(Parallele) Vertretung vs. Entfall Sek I NRW

  • Warum sollte der zweite Tag der Erkrankung einer Lehrkraft nicht vorhersehbar sein? Das mag im absoluten Ausnahmefall, dass sich die Lehrkraft zunächst nur 1 Tag krankmeldet und dann später weiter krankmeldet, anders aussehen. In einem solchen Fall mag unter Umständen (z.B. Busse fahren nicht) eine frühzeitige Entlassung nicht möglich sein. Das ändert aber so oder so nichts daran, dass eine Mitbeaufsichtigung durch bereits gebundene Lehrkräfte ohnehin nicht in Frage kommt.

  • Ich kann der betroffenen LK nur dringend empfehlen zu remonstrieren und sich die Weisung zur Paralellaufsicht schriftlich geben zu lassen, wenn die SL die Weisung trotz Remonstration aufrecht erhält. Warum? Nun, wenn es knallt und ein Schaden durch Verletzung der Aufsichtspflicht entsteht, fragt der Staatsanwalt zunächst den Lehrer, wie er das machen könnte. Alleine die Weisung der SL reicht nicht aus um mich zu exkulpieren, denn wenn ich sowas befürchte bin ich nicht nur berechtigt sondern verpflichtet zu remonstrieren. Habe ich das nicht gemacht, bin ich auf jeden Fall in der Mitschuld. Meine Gehaltsklasse ist zu klein um mich ( nur im Interesse der Statistikschönung) diesem Risiko auszusetzen. Da soll dann der Staatsanwalt bitte gleich an der SL. Tür klopfen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Genau darum geht es. Es ist einfach unrealistisch, mehrere Lerngruppen gleichzeitig hinreichend zu beaufsichtigen. Das gilt auch, wenn sich diese in Nachbarräumen bei offenen Türen befinden. Auf ein solches Spiel sollte man sich keineswegs einlassen. Wenn im Fall eines akuten Ausfalls eine Lerngruppe nicht beaufsichtigt und auch aufgrund fehlender Beförderungsmöglichkeiten nicht nach Hause entlassen werden kann, müssen halt Lerngruppen an einem geeigneten Ort (z.B. Außengelände, Mensa o.ä.) zusammengelegt werden....nur fällt dann eben für beide Lerngruppen der Unterricht aus. Zumindest sind sie dann aber halbwegs adäquat beaufsichtigt.

  • Vermutlich ist "unsere" Absicherung, dass die mehrfach zu beaufsichtigenden Lerngruppen nebeneinander gelegt werden. Rein technisch könnte ich mich auf dem Flur stellen, äquidistant zu zwei offenen Türen und die ganze Zeit hin und her wandern. Damit fühlen sich die SuS beaufsichtigt, wissen, dass ich jederzeit wieder da bin/sein kann, usw..

    Und genauso findet es bei uns statt. Im Moment tagtäglich statt, weil ich überhaupt keine Alternative habe. Doch ich könnte die 3 Klassen ohne Lehrer auf die verbliebenen 6 Klassen aufteilen oder die 3 Klassen mit irgendwem in die Turnhalle schicken, vielleicht dem OGS Praktikanten.

    Es ist schön, dass das rechtlich alles nicht erlaubt ist, aber die Realität sieht nun mal komplett anders aus. Zumindest an einer GS mit Unterdeckung und 30% Krankheitsausfall und einer nur auf dem Papier existierenden Vertretungsreserve.

    • Neu
    • Offizieller Beitrag

    müssen halt Lerngruppen an einem geeigneten Ort (z.B. Außengelände, Mensa o.ä.) zusammengelegt werden....nur fällt dann eben für beide Lerngruppen der Unterricht aus. Zumindest sind sie dann aber halbwegs adäquat beaufsichtigt.

