Autistischer Schüler mit ADS

  • Ich danke euch alle für euren Input. Wir als unterrichtende Kollegen sehen es genauso wir ihr. Dass ich so verzweifelt bin liegt daran, dass uns aktuell die Unterstützung bei diesem Kind fehlt. Also Unterstützung auf höchster Ebene in der Schule... Die Eltern sind leider ein Totalausfall. Mehr mag / kann / darf ich hier nicht schreiben.

    Ihr habt mir nochmal Mut gegeben, das nicht alles so hinzunehmen, wie es jetzt läuft.

    Der Lehrerrat ist involviert, das mit der Anzeige werde ich angehen und dann werden wir uns wohl gemeinsam zusammenschließen mit den unterrichtenden Lehrkräften.

    Wie bereits mehrfach erwähnt, kann ich hier nicht alles hinschreiben da ich nicht weiß, ob nicht eventuell auch ein Elternteil mitliest.

    Ich werde meinen Ausgangspost nun löschen, um zu vermeiden, dass man mich direkt erkennt.

  • Beitrag von Quebec ()

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht ().
  • Quebec , dann ohne Ironie: Du widersprichst dir.


    -> Du sagst, das Kind hat keine Diagnose, der Chef verhängt aufgrund einer Diagnose aber keine Ordnungsmaßnahmen.

    -> das Kind hat Schulbegleitungen verschlissen, es ist aber nicht klar, aufgrund welcher Diagnose das Kind diese überhaupt bewilligt bekommen hat

    -> ihr macht total viel, aber eigentlich nur dokumentieren, bislang hat noch keine einzige (!) Konferenz stattgefunden

    -> ihr habt total viel Beratung von Sonderpädagogin und Autismusambulanz, gleichzeitig aber keine Idee, was ihr machen könnt


    Du musst überhaupt keine Details hier nennen. Du solltest aber für dich Klarheit kriegen, ob ihr überhaupt eine Lösung finden wollt mit einem Jugendlichen umzugehen, der sich extrem auffällig verhält und sich und andere vom Lernen abhält.


    Mir scheint, Achtung: persönliches Bauchgefühl, dass ihr Angst habt, irgendwas zu machen, weil wenn das Kind tatsächlich eine Diagnose bescheinigt bekommt, dann ist es in euren Augen von jeder Verantwortung entbunden. Und mit den Eltern will sich schon gleich gar keiner anlegen. Es muss aber irgendwer in eurem Team (gibt's eine Klassenleitung?) die Verantwortung übernehmen, alle zusammentrommeln und eine Entscheidung treffen, wie gemeinsam verfahren wird. Und das kann hier niemand sagen, ihr habt Beratung und ihr müsst schauen, was ihr leisten könnt und was ihr nicht leisten könnt. Oder bereit seid, zu tun bzw. auszuhalten.


    Und: auch Eltern von Kindern mit Behinderung muss man sagen, was die (eigene) Schule leisten kann und was nicht.

  • Dazu gehört auch, dass Klassenkonferenzen auch von Klassenlehrkräften eingeladen werden können - so ist es zumindest in NDS.

    Die SL muss einladen, wenn es um Ordnungsmaßnahmen gehen soll, was hier auch angemessen erscheint, zumindest nach deiner Darstellung.


    Will die SL nicht einladen, kann man dennoch KK ansetzen und sämtliche verfügbaren Erziehungsmaßnahmen besprechen, festsetzen und damit auch dokumentieren. Gegen Erziehungsmaßnahmen kann man keinen Widerspruch einlegen.

    Auch in NRW gehört dazu Ausschluss von der laufenden Unterrichtsstunde, Nacharbeit unter Aufsicht ober Aufgfaben, die das Fehlverhalten verdeutlichen.


    Zudem wird ja auch in einer solchen Konferenz verlesen, was vorgefallen ist und es erscheint im Protokoll. Und es wird von Maßnahme zu Maßnahme deutlich und über die Protokolle festgehalten, dass die Maßnahmen nicht zielführend sind, sodass andere Maßnahmen ergriffen werden müssen, um Störungen des Unterrichts und Gefährdung von Personen einzuschränken.

  • Es gibt den begründeten Verdacht. Das hat dem Jugendamt gereicht, eine Begleitung zu stellen (warum auch immer)

    Ne, also ne, das hat einem Amt noch nie gereicht. Das glaube ich dir einfach nicht.

    Und selbst wenn oder wenn nicht: Woher willst du denn das wissen?

  • Das Jugendamt zahlt für ESE-Kinder,

    das Sozialamt bei körperlich beeinträchtigten Kindern.

    Das Jugendamt zahlt bei seelischer Behinderung (was nicht mit dem Förderschwerpunkt "ESE" gleichzusetzen ist), das Sozialamt bei körperlich oder geistiger Behinderung.

