Schulausschluss ❌🏫❌in der Grundschule…

  • …welche Erfahrungen habt ihr mit obiger Sache?

    - Aus welchen Gründen wurden Kinder ausgeschlossen?

    - wie „schnell“ wurde das entschieden?


    Danke ☺️, bin gespannt 🤩

  • Darf ich fragen, was du mit der Frage bezweckst? Hast du einen aktuellen Fall? Oder einfach nur aus Neugierde?

    Viele Grüße aus dem Süden :wink_1:

    Einmal editiert, zuletzt von Milk&Sugar (12. Dezember 2024 22:14)

  • Aus welchen Gründen gibt es OMKs?

    Ausschluss ist entweder Folge einer OMK oder Eilmassnahme mit folgender OMK.

    Für so ziemlich alles weitere siehe Erlasslage und das jeweils zuständige Schulgesetz.

  • Darf ich fragen, was du mit der Frage bezweckst? Hast du einen aktuellen Fall? Oder einfach nur aus Neugierde?

    Leider ein aktueller Fall. Es ist unglaublich schwierig darüber zu schreiben, da man über die Ereignisse ja sagen könnte „…ist doch nur…“

  • Der Fall ist ein Mädchen (ja, das scheint es auch zu geben)

    Eine offensichtlich lange Leidensgeschichte seit dem Kindergarten.

    Die Eltern lehnten jede Hilfe ab. Also: keine Beratungslehrer, keine sonderpädagogische Unterstützung geschweige denn Testung.

    Aktuell reicht die Bandbreite der „Regelverstöße“ von verbaler/körperlicher Gewalt (gegen Jungen), Abhauen aus dem Unterricht oder Pausengelände bis zur „Leistungsverweigerung“ im Sinne von einfach-mal-alles-einpacken und behaupten „ich bin schon fertig“.

    Klar, dass das auch eine Lehrerin vollkommen aus der Bahn wirft. Du bist permanent am Beobachten dieses einen Kindes, schaffst aufgrund der vielen Konflikte die durch sie entstehen dein geplantes Pensum nicht.

    Ein 2,5h Gespräch mit den Eltern (90 % Redeanteil der Mutter) hat bereits stattgefunden.

  • Ein 2,5h Gespräch mit den Eltern (90 % Redeanteil der Mutter) hat bereits stattgefunden.

    Finde die Fehler.... :autsch:

    Ansonsten gilt, dass die im jeweiligen Bundesland zulässigen Ordnungsmaßnahmen auch an Grundschulen verhängt werden können, wobei es da Einschränkungen geben kann. So ist die Verweisung von allen Schulen als härteste Ordungsmaßnahme (zumindest in NDS) nur in der Sek II zulässig.

  • Finde die Fehler.... :autsch:

    Ansonsten gilt, dass die im jeweiligen Bundesland zulässigen Ordnungsmaßnahmen auch an Grundschulen verhängt werden können, wobei es da Einschränkungen geben kann. So ist die Verweisung von allen Schulen als härteste Ordungsmaßnahme (zumindest in NDS) nur in der Sek II zulässig.

    Richtig es gibt Einschränkungen.

    Meiner Erfahrung nach ist es manchmal günstig wenn die Herrschaften mal ordentlich Dampf 💨 ablassen können…

    Oft sagen solche Leute dann, das sei ja mal ein tolles Gespräch gewesen. 😁

    Leider ist es mir in Gesprächen schon passiert, dass gesagt wurde „Kann ich jetzt endlich auch mal was sagen?“ Seither halte ich mich zurück.🤐

    Natürlich hatte ich die Uhr im Blick. Es war eine Katastrophe.

    • Offizieller Beitrag

    …welche Erfahrungen habt ihr mit obiger Sache?

    - Aus welchen Gründen wurden Kinder ausgeschlossen?

    - wie „schnell“ wurde das entschieden?


    Danke ☺️, bin gespannt 🤩

    möchtest du dich vielleicht auch (vorher?) an den von dir gestarteten Threads zu Weihnachtsfeiern in Kollegien oder Schmierereien auf dem Klo beteiligen oder siehst du deine Rolle im Forum ausschließlich als Impulsgeber?

  • möchtest du dich vielleicht auch (vorher?) an den von dir gestarteten Threads zu Weihnachtsfeiern in Kollegien oder Schmierereien auf dem Klo beteiligen oder siehst du deine Rolle im Forum ausschließlich als Impulsgeber?

    Vielen Dank für den Hinweis.

    Selbstverständlich kann ich zwischendurch etwas dazu posten.

    Es war tatsächlich als Impuls gedacht.

    Meist reagiere ich mit 👍🏆😄🤨😥 um zu zeigen dass ich es gelesen habe.