    ... erinnert mich an meine Jugend bzw. an Frankreich.
    Alle Lerngruppen ohne Lehrkraft (ob durch Entfall oder durch Lücke im Stundenplan): ab in den Raum, den man vielleicht "Silencium" nennen würde, aber selten super still war. Und im Winter: in die Mensa.
    Dabei würde kein Unterricht ausfallen, denn mindestens eine Vertretungsbereitschaft da ist. Sie würde halt 5 Klassen in der Mensa beaufsichtigen. Schaffen auch die mit Mindestlohn entlohnten Aufsichtspersonen in Frankreich :D

  • Es ist schön, dass das rechtlich alles nicht erlaubt ist, aber die Realität sieht nun mal komplett anders aus. Zumindest an einer GS mit Unterdeckung und 30% Krankheitsausfall und einer nur auf dem Papier existierenden Vertretungsreserve.

    Wichtig ist halt, dass man wie oben mehrfach genannt gegen eine solche rechtswidrige Anweisung remonstriert, um sich persönlich vor der Haftung zu schützen. Das Mittragen solcher Verhältnisse kann durchaus eine grob fahrlässige Aufsichtspflichtverletzung begründen. Was die SL damit macht, ob sie also selbst diese Haftung trägt oder doch Unterricht entfallen lässt, möge sie entscheiden.

  • ... erinnert mich an meine Jugend bzw. an Frankreich.
    Alle Lerngruppen ohne Lehrkraft (ob durch Entfall oder durch Lücke im Stundenplan): ab in den Raum, den man vielleicht "Silencium" nennen würde, aber selten super still war. Und im Winter: in die Mensa.
    Dabei würde kein Unterricht ausfallen, denn mindestens eine Vertretungsbereitschaft da ist. Sie würde halt 5 Klassen in der Mensa beaufsichtigen. Schaffen auch die mit Mindestlohn entlohnten Aufsichtspersonen in Frankreich :D

    Ja, in diese Richtung würde das dann gehen. Ich will auch gar nicht darauf hinaus, dass solche Verhältnisse wünschenswert wären. Sie sind aber zumindest "sauberer" als die nicht hinreichend realisierbare "Mitbeaufsichtigung" paralleler Lerngruppen während des eigenen Unterrichts.

    • Neu
    • Offizieller Beitrag

    Genau darum geht es. Es ist einfach unrealistisch, mehrere Lerngruppen gleichzeitig hinreichend zu beaufsichtigen. Das gilt auch, wenn sich diese in Nachbarräumen bei offenen Türen befinden. Auf ein solches Spiel sollte man sich keineswegs einlassen.

    Jetzt um sicher zu sein, hätte ich gerne deine Einschätzung:
    Mitaufsicht ist bei uns wirklich der äußerste Faden, aber was wir leider oft haben müssen (Krankheitswelle November lässt grüßen), ist: 2 Klassen müssen beaufsichtigt werden (BEIDE Entfall), die Vertretungskraft hat beide Klassen, beide in Nachbarräumen und wandert ständig von Raum zu Raum. So meinte ich es oben mit "man ist in der Mitte", nicht als "Mitaufsicht parallel zum eigenen Unterricht".
    Auch wenn ich durchaus weiß: in 3 Minuten kann einiges passieren... wo ist dann der Unterschied in der Bewertung der Aufsicht, dass es "genügt", dass die SuS sich beaufsichtigt fühlen und wissen, dass man jederzeit wieder da ist (Hoegg). Auf dem Schulhof habe ich auch nie alle Ecken im Blick (und wandere durch den Hof) oder im Gebäude laufe ich auch den Flur hoch und runter, um die SuS nach draußen zu schicken.
    Würdest du einschätzen, dass es für eine "Unterrichtsaufsicht" höhere Kriterien gibt, als für Pausenaufsichten, auf die sich Hoegg glaube ich eher bezieht?

  • ... erinnert mich an meine Jugend bzw. an Frankreich.
    Alle Lerngruppen ohne Lehrkraft (ob durch Entfall oder durch Lücke im Stundenplan): ab in den Raum, den man vielleicht "Silencium" nennen würde, aber selten super still war. Und im Winter: in die Mensa.
    Dabei würde kein Unterricht ausfallen, denn mindestens eine Vertretungsbereitschaft da ist. Sie würde halt 5 Klassen in der Mensa beaufsichtigen. Schaffen auch die mit Mindestlohn entlohnten Aufsichtspersonen in Frankreich :D

    Die Variante finde ich persönlicn ziemlich gut und ressourcensparend.

