Überstunden Seiteneinstieg

  • Wo finde ich für den Seiteneinstieg, SN, eine Übersicht wieviel Vertretungsstunden, auch fachfremd, man bei einer Stelle von 50% der reg. Arbeitszeit machen muss?

    Ich bin ganz neu, würde gern erst einmal im System ankommen. Habe eine Schwerbehinderung und muss dahingehend auch etwas auf mich aufpassen.

    Ich bin befristet eingestellt.


    Mir geht es nicht zwingend um mehr Geld, nur den Umfang, der mich noch erwartet.

  • Zumindest in NRW werden Schwerbehinderte auf ihr Verlangen von Mehrarbeit freigestellt.


    Und bei einer befristeten Stelle sollte eigentlich gar keine Mehrarbeit anfallen.


    Oder geht es um Vertretungsstunden, die z.B. im Rahmen bezahlter Vertretungsreserven anfallen? Das gilt dann nicht als Mehrarbeit.

  • Ich weiß es nicht. Ich wurde von der Aufsicht abgezogen und hatte auf einmal eine Klassenarbeit zu beaufsichtigen, die -und das tut mir für die SuS sehr leid- viele Fragen zur Arbeit hatten, die ich nicht beantworten konnte.

  • Ich weiß es nicht. Ich wurde von der Aufsicht abgezogen und hatte auf einmal eine Klassenarbeit zu beaufsichtigen, die -und das tut mir für die SuS sehr leid- viele Fragen zur Arbeit hatten, die ich nicht beantworten konnte.

    Wenn du von einer Aufsicht abgezogen wirst, um anderswo in einer Klasse die Aufsicht während einer Klassenarbeit zu übernehmen, dann ist das keine Mehrarbeit. Mehrarbeit im Sinne von MAU können nur zusätzlich zu haltende Unterrichtsstunden sein.

  • Wo finde ich für den Seiteneinstieg, SN, eine Übersicht wieviel Vertretungsstunden, auch fachfremd, man bei einer Stelle von 50% der reg. Arbeitszeit machen muss?

    Die wirst du nirgends finden... Es "muss" doch niemand eine bestimmte Anzahl von Vertretungsstunden machen!? Oder meintest du, wie hoch die Zahl an Vertretungsstunden ist, die man höchstens machen darf?


    Nach dem, wie du es in deinem Beitrag Nr. 3 geschildert hast, sind m. E. außerdem in diesem Fall gar keine Vertretungsstunden angefallen. Siehe obiger Beitrag von DFU.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Ich habe nun ein Formular vorliegen: 1 Ust Mehrarbeit das gesamte Schuljahr, seit Arbeitsaufnahme.


    Es steht "Mehrarbeit" drin.


    Bin ich jetzt ungewollt entfristet?

    Was ist das für ein Formular? Von wem?

  • Ich habe nun ein Formular vorliegen: 1 Ust Mehrarbeit das gesamte Schuljahr, seit Arbeitsaufnahme.


    Es steht "Mehrarbeit" drin.


    Bin ich jetzt ungewollt entfristet?

    Rechtsberatung der Gewerkschaft fragen.

    Tim Finnegan liv’d in Walkin Street
    A gentle Irishman mighty odd.

  • von der Schulleitung ! Da steht explizit: Stundenzahl xy (die in meinen AV)

    Und Mehrarbeit. A

    Zu leistenden Unterrichtsstunden xy+a = Summe


    Für das gesamte Schuljahr! Das ist doch keine kurzfristige Mehrarbeit, um Stundenausfall zu kompensueren sondern schlichtweg eine einseitige (durch die Schulleitung) Erhöhung meiner vertraglichen Arbeitszeit.

    Ohne zu fragen!

  • Wenn du meinst, dass du wegen einer Pausenaufsicht die durch eine Klausuraufsicht ersetzt wurde, entfristet wirst, klage. RA fragen was er davon hält.


    War das eigentlich eine Mittagspause aus der du abgezogen wurdest?

  • Wegen 2 UE werde ich bestimmt nicht entfristet. Aber ein gesamtes Schuljahr jede Woche Mehrarbeit festgelegt lt. Stundenplan? Unbezahlt?

    Damit komme ich definitiv über die Bagatellgrenze.

