Rückkehr aus Abordnung an die Universität

  • Die unbefristete Stelle klingt toll, wird dann aber höchstwahrscheinlich auch wirklich deine Dauerstelle sein: mit 16 SWS genug zu forschen (inkl. Drittmitteleinwerbung etc.) um Chancen auf eine Professur zu haben wäre mehr als übermenschlich. Ein Ortswechsel wäre auch noch schwerer als jetzt.

    Aber: wenn dein jetziges Arbeitsumfeld dein Traum ist, dann ist ein absoluter und von dem was du schreibst auch völlig verdienter Glücksfall und großer Erfolg und man kann dich nur beglückwünschen.


    Ich persönlich würde meine Verbeamtung trotzdem nicht aufgeben, aber das liegt an meinem Alter, der Familiensituation inkl. mangelnder Altersvorsorge und daran, dass ich als Lehrerin auch glücklich bin. Wenn all diese Punkte für dich nicht dagegen sprechen, wie gesagt: herzlichen Glückwunsch. Es ist ein toller Erfolg, so eine Stelle angeboten zu bekommen.

  • Ich würde mir trotzdem mal die Mühe machen und auf einem Zettel TVL und A-Besoldung vergleichen.


    Eine Fachleitung, die ich nach wie vor für die erstrebenswerte Stelle im Schulsystem halte, ist in NRW A15.

    Postdoc-Dauerstelle ist TVL 13 (?) eine mögliche Professur später dann W2 (?)

  • Ich würde mir trotzdem mal die Mühe machen und auf einem Zettel TVL und A-Besoldung vergleichen.


    Eine Fachleitung, die ich nach wie vor für die erstrebenswerte Stelle im Schulsystem halte, ist in NRW A15.

    Postdoc-Dauerstelle ist TVL 13 (?) eine mögliche Professur später dann W2 (?)

    ... und wenn ich in die Besoldungstabellen in NRW reinschaue, hat man mit A15 und Erfahrungsstufe 10 schon die W2-Professur erreicht (was die Grundbesoldung angeht). Mit Professur kann man in jungen Jahren deutlich besser dastehen (wenn man das wirklich jung erreicht), im Alter überholt A15 aber W2.

    Zusatzverdienste im Rahmen der Professur sind natürlich nicht eingerechnet.


    Das ist der finanzielle Aspekt. Der andere ist, dass das Studienseminar eventuell deinem Profil und deinen Interessen entsprechen könnte (@TE).

    Aber da bleibt die Unwägbarkeit, ob es irgendwann mit einer solchen Stelle klappt oder einer anderen interessanten Aufgabe im Schulsystem. In der Uni ist aber die Unwägbarkeit, was eine gut bezahlte Stelle angeht, wohl noch größer.


    Viele Glück und Erfolg bei der Entscheidung!

    Hier gilt dann ganz besonders, bloß nicht irgendwann zu überlegen, ob das Gras auf der anderen Seite doch viel grüner gewesen wäre, sondern zur Entscheidung zu stehen.


    (Wobei der Wechsel von der Uni an die Schule zurück wahrscheinlich später noch ginge. (Das Fenster für den umgekehrten Weg könnte sehr schnell zu sein.) Wobei dann natürlich auch die Frage nach Erfahrungszeiten für die Besoldung bzw. das Alter bzgl. der Verbeamtung auch irgendwann relevant werden könnten.)

    Tim Finnegan liv’d in Walkin Street
    A gentle Irishman mighty odd.

  • Die letzten Beiträge fassen meine Überlegungen ganz gut zusammen. Verlust der Pension ist zusätzlich natürlich auch noch relevant. Genauso wie der Wegfall der Beihilfe für die PKV.


    Weiß jemand, ob es irgendwie eine Möglichkeit gibt, die Verbeamtung durch Beurlaubung erstmal nur ruhen zu lassen? Es werden pro Jahr ca. 2-3 verbeamtete Stellen deutschlandweit in meinem Bereich an der Uni ausgeschrieben. Wenn man da Altersgrenze und Gesundheitsfragen umgehen könnte, wäre das natürlich super.

  • Weiß jemand, ob es irgendwie eine Möglichkeit gibt, die Verbeamtung durch Beurlaubung erstmal nur ruhen zu lassen?

