Zusatzaufgaben als Lehrkraft "abgeben"

  • Hallo zu euch, wollte mich mal erkundigen, ob es eine rechtliche Grundlage gibt, ob man als Lehrkraft aus gesundheitlichen Gründen etc. "Zusatzaufgaben", wie Betreuung von Praktikanten - Beratungslehrkraft o.ä. während des Schuljahrs/zum Halbjahr abgeben bzw. beenden kann, ohne dann eine Entlastung dafür im nächsten Schuljahr zu erhalten?

    Kann die Schulleitung sich dagegen aussprechen?

    Viele Grüße

  • Das ist kompliziert.


    1. Grundsätzlich muss auf besondere gesundheitliche Einschränkungen immer Rücksicht genommen werden. Allerdings nicht "auf Zuruf", sondern auf Basis ärztlicher Atteste. Bei wesentlichen Einschränkungen wird das dann auch über den Amtsarzt gehen. Größere Entlastungen wird es nur geben, wenn bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllt sind, zB ein bestimmter GdB.


    2. Nicht alles, was über den Kernunterricht hinaus geht, ist eine "Zusatzaufgabe". Praktikanten zu betreuen gehört zu den ganz normalen dienstlichen Aufgaben, der zentrale Ansprechpartner an der Schule für alle Praktikanten zu sein, eher nicht.


    3. Alle Aufgaben, die an der Schule erledigt werden müssen, kann der Schulleiter auch verteilen, im Ernstfall auch ohne die Zustimmung des Betroffenen. Er muss dabei pflichtgemäßes dienstliches Ermessen walten lassen, darf also niemanden über Gebühr oder Qualifikation belasten, unter anderem wird er auch auf 1. Rücksicht nehmen müssen. Eine Aufgabe Einseitig abzugeben ist aber nichts, auf das man einen Anspruch hat.

  • Während des laufenden Schuljahres ist die Abgabe bestimmter Aufgaben meistens komplizierter als am Ende. Und es hängt davon ab, wie relevant die Aufgabe ist bzw. wie sehr sie in der schulischen Struktur verankert ist. Beispiel: ein Beratungslehrer dürfte i.d.R. Deputatsstunden erhalten und somit fix eingeplant sein. Wenn es sich hingegen um eine einmalige Gedöns-Aufgabe (Stand am schulischen Weihnachtsmarkt) handelt, dann kräht kaum ein Hahn danach.


    Ich selber habe Aufgaben einfach schon still und leise auslaufen lassen. Es fiel lange niemandem auf und die Schulleitung hat mich bis heute nicht darauf angesprochen, sondern einfach jemand anderen betreut, nachdem ein Jahr "Pause" zwischendrin war. Alternativ kannst du - sofern dein Gewissen mitspielt - gewisse Aufgaben "an die Wand fahren", dann haben sie sich auch erledigt. Beides setzt aber eine gewisse Bereitschaft zur Konfrontation voraus.


    Oder aber: du gehst zum Personalrat und besprichst dich erst mit ihm und dann deiner Schulleitung. Das wäre sicher die beste Lösung. Und falls deinem Wunsch nicht stattgegeben wird, kommt immer noch die "Wand-Option" in Frage.

  • ... Alternativ kannst du - sofern dein Gewissen mitspielt - gewisse Aufgaben "an die Wand fahren", dann haben sie sich auch erledigt. Beides setzt aber eine gewisse Bereitschaft zur Konfrontation voraus...

    Setzt eher Bereitschaft zur Arschigkeit voraus. Vor allem, wenn es um einen Praktikanten geht.


    Konfrontation ist für mich: guten Tag, ich möchte die Betreuung aus Grund x und y abgeben. Können wir dafür eine Lösung finden?

  • Du solltest eine "Überlastungsanzeige" auf dem Dienstweg einreichen.

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten

    • Neu
    • Offizieller Beitrag

    Ganz ernsthaft: man kann auch mit Menschen reden.
    Ich bin just vor einem Monat zu der zuständigen Person gegangen, habe sie darum gebeten, den neu ankommenden Referendar doch nicht zu übernehmen, weil ich es gesundheitlich nicht packe, aber im nächsten Turnus hoffentlich wieder dabei bin. Sooo perfekt war es nicht, aber es ist auch ein großer Schritt für sich einzustehen und meiner Meinung nach Professionalität, statt es eben (absichtlich oder nicht) schlecht zu machen.
    Es gibt immer jemanden anderen, der dann die Aufgabe übernehmen wird.

  • Klar, bloß nicht mit Schritt 1 beginnen, wenn man mit Schritt 17 anfangen kann.

    Zähl mal bitte die 16 Möglichkeiten auf, die vorher stattfinden sollten ;)

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten

  • Hallo zu euch, wollte mich mal erkundigen, ob es eine rechtliche Grundlage gibt, ob man als Lehrkraft aus gesundheitlichen Gründen etc. "Zusatzaufgaben", wie Betreuung von Praktikanten - Beratungslehrkraft o.ä. während des Schuljahrs/zum Halbjahr abgeben bzw. beenden kann, ohne dann eine Entlastung dafür im nächsten Schuljahr zu erhalten?

    Kann die Schulleitung sich dagegen aussprechen?

    Viele Grüße

    Das sind keine Zusatzaufgaben, sondern reguläre Aufgaben einer Lehrkraft laut Allgemeiner Dienstordnung

Werbung