Unterrichtsverteilung ungerecht

  • Welches BL? 32 wäre in NRW zu voll. Wir müssten teilen.


    Ansonsten: Du hast etwas erwartet und nicht bekommen. Hast Du denn mal geäußert, dass Du gern mehr Religion unterrichten würdest? Wusste jemand von Deiner Erwartung?

    Bis 32 ist möglich an Gy/Ge in NRW. Gilt für Klassen und folglich auch für Kurse denke ich.

    30/31 wird bei uns in der Regel ausgeschöpft plus 1-2 Sprachförderkinder (=Geflüchtete).

  • Bis 32 ist möglich an Gy/Ge in NRW. Gilt für Klassen und folglich auch für Kurse denke ich.

    30/31 wird bei uns in der Regel ausgeschöpft plus 1-2 Sprachförderkinder (=Geflüchtete).

    Danke, ich hatte gestern Abend auch überlegt, weil mir die Zahl 32 auch für NRW vorschwebte.

  • Unterscheidet sich die Zahl von unserer in der SEK II? Wir teilen ab 32. und eine Berufschulklasse rentiert sich rein rechnerisch ab 16 SuS.


    Teilt ihr erst ab 33?

  • Unterscheidet sich die Zahl von unserer in der SEK II? Wir teilen ab 32. und eine Berufschulklasse rentiert sich rein rechnerisch ab 16 SuS.


    Teilt ihr erst ab 33?

    SGV § 6 (Fn 6) Klassenbildungswerte | RECHT.NRW.DE


    -> Berufskolleg: 31 max.

    -> Gym/Ge: Nicht so einfach, hängt von Anzahl der Klassen im Jahrgang und weiteren Faktoren ab, gibt mehrere mögliche Ausnahmen. Meine Erfahrung ist aber auch: 32 max.

    There are only 10 sorts of people - Those who know binaries and those who don't.

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    • Offizieller Beitrag

    Wie kann ich denn nun eine Änderung der Unterrichtsverteilung „erwirken“? Beim SL direkt jammern? ÖPR? Ich bin echt verzweifelt.

    Sorry für den langen Text und danke schon mal für eure wertvollen Tipps! :engel:

    Liebe/r Franconian,


    hier einmal die Perspektive aus Schulleitungssicht mit UV-Verantwortung.


    Isoliert betrachtet mag Deine Situation wenig erbaulich erscheinen, die Gründe für eine entsprechende UV sind aber in der Regel vielschichtig.

    Die UV ist ein Ergebnis der vorhandenen personellen Ressourcen sowie den Vorgaben durch die Stundentafel, durch die Raumsituation und durch die SchülerInnenzahlen. Hinzu kommen noch die individuellen Wünsche für die Stundenplangestaltung (TZ-Kräfte mit freien Tagen oder Einschränkungen bei den Einsatzzeiten) sowie andere Faktoren wie z.B. die Abgabe von eigenem Unterricht der LehramtsanwärterInnen. Das Ganze ist ein hochkomplexes Gebilde, das in vielen Fällen wenig Gestaltungsspielräume lässt. Äußerungen wie "wo ein Wille ist, ist auch ein Weg", die hier mitunter vorkommen, schießen moralinsauer an der Realität vorbei.

    (Ich habe jetzt in den paar Monaten, in denen ich dafür verantwortlich bin, schon so viele unvorhergesehene Entwicklungen erleben dürfen, dass ich froh bin, ein wirklich hochmotiviertes und -kompetentes Team zu haben, das die überwiegende (Untis-bezogene) Arbeit übernimmt.)


    Wäre ich der (stv.) SL, der das entschieden hat, könnte ich Dir erklären, warum Deine UV und Dein Stundenplan so sind. Gleichzeitig könnte ich (und wollte ich) aber auch nicht mal eben so eine Änderung in der UV veranlassen, weil jede noch so kleine Änderung immer großes Potenzial hat, in die Pläne anderer KollegInnen einzugreifen, sprich, was für Dich besser sein mag, kann für eine/n oder mehrere KollegInnen richtig doof sein. Ich würde anbieten, zum Halbjahr einmal zu schauen, was ggf. möglich ist, wobei die Kontinuität bei den unterrichtenden Lehrkräften auch eine Rolle spielen würde. Was man schauen könnte, wäre, ob man Deinen Stundenplan ggf. etwas günstiger gestalten könnte. Mehr wird meiner Einschätzung nach aber nicht drin sein.

    Fazit: "Erwirken" kannst Du nichts, weil Du darauf keinen Anspruch hast und Deine UV und Dein Stundenplan Teil eines größeren komplexen Gebildes sind. Du kannst darum bitten, im Idealfall mit konkreten Vorschlägen, ob man zum Halbjahr oder ggf. in Absprache mit einer anderen Lehrkraft etwas tauschen kann. Wenn die KollegInnen das im Einvernehmen vorher klären und dann vorschlagen, stehen die Chancen deutlich besser, eine Veränderung zu erreichen.

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