Alles anzeigenDazu gehört auch, dass Klassenkonferenzen auch von Klassenlehrkräften eingeladen werden können - so ist es zumindest in NDS.
Die SL muss einladen, wenn es um Ordnungsmaßnahmen gehen soll, was hier auch angemessen erscheint, zumindest nach deiner Darstellung.
Will die SL nicht einladen, kann man dennoch KK ansetzen und sämtliche verfügbaren Erziehungsmaßnahmen besprechen, festsetzen und damit auch dokumentieren. Gegen Erziehungsmaßnahmen kann man keinen Widerspruch einlegen.
Auch in NRW gehört dazu Ausschluss von der laufenden Unterrichtsstunde, Nacharbeit unter Aufsicht ober Aufgfaben, die das Fehlverhalten verdeutlichen.
Zudem wird ja auch in einer solchen Konferenz verlesen, was vorgefallen ist und es erscheint im Protokoll. Und es wird von Maßnahme zu Maßnahme deutlich und über die Protokolle festgehalten, dass die Maßnahmen nicht zielführend sind, sodass andere Maßnahmen ergriffen werden müssen, um Störungen des Unterrichts und Gefährdung von Personen einzuschränken.
Ja, das ist in der Tat eine Idee. Dass die KL einlädt. Ich werde sie darauf ansprechen