  • Da es hier im Thread ein bisschen untergegangen ist: Eine sonderpädagogische Diagnostik soll gerade nicht dazu dienen, dass das Kind seine Umgebung auf jede nur so erdenkliche Art und Weise pisackt und, sobald diese Widerstand zeigt, diese mit dem Verweis "Ist halt so. Ich habe Krankheit/Behinderung XY. Ich kann dafür nichts." mundtot gemacht wird.

    Es geht vielmehr darum, dass aus dieser Diagnostik sich eine Förderung ableitet, die, je nach Grad der Krankheit/Behinderung, entweder die Einschränkung behebt oder, wenn dies nicht möglich ist, dem Kind Möglichkeiten an die Hand gibt, wie es nach Ende der Schulzeit so gut und so eigenständig wie möglich am gesellschaftlichen Leben mit allen hiermit verbundenden Rechten und Pflichten teilhaben kann.

  • Vielleicht des Rätsels Lösung: das Kind hat eine „Verdacht auf ASS“ Diagnose, die kann vom Kinderarzt oder auch schon von einem SPZ sein. Die reicht schon für so einige Anträge. Bis zur endgültigen Diagnose vergeht auch schon mal ein Jahr, denn so lange wartet man auf Termine. Und wenn die einen Eltern nicht scharf auf Termine sind, vergeht noch mehr Zeit.

  • [...]


    - Kind beleidigt = Anzeige stellen. Im Vorfeld dem Kind und den Eltern diese Konsequenz klar machen.


    [...]


    Dazu folgender Tipp, falls man z.B. Angst um die Unversehrtheit seines Lacks am Auto, Klingelstreiche oder ähnliches hat: Man kann bei der Anzeige als Adresse die Dienstadresse der Schule angeben, es muss nicht die private sein.

  • Genau. Und genau so eine Konferenz hat leider (trotz akribischer Dokumentation) noch nie stattgefunden. Da eben das Verhalten auf die ASS zurückgeführt wurde und es somit von oberster Instanz an unserer Schule es dann anscheinend nicht für eine Konferenz reicht.

    Haben denn wenigstens erzieherische Gespräche mit dem Schüler und der Klassenleitung und im nächsten Schritt auch der Abteilungsleitung stattgefunden?

    Nach diesen Gesprächen ist der nächste übliche Schritt ja die Konferenz, die von der Klassenleitung einberufen werden kann, falls der Schüler gegen die vereinbarten bzw abgesprochenen Regeln verstößt.

    Wir haben mit den erzieherischen Gesprächen nach der 6. Stunde (dazu wurde natürlich offiziell und schriftlich eingeladen) gute Erfahrungen gemacht. Die angekündigten Konsequenzen müssen aber auf jeden Fall durchgezogen werden, falls die Regeln verletzt werden. Sonst verpufft der Effekt dieser Gespräche.

  • So ist es bei uns auch gelaufen. Grundschule / Umzug und wir haben dann ein quasi unbeschulbares Kind bekommen

    Manchmal wird auch bewusst umgezogen, damit das Kind "neu anfangen" kann, denn manche Eltern geben die Schuld der "bösen Grundschule", die das Kind bloß nicht leiden kann, den "mobbenden Mitschülern mitsamt ihren Eltern", die das arme Kind ausgrenzen usw..... und sehen die eigentliche Problematik nicht. Muss nicht so sein, aber das ein oder andere Mal beschleicht einen der Verdacht. Auch wenn Eltern für ihr Kind mit Hauptschulempfehlung extra ein weiter entferntes Gymnasium wählen, damit die böse Grundschule da nicht ihre Finger im Spiel hat. Passiert so.

  • Dazu folgender Tipp, falls man z.B. Angst um die Unversehrtheit seines Lacks am Auto, Klingelstreiche oder ähnliches hat: Man kann bei der Anzeige als Adresse die Dienstadresse der Schule angeben, es muss nicht die private sein.

    Mach ich immer so wenn ich Anzeige 😅

    • Nicht, wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. -Machiavelli-
    • Zwei Mächte gehen durch die Welt, Geist und Degen, aber der Geist ist der mächtigere. -Napoleon-
    • In dir muss brennen, was du in anderen entzünden willst! -Augustinus-
  • Ich habe heute nochmal nachgefragt. Das Kind ist im ersten Schuljahr bereits getestet worden. Nicht auf ASS aber da gab es andere Auffälligkeiten. Und eben aufgrund dieser Auffälligkeiten ist nach § 45 (?) zu einer Begleitung geraten worden bzw. diese ist genehmigt worden.

    Ja, du hat Recht. Es hat noch keine Konferenz stattgefunden. Da gibt es einen Grund, den kann ich nur per PN nennen.

    Und zu deinem dritten Punk: wir Lehrer haben eine Idee, was wir machen können / wollen. Reicht das? Ich denke, den Rest kannst du dir denken

    Nein, wir unterrichtenden Lehrer in der Klasse sehen das auch nicht anders als du. Es kann nicht sein, dass dieses Kind eine Extrawurst bekommt. Und egal ob mit oder ohne Diagnose: Schulregeln gelten für alle Kinder

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