Zusatzaufgaben als Lehrkraft "abgeben"

  • Hallo zu euch, wollte mich mal erkundigen, ob es eine rechtliche Grundlage gibt, ob man als Lehrkraft aus gesundheitlichen Gründen etc. "Zusatzaufgaben", wie Betreuung von Praktikanten - Beratungslehrkraft o.ä. während des Schuljahrs/zum Halbjahr abgeben bzw. beenden kann, ohne dann eine Entlastung dafür im nächsten Schuljahr zu erhalten?

    Kann die Schulleitung sich dagegen aussprechen?

    Viele Grüße

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