Was meinst du mit „Selbstanzeige“?
Gemeint ist vermutlich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen sich selbst - mit dem Ziel, offiziell die Haltlosigkeit der Vorwürfe feststellen zu lassen.
Na ja, immerhin habe ich schon vor geraumer Zeit, als es anfing mit den provokanten Äußerungen der Schülerin, den Klassenlehrer auf das Verhalten der Schülerin angesprochen und ihm gesagt, dass sie einfach unwahre Dinge behauptet.
Verstehe ich das richtig, oder fehlen hier Informationen: Du weißt, dass eine Schülerin unwahre (eventuell strafrechtlich relevante) Äußerungen über dich tätigt, und informierst lediglich den Klassenlehrer? Die Schrittigkeit wäre doch wohl: 1) erzieherisches Gespräch mit der Schülerin mit dem Ziel, ihr deren Fehlverhalten vor Augen zu führen (üble Nachrede als Straftatbestand), 2) Information der Eltern, 3) Information der Klassenleitung und - wenn die offensichtlich untätig bleibt - 4) Information der Dienstvorgesetzten, deren Aufgabe es ist, dich zu schützen und ggf. Ordnungsmaßnahmen einzuleiten.