PKV kürzt Auszahlung - Beihilfe?

  • Guten Tag alle zusammen,


    ich hoffe, ich habe die richtige Kategorie erwischt. Verzeiht mir bitte, wenn nicht.

    Ich war mein Leben lang immer gesetzlich krankenversichert und habe dann zur privaten Krankenversicherung gewechselt als ich Beamtin auf Probe wurde. Dementsprechend ist alles, was mit PKV und Beihilfe zu tun hat, komplettes Neuland für mich.


    Ich habe eine Arztrechnung zeitgleich bei der PKV und der Beihilfe eingereicht. Die Beihilfe hat mir ihren Anteil vollständig überwiesen, die PKV hat mir ihren Anteil nur gekürzt überwiesen. Damit kann ich soweit leben (Kürzung beträgt um die 70€), aber bin ich nun verpflichtet, dies der Beihilfe mitzuteilen? Wollen die dann das Geld von mir zurück oder prüfen die die Rechnungen anders als die PKV? Ich hatte eigentlich vor, dies telefonisch zu klären, aber ich weiß ehrlich gesagt nicht mal, bei wem ich da zuerst anrufen muss.


    Ich lebe und arbeite in Niedersachsen.


    Vielen Dank schon einmal herzlich im Voraus!

    Liebe Grüße

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    Beide Seiten haben unterschiedliche Berechnungsgrundlagen.
    In der Regel (!!) ist die Beihilfe allerdings weniger "spendabel" als die PKV.
    Und selbstverständlich sind sie unabhängig voneinander, also schuldest du niemandem etwas, nur weil der andere Part zu wenig / mehr bezahlt hat.

    Wobei, das sage ich und habe seit Jahren bzw. jahrelang nichts eingereicht, weil mein Tarif (wie die meisten, also prüf es auch für dich!) vorsieht , dass ich mehrere Beitragsmonate zurückbekomme, wenn ich gar nichts einreiche, also muss ich immer wieder rechnen, ab welcher Rechnung es sich lohnen würde.

  • Wobei, das sage ich und habe seit Jahren bzw. jahrelang nichts eingereicht, weil mein Tarif (wie die meisten, also prüf es auch für dich!) vorsieht , dass ich mehrere Beitragsmonate zurückbekomme, wenn ich gar nichts einreiche, also muss ich immer wieder rechnen, ab welcher Rechnung es sich lohnen würde.

    Echt? Ich bin schon mit allen Vorsorgeuntersuchung über dem Erstattungsbeitrag.

  • Und selbstverständlich sind sie unabhängig voneinander, also schuldest du niemandem etwas, nur weil der andere Part zu wenig / mehr bezahlt hat.

    DAs stimmt so nicht, wenn du einen Beihilfeergänzungsvertrag hast, dann zahlt die PKV mehr, wenn die Beihilfe etwas kürzt, wenn man dann den Bescheid der Beihilfe einreicht!

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    vielleicht mache ich nicht genug Vorsorge?
    Ich liege mehr oder weniger immer knapp drunter, es sind 2 (oder 2,5?) Monate à 400 Euro (bald 500 Euro) Monatsbeitrag. Die 1600 Euro Rechnungsbetrag habe ich selbst im ersten Jahr mit MRT nicht geknackt.

    (Dieses Jahr habe ich allerdings alles durch, werde ich bald alles einreichen, und lerne sogar gerade die Freuden des "Genehmigungsantrags" kennen, eine unglaubliche Freude zwischen "Sind Sie WIRKLICH krank genug?", "Aber vielleicht waren Sie dann schon vorher krank?" und "Ach, lassen Sie uns überprüfen, ob es nicht günstigere Sachen gibt, entbinden Sie dafür alle möglichen Ärzte von der Schweigepflicht" ... Habe ich schon erwähnt, wie sehr genervt ich bin?)

  • Echt? Ich bin schon mit allen Vorsorgeuntersuchung über dem Erstattungsbeitrag.

    Ich habe für mich selbst noch keine einzige Rechnung bei der PKV eingereicht. Ich gehe aber auch nur sehr selten zum Arzt

  • Ich habe für mich selbst noch keine einzige Rechnung bei der PKV eingereicht. Ich gehe aber auch nur sehr selten zum Arzt

    Vorsorge Gynäkologie, Vorsorge Zahnarzt, Vorsorge Augenarzt, Vorsorge Hautarzt

  • Die Beihilfe hat mir ihren Anteil vollständig überwiesen, die PKV hat mir ihren Anteil nur gekürzt überwiesen.

    Magst du hier mal die von dir bei der PKV gebuchten Tarife nennen?

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • Echt? Ich bin schon mit allen Vorsorgeuntersuchung über dem Erstattungsbeitrag.

    Ich bekomme aktuell 700€ von meiner PKV an Beitragsrückfluss. Da muss ich (den steuerlichen Aspekt mal ausgelassen) weit mehr als 1400€ Arztrechnumgen haben , damit es sich lohnt, weil ich in den Folgejahren dann in eine niedrigere Erstattung rutsche.


    Mit welchen Vorsorgeuntersuchungen kommt man da denn drüber?

  • Vorsorge Gynäkologie, Vorsorge Zahnarzt, Vorsorge Augenarzt, Vorsorge Hautarzt

    Zum Zahnarzt gehen ich. Das kostet irgendwie 150-200€. Augenarzt vielleicht 200€, da gehe ich aber nur hin wenn was ist . Gynäkologie kann auch ml teuer sein, das habe ich nicht. Beim Hautarzt habe ich keine Erfahrung, da war ich noch nie.


