Schulausschluss âŒđŸ«âŒin der Grundschule


  • 
welche Erfahrungen habt ihr mit obiger Sache?

    - Aus welchen GrĂŒnden wurden Kinder ausgeschlossen?

    - wie „schnell“ wurde das entschieden?



    Danke â˜ș, bin gespannt đŸ€©

  • Aus welchen GrĂŒnden gibt es OMKs?

    Ausschluss ist entweder Folge einer OMK oder Eilmassnahme mit folgender OMK.


    FĂŒr so ziemlich alles weitere siehe Erlasslage und das jeweils zustĂ€ndige Schulgesetz.

  • Darf ich fragen, was du mit der Frage bezweckst? Hast du einen aktuellen Fall? Oder einfach nur aus Neugierde?

    Leider ein aktueller Fall. Es ist unglaublich schwierig darĂŒber zu schreiben, da man ĂŒber die Ereignisse ja sagen könnte „
ist doch nur
“

  • Der Fall ist ein MĂ€dchen (ja, das scheint es auch zu geben)


    Eine offensichtlich lange Leidensgeschichte seit dem Kindergarten.


    Die Eltern lehnten jede Hilfe ab. Also: keine Beratungslehrer, keine sonderpĂ€dagogische UnterstĂŒtzung geschweige denn Testung.


    Aktuell reicht die Bandbreite der „RegelverstĂ¶ĂŸe“ von verbaler/körperlicher Gewalt (gegen Jungen), Abhauen aus dem Unterricht oder PausengelĂ€nde bis zur „Leistungsverweigerung“ im Sinne von einfach-mal-alles-einpacken und behaupten „ich bin schon fertig“.


    Klar, dass das auch eine Lehrerin vollkommen aus der Bahn wirft. Du bist permanent am Beobachten dieses einen Kindes, schaffst aufgrund der vielen Konflikte die durch sie entstehen dein geplantes Pensum nicht.


    Ein 2,5h GesprÀch mit den Eltern (90 % Redeanteil der Mutter) hat bereits stattgefunden.

  • Ein 2,5h GesprĂ€ch mit den Eltern (90 % Redeanteil der Mutter) hat bereits stattgefunden.

    Finde die Fehler.... :autsch:


    Ansonsten gilt, dass die im jeweiligen Bundesland zulĂ€ssigen Ordnungsmaßnahmen auch an Grundschulen verhĂ€ngt werden können, wobei es da EinschrĂ€nkungen geben kann. So ist die Verweisung von allen Schulen als hĂ€rteste Ordungsmaßnahme (zumindest in NDS) nur in der Sek II zulĂ€ssig.

  • Beitrag von treasure ()

    Dieser Beitrag wurde vom Autor aus folgendem Grund gelöscht: Jetzt kam doch etwas mehr dazu. ().
  • Finde die Fehler.... :autsch:


    Ansonsten gilt, dass die im jeweiligen Bundesland zulĂ€ssigen Ordnungsmaßnahmen auch an Grundschulen verhĂ€ngt werden können, wobei es da EinschrĂ€nkungen geben kann. So ist die Verweisung von allen Schulen als hĂ€rteste Ordungsmaßnahme (zumindest in NDS) nur in der Sek II zulĂ€ssig.

    Richtig es gibt EinschrÀnkungen.


    Meiner Erfahrung nach ist es manchmal gĂŒnstig wenn die Herrschaften mal ordentlich Dampf 💹 ablassen können



    Oft sagen solche Leute dann, das sei ja mal ein tolles GesprĂ€ch gewesen. 😁


    Leider ist es mir in GesprĂ€chen schon passiert, dass gesagt wurde „Kann ich jetzt endlich auch mal was sagen?“ Seither halte ich mich zurĂŒck.đŸ€


    NatĂŒrlich hatte ich die Uhr im Blick. Es war eine Katastrophe.

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    • Offizieller Beitrag

    
welche Erfahrungen habt ihr mit obiger Sache?

    - Aus welchen GrĂŒnden wurden Kinder ausgeschlossen?

    - wie „schnell“ wurde das entschieden?



    Danke â˜ș, bin gespannt đŸ€©

    möchtest du dich vielleicht auch (vorher?) an den von dir gestarteten Threads zu Weihnachtsfeiern in Kollegien oder Schmierereien auf dem Klo beteiligen oder siehst du deine Rolle im Forum ausschließlich als Impulsgeber?

  • möchtest du dich vielleicht auch (vorher?) an den von dir gestarteten Threads zu Weihnachtsfeiern in Kollegien oder Schmierereien auf dem Klo beteiligen oder siehst du deine Rolle im Forum ausschließlich als Impulsgeber?

