Laut eines NTV Artikels kommt ein aktuelles Rechtsgutachten zu dem Schluss, dass die neue Besoldungsregelung, die bei der Bemessungsgrenze ein fiktives Partnereinkommen einpreist, unzulässig sei.
Der Artikel legt auch noch einmal recht anschaulich dar, was der Dienstherr in NRW da versucht und welche Argumente dagegen sprechen.