    Es gibt verschiedene Formen der Beurlaubung. Dazu ist das Landesrecht relevant.
    Die "gewöhnliche" Beurlaubung ohne Dienstbezüge schließt es in der Regel aus, dass du stattdessen einer anderen Tätigkeit nachgehst, bzw. muss diese immer wieder genehmigt werden. Im Falle einer alternativen Festanstellung dürfte das so nicht funktionieren.

    Aber es gibt durchaus auch Sonderformen der Beurlaubung, die bspw. z.T. beim Auslandsschuldienst greifen (- kompliziertes Konstrukt, dem bei Beamten eine Beurlaubung zugrunde liegt -). Evtl. gibt es da auch etwas für die Uni. Frag mal beim Personalrat nach, vielleicht auf beiden "Seiten", an der Uni und an der Schule.

    Es werden pro Jahr ca. 2-3 verbeamtete Stellen deutschlandweit in meinem Bereich an der Uni ausgeschrieben. Wenn man da Altersgrenze und Gesundheitsfragen umgehen könnte, wäre das natürlich super.

    Wenn so eine Beamtenstelle mit einem Bundeslandwechsel einhergeht, kann es sein, dass es dennoch zu einer amtsärztlichen Untersuchung kommt. Zumindest beim Länderwechsel im Schuldienst kann das der Fall sein. Ob das auch greift, wenn man von einer schulischen Beamtenstelle im Land X auf eine universitäre Beamtenstelle im Land Y wechselt, kann ich dir nicht sagen.

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    Die Stelle muss außerdem EXPLIZIT für den Laufbahnwechsel geöffnet sein.
    und das ist nicht jede (oder ist nicht jede*r gewillt, das zu tun. An der Uni ist Wahrscheinlichkeit natürlich hoch, aber ich habe just letzte Woche eine diesbezügliche Ablehnung erhalten (nicht universitär) )

  • In welcher Stufe würde man dich denn im TVL eingruppieren? Du bist jetzt in 8 oder 9, vermute ich?

    Wieviele Dienstjahre hast du? Wenn du 10 Jahre voll hast, kannst du dich ein Jahr nach A14 auf einen A15 Posten bewerben.

  • Wenn du 10 Jahre voll hast, kannst du dich ein Jahr nach A14 auf einen A15 Posten bewerben.

    Die 10 Jahre haben welche Relevanz? Ist das normativ geregelt? Kenne ich aus Hessen nicht.

  • In welcher Stufe würde man dich denn im TVL eingruppieren? Du bist jetzt in 8 oder 9, vermute ich?

    Das ist an der Uni Verhandlungssache. Sie hätten wohl theoretisch das Recht, mich als absoluten Berufsanfänger einzugruppieren, weil ich Dienst- und keine Berufserfahrung habe. Die Jahre der Abordnung sollten mir aber ziemlich sicher anerkannt werden. Jahre in der Schule eigentlich nicht, weil sie keine wissenschaftliche Tätigkeit umfassen. Bei dieser konkreten Stelle könnte es aber eine Ausnahme geben, da die schulische Praxis ja gerade gewünscht ist. Um einen interessanten Bewerber zu bekommen, hat die Uni grundsätzlich auch die Möglichkeit, jemanden vorzeitig in höhere Stufen einzugruppieren. Durch die Stellenbeschreibung wäre ggf. auch E14 drin. Auch das ist eine Ermessensentscheidung. Theoretisch hätte die Uni auch die Möglichkeit, die Stelle zu verbeamten. Das ist bei Lehrkräften für besondere Aufgaben bei uns allerdings unüblich. Da müsste ich gemeinsam mit dem Personalrat also gut argumentieren.

  • Ich würde definitiv verhandeln auf eine Verbeamtung hin.


    Beurlaubungen aus dem Schuldienst in Richtung Dauerstellen an der Hochschule sind vermutlich schwierig, weil 1. die Unterrichtsversorgung Priorität hat, 2. dienstlich begründete Beurlaubungen der Schule was bringen sollen und 3. eine klare Rückkehrabsicht erkennbar sein müsste.

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    Für Beurlaubungen sehe ich gar keinen Spielraum, eigentlich auch nicht für die Verbeamtung, da gibt es nur einen kleinen Pool, aber bei der Einstufung habe ich schon einiges erlebt und ich würde auf die Endstufe von E13, eigentlich mitte E14 mindestens, verhandeln...

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