Abrechnung MAU (Mehrarbeit) BW

  • Hallo,


    Ich hab da eine Frage bzgl der Abrechnung von MAU-Stunden in BW. Kann ich für jeden Monat, in dem die Bagatellgrenze überschritten wurde, gleich abrechnen?


    In allen Schreiben von VBE/GEW/... steht nur "zeitnah abzurechnen und zu vergüten". Aber was bedeutet das?

    Die Konrektorin meiner Schule meinte, ich soll am Ende des Schuljahres abrechnen. Für mich wäre das aber nicht mehr "zeitnah".


    Tatsächlich bin ich zum ersten Mal in über 10 Jahren deutlich über der Bagatellgrenze und wegen Personalmangels ist ein Freizeitausgleich kaum möglich.


    Andere Kollegen haben scheinbar auch keine Ahnung...

  • Wir können abrechnen, sobald die Mindeststundenzahl erreicht ist. Wenn es sehr viele Stunden sind, könntest du überlegen, ob du die Stunden als MAU ins nächste Schuljahr mitnimmst und dann weniger unterrichtest.

  • Wir können abrechnen, sobald die Mindeststundenzahl erreicht ist. Wenn es sehr viele Stunden sind, könntest du überlegen, ob du die Stunden als MAU ins nächste Schuljahr mitnimmst und dann weniger

    Darauf lass ich mich lieber nicht ein. Ich arbeite an einer GMS, haben hier eh schon 29h/Woche wegen der 0.5 Verrechnung der Lerncoachingstunden. Seh es dann schon kommen, dass ich einfach 2h Coaching weniger bekomme und dann bei regulären 27h lande.

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