  • ... aber was ist die LÖSUNG?
    8 Vertretungsbereitschaften die Woche?
    5 Mehrarbeitsstunden die Woche?

    (und was ist deiner Meinung nach die Unsitte? Der Entfall oder die Mehrfachaufsicht?)

    Man muss den Mut als Schulleitung haben, Unterricht entfallen zu lassen, auch wenn es einem die Statistik versaut.


    Beispiele:

    Meine 10. Klasse hat in der 5./6. Stunde Chemie, danach Unterrichtsschluss. Es wird vertreten, die 6. Stunde findet aber nur "Betreuung" in einem Freizeitraum statt. Warum lässt man die nicht einfach nach Hause gehen?


    Ich muss in einer 10. Klasse in der 6. Std. Kunst vertreten, danach ist ebenfalls Unterrichtsschluss. Die Kunstsachen liegen im verschlossenen Kunstraum, dazu habe ich keinen Schlüssel. Zu Englisch etc. sind sie nicht zu bewegen, Hausaufgaben sind erledigt, da bereits die soundsovielte Vertretungsstunde am Tag. Wir sitzen also gemeinsam im Klassenraum und warten, bis es schellt.


    Das könnte ich unendlich so weiterführen.


    Warum?????

  • Würdest du einschätzen, dass es für eine "Unterrichtsaufsicht" höhere Kriterien gibt, als für Pausenaufsichten, auf die sich Hoegg glaube ich eher bezieht?

    Es besteht mit hoher Sicherheit ein Unterschied zwischen folgenden Fällen:


    1. Lehrkraft hat Klasse A im Unterricht und soll gleichzeitig Klasse B im Parallelraum beaufsichtigen

    2. Lehrkraft soll Klasse A und B in parallelen Räumen einfach nur beaufsichtigen, hat aber keinen Unterricht.


    Der 2. Fall mag darstellbar sein, dann kann man aber auch gleich A+B zusammen in einen Bereich holen.

  • Die Unsitte ist die parallele Aufsicht und das Dogma der Vermeidung von Unterrichtsausfall um jeden Preis.
    Gleichwohl haben wir als Schule eine Garantenstellung und müssen dafür Sorge tragen, dass die SchülerInnen zwischen 8 und 13 Uhr betreut und beaufsichtigt sind.

    Unterrichtsausfall, hier natürlich primär der vorhersehbare, kann m.E. für die erste und die letzte Vormittagsstunde angezeigt sein, wenn die Personaldecke zu dünn ist.


    Im Rahmen meiner Pflichten habe ich als Schulleitung dann die Verantwortung, die ungekürzte Erteilung von Unterricht, die Aufsichtspflicht und die Fürsorgepflicht gegenüber meinem Personal unter einen Hut zu bringen. Je nachdem, welche Lösung ich finde, kann ich mir immerhin aussuchen, von wem ich im Anschluss kritisiert werde.

    Eine Patentlösung gibt es nicht, da unser System von Anfang an defizitär organisiert ist und Mangelverwaltung die Kernaufgabe einer jeden Schulleitung ist.

    Was hat man von einer ungekürzten Erteilung von Unterricht, wenn ich als Englisch Lehrerin z.B. Mathe, Sport oder Kunst unterrichten muss?


    Ich zaubere mir gerne Deutsch oder Reli Stunden etc aus dem Hut, aber zu Mathe sehe ich mich selbst in jüngeren Klassen absolut nicht in der Lage. Sport ebenfalls nicht, zumal ich ja im Klassenraum bleiben muss und nicht in die Sporthalle darf. Das Gleiche für Kunst.


    Das Dogma von keinem Ausfall ist gut und schön, dann aber bitte fachgerechter Unterricht (!) und nicht irgendeine Betreuung mit Spielen etc.

  • Vermutlich ist "unsere" Absicherung, dass die mehrfach zu beaufsichtigenden Lerngruppen nebeneinander gelegt werden. Rein technisch könnte ich mich auf dem Flur stellen, äquidistant zu zwei offenen Türen und die ganze Zeit hin und her wandern. Damit fühlen sich die SuS beaufsichtigt, wissen, dass ich jederzeit wieder da bin/sein kann, usw..

