Masterwahl für Quereinstieg ins Lehramt

  • Hallo zusammen, ich plane einen Quereinstieg ins Grundschullehramt in Schleswig-Holstein. Ich habe Kommunikationsdesign studiert und bin damit nur für das Fach Kunst zugelassen. Deshalb muss ich einen Master machen, der mir den Zugang zu einem zweiten Unterrichtsfach ermöglicht. Hat jemand ähnliche Erfahrung gemacht? Welchen Master habt ihr gewählt, und welches Fach konntet ihr damit abdecken? Ich bin noch total offen für alles und wollte mich gerne bei euch inspirieren lassen.

  • Ich will Lehrer werden, aber die lehramtsspezifische Ausbildung macht für mich keinen Sinn. Genau mein Humor. :rotfl:

  • @Womm4

    Hast du schon mal in Grundschulen (am besten in verschiedenen Einzugsgebieten) hospitiert oder gar Praktika gemacht? Oder wie kommst du nach deinem Studium in Kommunikationsdesign auf den Berufswunsch Grundschullehramt?

  • @Womm4

    Hast du schon mal in Grundschulen (am besten in verschiedenen Einzugsgebieten) hospitiert oder gar Praktika gemacht? Oder wie kommst du nach deinem Studium in Kommunikationsdesign auf den Berufswunsch Grundschullehramt?

    Beides schon gemacht, ja. Seit 8 Jahren arbeite ich in der Werbebranche. Das erfüllt mich leider gar nicht, weshalb ich mich beruflich umorientieren will.

  • Da ist wohl jemand sauer, dass ich mit weniger Aufwand den gleichen Beruf ausüben kann. 🙊

    Du übst sowieso nicht den gleichen Beruf aus wie ich. Sauer kannst am Ende du sein, dass ich an einer schweizer Mittelschule mit einem 60 % Pensum mehr verdiene als du jemals mit egal welcher Ausbildung mit deinem Kommunikationsdesign verdienen wirst :rotfl:

  • An der CAU gibt es seit einiger Zeit einen "Ein-Fach-Master Kunst Lehramt" (Quelle). Könnte das nicht etwas sein?


    Zitat


    Voraussetzung zur Aufnahme des Studiengangs ist ein in der Regel an einer Kunsthochschule mit einer Bachelorprüfung von mindestens 180 Leistungspunkten oder mit einer vergleichbaren Prüfung (beispielsweise Diplom) abgeschlossenes Studium eines künstlerischen Faches (z.B. Freie Kunst, Design, Architektur) und einer Regelstudienzeit von mindestens drei Jahren. Die Anerkennung von anderen Abschlüssen erfolgt nach den Regeln der Anerkennungssatzung der CAU.


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