(Parallele) Vertretung vs. Entfall Sek I NRW

  • Der notwendige Grad der Beaufsichtigung richtet sich immer nach Alter, Zusammensetzung und Verhalten einzelner Lerngruppen. Man wird insofern an die nötige Beaufsichtigung einer vollen KIasse pubertierender 14- bis 15-jähriger andere Anforderungen stellen müssen als z.B. an einen kleinen Kurs von Volljährigen in der Sek II.


    Soweit ich das überblicke, habt ihr am BK aber auch die erstgenannte Altersgruppe bereits teilweise vorhanden, oder? Dann dürfte da grundsätzlich kein anderer Maßstab gelten.

    Bei den Erziehern, die alle volljährig sind, geht Doppel- und Dreifachbetreuung. Ich hatte schon 6 Stunden komplett Doppelbetreuung und musste AA für diese Klassen (2) liefern - habe dann 10 Stunden Unterricht vorbereitet und an dem Tag 4 davon „verballert“

  • Bei den Erziehern, die alle volljährig sind, geht Doppel- und Dreifachbetreuung. Ich hatte schon 6 Stunden komplett Doppelbetreuung und musste AA für diese Klassen (2) liefern - habe dann 10 Stunden Unterricht vorbereitet und an dem Tag 4 davon „verballert“

    Arbeitsaufträge für die betreuten Klassen? Die kommen wenn dann von der abwesenden Lehrkraft, aber doch nicht von dir.


    Klar kann man Fachschüler alleine lassen, aber die Beschäftigung kommt sicherlich nicht von der Parallelbetreuung.

  • Naja ... man wird vom Vertretungsteam darum "gebeten", wenn der Lehrer, der krank ist, zu krank für einen AA ist ....

    Diese Unsitte würde ich nicht einziehen lassen. Wenn du eh was hast, dann ok. Ansonsten nein.


    Oder werden diese Stunden als Mehrarbeit abgegolten? Das müssten sie eigentlich, so wie du es beschreibst (zumindest in Hessen wäre es so).

  • Diese Unsitte würde ich nicht einziehen lassen. Wenn du eh was hast, dann ok. Ansonsten nein.


    Oder werden diese Stunden als Mehrarbeit abgegolten? Das müssten sie eigentlich, so wie du es beschreibst (zumindest in Hessen wäre es so).

    Ne in NRW bekommt man eine Parallelbetreuung nicht bezahlt.


    Bei uns müssen wir zum Glück der mit zu betreuenden Klasse kein eigenes AB zur Verfügung stellen. Wenn man vll die Paralleklasse hat und es sich anbietet, dann ja. Wenn nein, dann nein. Immerhin gibt es auch Bücher, aus denen man zur Not Aufgaben geben kann (aber auch das nur, wenn es schnell geht).

  • Ne in NRW bekommt man eine Parallelbetreuung nicht bezahlt.


    Bei uns müssen wir zum Glück der mit zu betreuenden Klasse kein eigenes AB zur Verfügung stellen. Wenn man vll die Paralleklasse hat und es sich anbietet, dann ja. Wenn nein, dann nein. Immerhin gibt es auch Bücher, aus denen man zur Not Aufgaben geben kann (aber auch das nur, wenn es schnell geht).

    Wenn dafür die extra Material erstellt werden muss, dann ist es schon mehr als nur Betreuung. Ergo Mehrarbeit. Das kann von der Vertretungsplanung, meiner Meinung nach, nicht ohne weiteres verlangt werden.

  • Bei den Erziehern, die alle volljährig sind, geht Doppel- und Dreifachbetreuung. Ich hatte schon 6 Stunden komplett Doppelbetreuung und musste AA für diese Klassen (2) liefern - habe dann 10 Stunden Unterricht vorbereitet und an dem Tag 4 davon „verballert“

    Auch dagegen würde ich mich zur Wehr setzen, auch wenn das zumindest bzgl. der Aufsicht an sich unkritischer ist. Es ist durchaus denkbar, dass die SL entscheidet, einzelne Lerngruppen unbeaufsichtigt arbeiten zu lassen. Paralleles unterrichten in verschiedenen Räumen durch dieselbe Lehrkraft funktioniert aber schlicht nicht.

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