Teilzeitbeschäftigung nicht mehr möglich trotz Kind?

  • Hallo zusammen,


    heute wurde mir mein TZ-Antrag für das kommende Halbjahr bestätigt. Allerdings steht darin zum ersten Mal folgender Satz: "Ich weise Sie darauf hin, dass eine weitere Teilzeitbeschäftigung gem. §64 LBG nicht mehr möglich ist. Sie haben jedoch die Möglichkeit, eine voraussetzungslose Teilzeitbeschäftigung gem. §63 LBG zu beantragen."


    Bitte was? Unser Kind ist fünf Jahre alt und kommt nächstes Jahr in die Schule. Ohne TZ geht da gar nichts. Natürlich konnte ich bei der BezReg mal wieder niemanden erreichen.


    Habe ich da was verpennt/verpasst?


    LG

  • Geh von einem Fehler der Sachbearbeitung aus. Das zitierte Gesetz schreibt ja explizit, dass die Regelung gilt, wenn man min. ein Kind U18 hat. Die "zwingenden dienstlichen Gründe", die theoretisch dagegen stehen könnten, hat es in meiner Welt noch nie gegeben und würden dir sicherlich nicht über diesen Weg mitgeteilt :).


    Natürlich würde ich trotzdem auch anrufen!

    LG

    There are only 10 sorts of people - Those who know binaries and those who don't.

  • Geh von einem Fehler der Sachbearbeitung aus. Das zitierte Gesetz schreibt ja explizit, dass die Regelung gilt, wenn man min. ein Kind U18 hat. Die "zwingenden dienstlichen Gründe", die theoretisch dagegen stehen könnten, hat es in meiner Welt noch nie gegeben und würden dir sicherlich nicht über diesen Weg mitgeteilt :).


    Natürlich würde ich trotzdem auch anrufen!

    LG

    Ich hoffe es sehr, mein Herz hat gerade echt den Flattermann gemacht. Ohne TZ sind wir am Ar***.

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