Neue NRW Besoldung unzulässig?

  • Laut eines NTV Artikels kommt ein aktuelles Rechtsgutachten zu dem Schluss, dass die neue Besoldungsregelung, die bei der Bemessungsgrenze ein fiktives Partnereinkommen einpreist, unzulässig sei.


    Der Artikel legt auch noch einmal recht anschaulich dar, was der Dienstherr in NRW da versucht und welche Argumente dagegen sprechen.


    https://www.n-tv.de/regionales…drig-article25420297.html

    Von wegen Schuft, ein Zyniker ist ein enttäuschter Idealist!

  • Betrifft im Kern nicht nur NRW, weil andere Länder ähnliche Regelungen evenfalls eingeführt haben. Mit teils sogar höher angesetztem fiktiven Partnereinkommen.

    Da sind bereits Klagen anhängig, weshalb der Beamtenbund NRW derzeit auf ein eigenes Verfahren verzichtet.


    Die verantwortliche derzeitige Landesregierung NRW ist übrigens eine Koalition aus CDU und Grünen. Nur so zur Info.

    Von wegen Schuft, ein Zyniker ist ein enttäuschter Idealist!

  • Betrifft im Kern nicht nur NRW, weil andere Länder ähnliche Regelungen evenfalls eingeführt haben. Mit teils sogar höher angesetztem fiktiven Partnereinkommen.

    Da sind bereits Klagen anhängig, weshalb der Beamtenbund NRW derzeit auf ein eigenes Verfahren verzichtet.


    Die verantwortliche derzeitige Landesregierung NRW ist übrigens eine Koalition aus CDU und Grünen. Nur so zur Info.

    Welche Länder sind das?

    Und welche bahnen sowas an?

  • Kaum. Die Situation betrifft wohl eher die unteren Besoldungsstufen.

    O contraire. Auch Lehrer sind von dieser Regelung betroffen, weil so die Bemessungsgrenze kleingerechnet wird. Diese wiederum ist die Ausgangsgröße für alle weiteren Besoldungsstufen (über das Abstandsgebot).


    Darüber hinaus wird hier am Alimentationsprinzip gerührt, das bei allen Beamten gilt. In letzter Konsequenz könnte hier das Tor geöffnet werden hin zu einer Alimentation, die fiktiv oder konkret das Partnereinkommen mit einbezieht.

    Von wegen Schuft, ein Zyniker ist ein enttäuschter Idealist!

  • Die Idee mit dem Partnereinkommen war eine Erfindung der nördlichen Bundesländer und findet nun nach und nach Einzug in allen anderen Bundesländern.


    Das BVG will seit Jahren ein neues Urteil zu Besoldung fällen und alle, die das Thema aktiv verfolgen, hoffen, dass der Spuk mit dem künstlichen Großrechnen unserer Alimentation dann ein Ende hat.

    Hallo,

    würde bei Lehrerpaaren dann zweimal ein Partnereinkommen berücksichtigt?

    Das wird indirekt 2 mal berücksichtigt. Deine/Eure Besoldung müsste 2 mal den Bedarf decken, den das BVG vor einigen Jahren errechnet hat.

    Durch die Erhöhung der Sozialleistungen in den letzten Jahren hätte man die Besoldung merklich außerhalb einer Tarifrunde erhöhen müssen. Um diesen Schritt nicht gehen zu müssen, wird das Partnereinkommen in der Besoldung "reingerechnet". Insofern wird euch 2 mal eine verfassungsgemäße Besoldung vorenthalten.


    Wichtig!!


    Trommelt in euren Kollegien für Widersprüche. Nur wenn genügend Widerspruch einschlagen, wird das Sparmodell schlechte Gesetze nicht mehr lukrativ.


    Wichtiger!!


    Nur wer jährlich Einspruch einlegt, hat irgendwann Anspruch auf eine Nachzahlung für den Murks der da fabriziert wird!


    Hab keine Scheu Widerspruch einzulegen!!


    Wir sind als Beamter verpflichtet unserer Ansprüche zu prüfen und eventuelle Unstimmigkeiten zu widersprechen.


    Und folgendes Gedankenspiel in der freien Wirtschaft! Sagt der Chef:.


    "Dein Gehalt steigt nicht. Dein Partner hat ein schönes Einkommen. Wozu brauchst du mehr?"


    Hier findet ihr Links zu Widersprüchen für fast jedes Bundesland!


    https://forum.oeffentlicher-di…x.php/topic,122068.0.html

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