Hallo zusammen,
ich habe eine Frage besonders an die Schulrechtsexpert*innen aus NRW.
Wir und sämtliche Schulen der Umgebung leiden wie alle anderen auch unter Personalmangel. Nur wird dieser höchst unterschiedlich gehandhabt.
- Unterricht im Nachmittagsbereich entfällt (gebundene Ganztagsschulen)
- Unterricht entfällt, auch 1./2. Stunde oder 5./6. Stunde (Halbtagsschulen)
- Kolleg*innen betreuen bis zu 3 Klassenräume gleichzeitig
Unterschiedliche Aussagen hierzu sind:
Unterricht (Ganz- und Halbtagsschule) darf in keinem Fall entfallen, auch nicht in Randstunden.
Parallele Betreuung in unterschiedlichen Räumen (teilweise parallel zum eigenen Unterticht) ist nicht zulässig.
Weiß jemand, wie das alles rechtlich in NRW für die Sek I geregelt ist und wo ich eine Auskunft dazu finden kann?
SL sagt, ist halt so, Lehrerrat weiß nichts.