    Lehrermangel, Ort, viele Kündigungen/Renteneintritt das alles mag eine Rolle spielen. Aber gerade wenn jemand neu ist, erscheint mir das merkwürdig.

  • Genau. 1UE mehr. Ohne zu fragen. Seit Start und ich hoffte, dass es sich zum Halbjahr ändert, ich habe auch extra geschrieben, dass ich Freizeitausgleich wünsche.

    Geändert hat sich nichts.

    Bezahlt wurde diese zusätzliche UE pro Woche auch nicht.


    Die zusätzliche Stunde ergibt sich einfach aus der Zusammensetzung der Klassen.

    Bezahlt bekomme ich diese UE nicht? Die SL kann ohne zu fragen Mehrarbeit für ein ganzes Schuljahr anordnen? Bei Teilzeit. Und befristeten Vertrag?

    Ich glaube in der Wirtschaft geht sowas ohne Arbeitsvertragsänderung gar nicht. Bei Lehrern schon?


    Dazu kommen jetzt noch Vertretungsstunden, wie Aufsicht, Kollege krank usw.

  • Da keiner deinen Vertrag kennt, würde ich dir empfehlen deine Fragen einer kompetenten Rechtsberatung z.B. bei einer Gewerkschaft zu stellen.


    Und bist du sicher, dass alles was im Plan steht, als Unterricht zählt?

    Aufsichten und ähnliches zählen nicht dazu.

  • Ich bin ganz sicher!

    Aufsichten, Klassenfahrt, das gehört einfach dazu. Wird auch nicht eingerechnet.

    Soweit ich es überblicke: viele arbeiten TZ, Anrechnungsstunden, Abminderung wegen Rente/Aufgaben


    Der Seiteneinstieg ist meiner Ansicht nach völlig unstrukturiert gelöst. Man wird fachfremd als Lückenstopfer eingesetzt.


    Tja, und dieses Schuljahr brauchte dringend eine Klasse einen Lehrer (der alte ist in Rente gegangen, aber so etwas ist m. E. planbar!).


    Okay. Daraus ergibt sich für dieses SJ jede Woche 1UE mehr für mich. Bezahlt werde ich für die UE im Vertrag (lässt sich ja mit dem tvl rechner überprüfen) stimmt auch alles. Ich notiere mir jede einzelne zusätzliche Stunde.


    Bei einer Kollegin sieht es so aus, dass sie ungewollt, durch die Stundenplanung, dieses SJ 2UE pro Woche zu wenig unterrichtet!

    Sie hat also Minusstunden.


    Das KANN sicherlich durch die Fächer/unterschiedlichen Teilzeitarbeitsverträge entstehen. (Vermute ich)


    Aber was passiert im Fall

    a) ein Schuljahr jede Woche mehr Unterricht

    b) ein Schuljahr jede Woche weniger Unterricht?


    In der Wirtschaft gibt es bei a) Überstundenkonto und absetzen

    b) tritt nie ein.


    Im öffentlichen Dienst gibt es bestimmt viele Regeln, die ich nicht kenne. Beide Fälle habe ich aber bei revosax nicht gefunden. Aber vielleicht habe ich einfach an der falschen Stelle geschaut?

  • ich finde nur das:

    3Eine länger als zwei Wochen dauernde Überschreitung um wöchentlich mehr als sechs Unterrichtsstunden soll in der Regel nicht ohne Zustimmung der Lehrkraft erfolgen. 4Die entstehenden Mehr- und Minderzeiten sind innerhalb des Schuljahres auszugleichen.2


    In beiden Fällen sind es nicht MEHR als 6 UE.


    Ich gehe davon aus, dass es bei TZ Beschäftigung einfach auf 3 halbiert wird (?).


    Fall a) Überstundenkonto (?)

    Fall b) man wird die Lehrkraft vermutlich als Lückenstopfer für Vertretungen (Unterrichtsausfall anderer Lehrer wegen Krankheit) nutzen


    Im Falls b würde ich es für unschön halten, denn Vertretungen werden nur kurzfristig angesagt, die Kollegin hat 3 kleine Kinder, und Vertretungen werden nur hälftig angerechnet, d.h. wenn ich 90 min vertrete, wird mir nur eine UE angerechnet.

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