir uns im Kollegium so geeinigt haben) nur die Klassenlehrkräfte die SuS ihrer Klasse als entschuldigt eintragen; also genauso wie bei Kiggie. Es gibt unter "Status" die Auswahl zwischen einem einfachen "entschuldigt", "AU" oder "nicht entschuldigt"; solange die Klassenlehrkraft nichts eingetragen hat (oder auch wenn keine Entschuldigung vorgelegt wurde), steht dort "offen". Zusätzlich tragen die Klassenlehrkräfte aber oft noch bei "Abwesenheitsgrund" z. B. "Krankheit", "Behördentermin", "betriebliche Gründe" oder eben "sonstiges" ein bzw. klicken eine der Auswahlmöglichkeiten dort an.


    Darf ich mal fragen, wie du das mit "So wie ich die Regel kenne,..." meinst? Ist das die Regelung bei euch an der Schule oder kennst du es so von anderen Schulen? An meiner Schule gibt es diese Regelung nicht; siehe oben. Von daher würde bei uns natürlich auch keine Fachlehrkraft der/dem betreffenden Schülerin/Schüler eine 6 wegen unentschuldigten Fehlens geben, so lange die Klassenlehrkraft bei "WebUntis" noch nichts eingetragen hat.

    EDIT: Ach, ich sehe gerade, dass du das schon beantwortet hast! Also, meines Wissens ist das nirgends gesetzlich festgelegt.


    Hast du denn schon mit der Klassenlehrkraft über diesen Fall gesprochen?

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Beitrag von O. Meier ()

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  • Ich finde, dass ist eine Frage, die man grundsätzlich beantworten kann und sollte.

    Da pflichte ich dir voll bei. Daher habe ich ja gefragt.

    Ich verstehe nicht so ganz, warum du in dem Zusammenhang das mit der Grundsatzdiskussion zitiert hast, aber war wohl ein Missverständnis

  • Beitrag von O. Meier ()

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  • Soweit ich weiß, ist das eine gesetzliche Vorgabe - aber daraufhin zielt ja im Prinzip meine Frage ab.

    Wo soll die denn bitte stehen?


    Im Schulgesetz steht drin, dass bei nicht verschuldbarem Versäumnis nachgeholt werden darf und dass sich entschuldigt werden muss. In Begründeten Fällen eben auch mit Attest (schrieb ich ja).
    Da steht aber doch nicht, wo die Entschuldigung zu erfolgen hat.

  • Normalerweise reicht die Entschuldigung bei der Klassenlehrkraft aus, die Fachkollegen können das ja über WebUntis einsehen. Dem steht nicht entgegen, eine Regelung zu treffen, dass bei Leistungsüberprüfungen eine solche Entschuldigung auch der Fachlehrkraft vorzulegen ist. Das fängt damit an, dass Beurlaubungen an Klausurtagen nur in absoluten Ausnahmefällen möglich sind und nicht immer alle Klassenlehrkräfte auch alle Klausurtermine in den Fächern kennen (können).

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