    Aber das ist doch auch kein "Unterricht". Da kann man doch besser die Schüler mit Aufgaben versorgen und nach Hause schicken.

  • Ich interpretiere das anders, vorhersehbarer Ausfall ist zB ein pädagogischer Tag und nicht der zweite Tag einer Krankheit

    Oder die Fortbildung einer Lehrkraft oder der 2 Wochen in Voraus angekündigte Arztbesuch während der Unterrichtszeit.


    Für mich allerdings auch die Langzeiterkrankung einer Lehrkraft. Oder wenn am Montag bekannt ist, dass sie am Freitag ebenfalls nicht zur Schule kommen wird.


    Also vielleicht nicht der 2. Tag, aber doch vielleicht der 5. oder 7. Tag

  • Genau darum geht es. Es ist einfach unrealistisch, mehrere Lerngruppen gleichzeitig hinreichend zu beaufsichtigen. Das gilt auch, wenn sich diese in Nachbarräumen bei offenen Türen befinden. Auf ein solches Spiel sollte man sich keineswegs einlassen. Wenn im Fall eines akuten Ausfalls eine Lerngruppe nicht beaufsichtigt und auch aufgrund fehlender Beförderungsmöglichkeiten nicht nach Hause entlassen werden kann, müssen halt Lerngruppen an einem geeigneten Ort (z.B. Außengelände, Mensa o.ä.) zusammengelegt werden....nur fällt dann eben für beide Lerngruppen der Unterricht aus. Zumindest sind sie dann aber halbwegs adäquat beaufsichtigt.

    Das ist von der Aufsichtspflicht auch nicht ohne.


    Genau das passiert nämlich bei uns: Wir haben oft 3 Klassen zusammen in einem der Freizeiträume zu beaufsichtigen. Nur leider haben wir dann keine Klassenlisten (Klassenbücher nutzen nichts, da Kurssystem) und können gar nicht kontrollieren, wer jetzt anwesend ist, wer es sein müsste, wer heute krank ist etc....


    Das heißt, wenn sich jetzt Schüler heimlich absetzen und sonstwo rumtreiben, merken wir es nicht und sie sind unbeaufsichtigt.


    Natürlich ist das auch unerlaubtes Entfernen vom Schulgelände bzw. vom Unterrichtsraum, aber melden müssten wir es ja eigentlich zeitnah.

  • Jetzt um sicher zu sein, hätte ich gerne deine Einschätzung:
    Mitaufsicht ist bei uns wirklich der äußerste Faden, aber was wir leider oft haben müssen (Krankheitswelle November lässt grüßen), ist: 2 Klassen müssen beaufsichtigt werden (BEIDE Entfall), die Vertretungskraft hat beide Klassen, beide in Nachbarräumen und wandert ständig von Raum zu Raum. So meinte ich es oben mit "man ist in der Mitte", nicht als "Mitaufsicht parallel zum eigenen Unterricht".
    Auch wenn ich durchaus weiß: in 3 Minuten kann einiges passieren... wo ist dann der Unterschied in der Bewertung der Aufsicht, dass es "genügt", dass die SuS sich beaufsichtigt fühlen und wissen, dass man jederzeit wieder da ist (Hoegg). Auf dem Schulhof habe ich auch nie alle Ecken im Blick (und wandere durch den Hof) oder im Gebäude laufe ich auch den Flur hoch und runter, um die SuS nach draußen zu schicken.
    Würdest du einschätzen, dass es für eine "Unterrichtsaufsicht" höhere Kriterien gibt, als für Pausenaufsichten, auf die sich Hoegg glaube ich eher bezieht?

    Genau das meine ich auch!

    Beide Klassen am Tablet und ich wandere hin und her.

    Von Unterricht kann keine Rede sein.

  • Dafür müsste aber so ein Bereich vorhanden bzw. frei sein. Das ist leider auch nicht immer gegeben. Passiert aber auch, wenn z.B. der Musikraum oder Turnhalle frei sind.

  • Ich halte ebenfalls das Sammeln der Schüler in der Aula/Turnhalle etc. für die "beste", aber immerhin ehrlichste Lösung. Das ist nämlich ohnehin nur Verwahrung und kein Unterricht.

Werbung