    Ich nutze das Forum hier um über den Tellerrand rauszusehen.

    Einmal editiert, zuletzt von 1996 (13. Dezember 2024 13:28)

  • Richtig es gibt Einschränkungen.

    Welche Einschränkungen meinst du? Was darf man in der Grundschule Bayerns deiner Meinung nicht an Ordnungsmaßnahmen durchführen?

    Meiner Erfahrung nach ist es manchmal günstig wenn die Herrschaften mal ordentlich Dampf 💨 ablassen können…

    Oft sagen solche Leute dann, das sei ja mal ein tolles Gespräch gewesen. 😁

    Leider ist es mir in Gesprächen schon passiert, dass gesagt wurde „Kann ich jetzt endlich auch mal was sagen?“ Seither halte ich mich zurück.🤐

    Natürlich hatte ich die Uhr im Blick. Es war eine Katastrophe.

    Das Gespräch sollte lösungsorientiert stattfinden. Zum Dampf ablassen ist die Zeit zu schade.

  • Welche Einschränkungen meinst du? Was darf man in der Grundschule Bayerns deiner Meinung nicht an Ordnungsmaßnahmen durchführen?

    Das Gespräch sollte lösungsorientiert stattfinden. Zum Dampf ablassen ist die Zeit zu schade.

    Zu 1. Ankündigung von Schulausschluss ✅

    Schulausschluss ✅

    An eine Förderschule mit sozial-emotionalem Schwerpunkt überweisen ohne Zustimmung der Eltern leider ❌

    Diese können Einspruch erheben, dann wird der Spaß ein Jahr „ausgesetzt“ und man muss die Sache neu aufrollen.

    Bis da ist die Grundschulzeit „abgesessen“

    Zu 2. Gesprächsunfähigkeit, Aggression, Berichte über die „Leidensgeschichte“ etc.

    Da die Eltern nicht mehr bereit sind, mit der Schulleitung zu sprechen (es gingen Beschwerdebriefe an das Schulamt) holte ich mir „Unterstützung“ von außen.

    Schnell ist die Zeit „verbabbelt“. Man denke nur an die langen Konferenzen.

  • Ich sehe schon: das Thema „Schulausschluss in der GS“ ist eine nicht so häufige Erfahrung.

    Freilich sind die Kinder ja auch noch sehr jung.

  • Schnell ist die Zeit „verbabbelt“. Man denke nur an die langen Konferenzen.

    Auch alles eine Frage der Orga bzw. von Absprachen. Wir haben vor etlichen Jahren mal in einer Gesamtkonferenz beschlossen, dass Konferenzen und Dienstbesprechungen max. zwei Stunden dauern sollen. Das klappt bislang sehr gut; meistens benötigen wir nicht mal komplette zwei Stunden.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • An eine Förderschule mit sozial-emotionalem Schwerpunkt überweisen ohne Zustimmung der Eltern leider ❌

    ?

    Das ist doch keine Ordnungsmaßnahme? Und das Wort "überweisen" habe ich in dem Zusammenhang noch nie gehört.

    Eigentlich müssen "die Eltern einem Schulwechsel zustimmen", da wird niemand überwiesen wie beim Arzt.

    Der Beratungslehrer darf übrigens dich beraten.

    Und du darfst den MSD E (oder sonstwelchen) auch ohne Zustimmung der Eltern für DEINE Beratung anfordern. Der darf dann halt das Kind nicht anschauen.

    Zudem ist ein Schulausschluss ja das Ende von einer Reihe an Maßnahmen, die vorher liefen.

  • Das ist doch keine Ordnungsmaßnahme? Und das Wort "überweisen" habe ich in den Zusammenhang noch nie gehört.

    Eigentlich müssen "die Eltern einem Schulwechsel zustimmen", da wird niemand überwiesen wie beim Arzt.

    Das Land unterhält sog. "Überweiser". Wenn dir eine Schülerin/ein Schüler nicht passt, rufst du 999 an und sind innerhalb einer halben Stunde da. Die Störenfriede werden eingeladen und zu einer anderen Schule gebracht. Das geht leider nur einmal pro Kopf und Halbjahr, aber der Service ist prima.

  • Das Land unterhält sog. "Überweiser". Wenn dir eine Schülerin/ein Schüler nicht passt, rufst du 999 an und sind innerhalb einer halben Stunde da. Die Störenfriede werden eingeladen und zu einer anderen Schule gebracht. Das geht leider nur einmal pro Kopf und Halbjahr, aber der Service ist prima.

    Pro Lehrer/innen-Kopf oder pro Schüler/innen-Kopf?

    Bei ersterem muss man genau abwägen.

    Tim Finnegan liv’d in Walkin Street
    A gentle Irishman mighty odd.

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