    Vielen Dank fĂŒr den Hinweis.


    SelbstverstÀndlich kann ich zwischendurch etwas dazu posten.


    Es war tatsÀchlich als Impuls gedacht.

    Meist reagiere ich mit đŸ‘đŸ†đŸ˜„đŸ€šđŸ˜„ um zu zeigen dass ich es gelesen habe.


    Ich nutze das Forum hier um ĂŒber den Tellerrand rauszusehen.

  • Richtig es gibt EinschrĂ€nkungen.

    Welche EinschrĂ€nkungen meinst du? Was darf man in der Grundschule Bayerns deiner Meinung nicht an Ordnungsmaßnahmen durchfĂŒhren?


    Meiner Erfahrung nach ist es manchmal gĂŒnstig wenn die Herrschaften mal ordentlich Dampf 💹 ablassen können


    Oft sagen solche Leute dann, das sei ja mal ein tolles GesprĂ€ch gewesen. 😁

    Leider ist es mir in GesprĂ€chen schon passiert, dass gesagt wurde „Kann ich jetzt endlich auch mal was sagen?“ Seither halte ich mich zurĂŒck.đŸ€

    NatĂŒrlich hatte ich die Uhr im Blick. Es war eine Katastrophe.

    Das GesprÀch sollte lösungsorientiert stattfinden. Zum Dampf ablassen ist die Zeit zu schade.

  • Welche EinschrĂ€nkungen meinst du? Was darf man in der Grundschule Bayerns deiner Meinung nicht an Ordnungsmaßnahmen durchfĂŒhren?


    Das GesprÀch sollte lösungsorientiert stattfinden. Zum Dampf ablassen ist die Zeit zu schade.

    Zu 1. AnkĂŒndigung von Schulausschluss ✅

    Schulausschluss ✅

    An eine Förderschule mit sozial-emotionalem Schwerpunkt ĂŒberweisen ohne Zustimmung der Eltern leider ❌

    Diese können Einspruch erheben, dann wird der Spaß ein Jahr „ausgesetzt“ und man muss die Sache neu aufrollen.

    Bis da ist die Grundschulzeit „abgesessen“


    Zu 2. GesprĂ€chsunfĂ€higkeit, Aggression, Berichte ĂŒber die „Leidensgeschichte“ etc.

    Da die Eltern nicht mehr bereit sind, mit der Schulleitung zu sprechen (es gingen Beschwerdebriefe an das Schulamt) holte ich mir „UnterstĂŒtzung“ von außen.


    Schnell ist die Zeit „verbabbelt“. Man denke nur an die langen Konferenzen.

  • Schnell ist die Zeit „verbabbelt“. Man denke nur an die langen Konferenzen.

    Auch alles eine Frage der Orga bzw. von Absprachen. Wir haben vor etlichen Jahren mal in einer Gesamtkonferenz beschlossen, dass Konferenzen und Dienstbesprechungen max. zwei Stunden dauern sollen. Das klappt bislang sehr gut; meistens benötigen wir nicht mal komplette zwei Stunden.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • An eine Förderschule mit sozial-emotionalem Schwerpunkt ĂŒberweisen ohne Zustimmung der Eltern leider ❌

    ?

    Das ist doch keine Ordnungsmaßnahme? Und das Wort "ĂŒberweisen" habe ich in dem Zusammenhang noch nie gehört.

    Eigentlich mĂŒssen "die Eltern einem Schulwechsel zustimmen", da wird niemand ĂŒberwiesen wie beim Arzt.

    Der Beratungslehrer darf ĂŒbrigens dich beraten.

    Und du darfst den MSD E (oder sonstwelchen) auch ohne Zustimmung der Eltern fĂŒr DEINE Beratung anfordern. Der darf dann halt das Kind nicht anschauen.

    Zudem ist ein Schulausschluss ja das Ende von einer Reihe an Maßnahmen, die vorher liefen.

  • Das ist doch keine Ordnungsmaßnahme? Und das Wort "ĂŒberweisen" habe ich in den Zusammenhang noch nie gehört.

    Eigentlich mĂŒssen "die Eltern einem Schulwechsel zustimmen", da wird niemand ĂŒberwiesen wie beim Arzt.

    Das Land unterhĂ€lt sog. "Überweiser". Wenn dir eine SchĂŒlerin/ein SchĂŒler nicht passt, rufst du 999 an und sind innerhalb einer halben Stunde da. Die Störenfriede werden eingeladen und zu einer anderen Schule gebracht. Das geht leider nur einmal pro Kopf und Halbjahr, aber der Service ist prima.

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