Hallo zusammen,
heute wurde mir mein TZ-Antrag für das kommende Halbjahr bestätigt. Allerdings steht darin zum ersten Mal folgender Satz: "Ich weise Sie darauf hin, dass eine weitere Teilzeitbeschäftigung gem. §64 LBG nicht mehr möglich ist. Sie haben jedoch die Möglichkeit, eine voraussetzungslose Teilzeitbeschäftigung gem. §63 LBG zu beantragen."
Bitte was? Unser Kind ist fünf Jahre alt und kommt nächstes Jahr in die Schule. Ohne TZ geht da gar nichts. Natürlich konnte ich bei der BezReg mal wieder niemanden erreichen.
Habe ich da was verpennt/verpasst?
LG