Der notwendige Grad der Beaufsichtigung richtet sich immer nach Alter, Zusammensetzung und Verhalten einzelner Lerngruppen. Man wird insofern an die nötige Beaufsichtigung einer vollen KIasse pubertierender 14- bis 15-jähriger andere Anforderungen stellen müssen als z.B. an einen kleinen Kurs von Volljährigen in der Sek II.
Soweit ich das überblicke, habt ihr am BK aber auch die erstgenannte Altersgruppe bereits teilweise vorhanden, oder? Dann dürfte da grundsätzlich kein anderer Maßstab gelten.
Bei den Erziehern, die alle volljährig sind, geht Doppel- und Dreifachbetreuung. Ich hatte schon 6 Stunden komplett Doppelbetreuung und musste AA für diese Klassen (2) liefern - habe dann 10 Stunden Unterricht vorbereitet und an dem Tag 4 davon „verballert“