Hallo zu euch, wollte mich mal erkundigen, ob es eine rechtliche Grundlage gibt, ob man als Lehrkraft aus gesundheitlichen Gründen etc. "Zusatzaufgaben", wie Betreuung von Praktikanten - Beratungslehrkraft o.ä. während des Schuljahrs/zum Halbjahr abgeben bzw. beenden kann, ohne dann eine Entlastung dafür im nächsten Schuljahr zu erhalten?
Kann die Schulleitung sich dagegen aussprechen?
Viele Grüße