    Ich müsste aber auch auf Rechnung von 1300€ kommen, bevor es sich lohnt.

  • Ich hab nicht so eine hohe Rückerstattung. Vielleicht ab diesem jähr wieder, da ich in der Beihilfe runter gerutscht bin. Hab nur noch ein Kind als beihilfeberechtigt.


    Augenarzt ist bei mir immer teuer, da ich eine OP hatte und daher 2-Mal pro Jahr aufwändige Untersuchungen habe. Gyn genauso.

  • In vielen PKV-Tarifen kann man Rechnungen für Vorsorgeuntersuchungen und teilweise Schutzimpfungen einreichen und erstatten lassen, ohne dass das einer Beitragsrückerstattung im Wege steht.


    Beitragrückerstattungen wirken sich allerdings bei der Einkommenssteuer ungünstig aus, so dass es sich lohnen kann, auf diese zu verzichten. Das müsste man noch in den Berechnungen ergänzen; ein reines Gegenrechnen von Ausgaben und BRE reicht nicht aus.

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    Vorsorge Gynäkologie, Vorsorge Zahnarzt, Vorsorge Augenarzt, Vorsorge Hautarzt

    Gynäkologie haut am meisten rein, und das auch noch halbjährlich, auch Blutuntersuchungen, aber die anderen Vorsorgen sind nicht so teuer bzw. auch nicht zu oft. und trotz Medikamente lohnt sich das nicht...
    2024 und 2025 werde ich definitiv alles einreichen aber bei den steigenden Beiträgen hoffe ich, dass ich danach es nie wieder brauche (weil es sonst heißt, ich habe dann weit über 2000 Euro Rechnungen gehabt.. (50% Versicherung.)

  • Gynäkologie haut am meisten rein, und das auch noch halbjährlich, auch Blutuntersuchungen, aber die anderen Vorsorgen sind nicht so teuer bzw. auch nicht zu oft. und trotz Medikamente lohnt sich das nicht...
    2024 und 2025 werde ich definitiv alles einreichen aber bei den steigenden Beiträgen hoffe ich, dass ich danach es nie wieder brauche (weil es sonst heißt, ich habe dann weit über 2000 Euro Rechnungen gehabt.. (50% Versicherung.)

    Ich merke auch schon, dass es bei 50% Beihilfe schwierig wird, die BRE zu toppen. Ich muss mal nachrechnen für 2024.


    Die Wehwehchen werden leider auch mehr. 2023 und 2024 musste ich nicht rechnen. Krankenhaus und MRT haut auch rein.


  • Ich liege mehr oder weniger immer knapp drunter, es sind 2 (oder 2,5?) Monate à 400 Euro (bald 500 Euro) Monatsbeitrag. Die 1600 Euro Rechnungsbetrag habe ich selbst im ersten Jahr mit MRT nicht geknackt.

    Unbedingt berücksichtigen: Die PKV meldet die Beitragsrückerstattung dem Finanzamt, sodass sich diese negativ auf die Steuerrückerstattung auswirkt!

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    Unbedingt berücksichtigen: Die PKV meldet die Beitragsrückerstattung dem Finanzamt, sodass sich diese negativ auf die Steuerrückerstattung auswirkt!

    Tja, das Finanzamt ist nicht überrascht, denn: ich trage es auch in meiner Steuererklärung ein...

    (Ich verstehe den Hinweis nicht. "Achtung, es kann sich negativ auswirken", okay, aber "Achtung, die PKV meldet es dem Finanzamt"... warum sollte es etwas sein, was ich berücksichtigen soll, ist ja logisch und ich melde es doch selbst?!

  • Tja, das Finanzamt ist nicht überrascht, denn: ich trage es auch in meiner Steuererklärung ein...

    (Ich verstehe den Hinweis nicht. "Achtung, es kann sich negativ auswirken", okay, aber "Achtung, die PKV meldet es dem Finanzamt"... warum sollte es etwas sein, was ich berücksichtigen soll, ist ja logisch und ich melde es doch selbst?!

    Ich trage das auch ein und weiß deshalb, dass das bei uns die Lohnsteuerrückerstattung um mehrere hundert Euro reduziert. Im Gespräch mit Kollegen stelle ich aber immer wieder fest, dass das Vielen nicht bewusst ist, vor allem denen nicht, die die Steuererklärung nicht selbst machen. Auch geben genügend der Selbstersteller aus Unwissenheit die Rückerstattung nicht an.

  • Inzwischen wird die Beitragsrückerstattung von der Krankenversicherung gemeldet.


    lunabellamolly

    Wenn die Beihilfe beschieden hat, dass sie etwa bezahlt, dann bleibt das auch so, wenn die Krankenversicherung weniger zahlt.


    Allerdings ist es oft so, dass in Beihilfeergänzungstarifen die Krankenversicherung zumindest bei allem, was die Beihilfe zahlt, auch ihren Teil übernimmt. Es gibt auch Tarife, die dann zusätzlich auch noch alles andere voll übernehmen, was die Beihilfe ablehnt.


    In deinem Fall würde ich noch einmal nachlesen, ob die Krankenversicherung nicht vielleicht doch mehr von ihrem Anteil übernimmt, wenn du mit deinem Beihilfebescheid nachweist, dass die Beihilfe nicht gekürzt hast.

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