Förderverein

  • Also bei uns legt gewiss niemand das Geld für die BuT Kinder aus! Das kriegen wir doch nie wieder, einige schaffen es ja nicht mal, den Antrag beim Amt einzureichen.

    Scheint also in Berlin doch auch so herum zu gehen ;)

  • BuT-Anträge für die Zahlung von Kosten für ein- oder mehrtägige Schulfahrten werden im Nachhinein gestellt? Nein, hier in NDS müssen die im Voraus beim Sozialamt gestellt werden. Ich habe gerade mal ein Beispiel des Landkreises Aurich 'rausgesucht. Dort heißt es: "Bei der Beantragung der o.g. Leistungen legen Sie bitte (auch bei jedem weiteren anstehenden Ausflug, bzw. jeder weiteren Klassenfahrt im Bewilligungszeitraum) einen Elternbrief oder ein ähnliches Schreiben der Schule bzw. der Kindertageseinrichtung vor, mit dem Sie zur Zahlung der Kosten für den Ausflug aufgefordert werden. Das Sozialamt übernimmt dann die weitere Abrechnung dieser Kosten, die grundsätzlich mit dem Leistungserbringer erfolgt. Der Bewilligungsbescheid gilt gleichzeitig als Gutschein zur Inanspruchnahme der gewährten Leistung im Bewilligungszeitraum und muss dem Leistungserbringer vorgelegt werden." (Formular_Schulausfluege.pdf)

    Das ist einfach falsch. Insbesondere für den von dir genannten Landkreis. Es gab erst wieder Anfang des Schuljahres dazu eine Mail vom Landkreis. Bei eintägigen Fahrten reicht es, wenn die Lehrkraft den Erhalt des Betrages quittiert. Die betroffenen Eltern erhalten das Geld dann im Nachgang zurück. Das sollte schon seit mehreren Jahren dort so gemacht werden. Ich weiß auch, dass es zu mindestens teilweise in den Nachbarkreisen und Städten auch so gemacht wird.

  • Das ist einfach falsch. Insbesondere für den von dir genannten Landkreis. Es gab erst wieder Anfang des Schuljahres dazu eine Mail vom Landkreis. Bei eintägigen Fahrten reicht es, wenn die Lehrkraft den Erhalt des Betrages quittiert. Die betroffenen Eltern erhalten das Geld dann im Nachgang zurück. Das sollte schon seit mehreren Jahren dort so gemacht werden. Ich weiß auch, dass es zu mindestens teilweise in den Nachbarkreisen und Städten auch so gemacht wird.

    Nein, das ist nicht "einfach falsch". Hör' doch bitte auf, so etwas zu behaupten, wenn du es gar nicht für ganz NDS wissen kannst! Für den für meine Schule zuständigen Landkreis ist es definitiv weiterhin so, dass die Kosten nach Antragstellung direkt vom Amt überwiesen werden; da brauchen sich die Antragsteller*innen - also die Eltern oder volljährigen SuS - nicht weiter drum zu kümmern. Und es wird auch nichts erst im Nachhinein überwiesen, d. h. weder die Erziehungsberechtigten noch die Schulen müssen in Vorleistung gehen und Geldbeträge auslegen. Dasselbe gilt für mehrere Nachbarlandkreise und kreisfreie Städte, in denen mir bekannte Lehrkräfte arbeiten.

    Mag sein, dass das für den Landkreis Aurich nicht mehr gilt. Dann frage ich mich aber, warum man das von mir verlinkte Formular noch immer auf der Landkreis-Homepage findet, wenn das schon seit Jahren veraltet sein soll, wie du schreibst!? Welches Formular soll denn dann das aktuelle sein? Auf der Homepage finde ich kein anderes. Wenn du auf dieser Seite: Service A-Z - Landkreis Aurich unten bei "Formulare" auf "Antrag auf Bewilligung von ein-/mehrtägigen Schulausflügen..." klickst, erscheint genau das von mir verlinkte Formular. Hm....

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

    2 Mal editiert, zuletzt von Humblebee ()

  • Hier für dich Tom123 (und falls es noch jemanden interessiert) beispielhaft ein paar Aussagen auf Homepages und Antragsformulare anderer niedersächsischer Landkreise und kreisfreier Städte bzgl. Schulfahrten im Rahmen des BuT-Pakets (Ergebnis einer kurzen Google-Recherche):

    - Landkreis Friesland: "Die nachgewiesenen Kosten werden direkt an die Schule gezahlt. Dazu wird das Informationsschreiben der Schule benötigt mit Betrag, Zahlungsziel und Kontodaten." (Kosten für Schul- oder KITA-Ausflüge und Klassenfahrten | Landkreis Friesland)

    - Landkreis Rotenburg: Siehe Antragsformular: bestaetigung_ausflug_klassenfahrt_brv.pdf Auch hier weiß ich gesichert, da eine Bekannte von mir als Lehrkraft in dem Landkreis tätig ist, dass die Kosten nicht erst im Nachhinein übernommen werden. Ein paar SuS aus der Klasse meiner Bekannten haben das erst vor den Herbstferien für eine Tagesfahrt in Anspruch genommen; sprich: das Formular ist noch aktuell.

    - Stadt Delmenhorst: "Die Kosten für ein- oder mehrtägige Ausflüge mit der Kindertagesstätte oder der Schule werden in voller Höhe übernommen. Vor Reiseantritt muss eine Bestätigung der Schule bzw. Kindertageseinrichtung über Art, Dauer, Reiseziel und Kosten des Ausflugs bzw. der mehrtägigen Fahrt inkl. der Bankverbindung des Zahlungsempfängers beim Familien- und Kinderservicebüro eingereicht werden. Ein gesonderter Antrag muss nicht gestellt werden. Nach positiver Prüfung erhalten Sie eine Bewilligung über die Übernahme der Kosten. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Schule oder Kindertagesstätte. Bereits vom Familien- und Kinderservice bezahlte Leistungen müssen zurückgezahlt werden, wenn das Kind nicht an dem Tagesausflug oder der Klassen-/Kitafahrt teilnimmt." (Stadt Delmenhorst - Leben - Bildungs- & Teilhabepaket)

    - Landkreis Stade: siehe Antragsformular: Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe

    - Stadt Salzgitter: siehe Antragsformular Antrag-_auf_Ausfluege_Klassenfahrten.pdf


    Reicht erstmal, oder?


    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Verstehe ich nicht. Das ist doch die Aufgabe des Fördervereins. Ich bin im Vorstand unseres Fördervereins, mit den gesamten zahlen wird eigentlich nur an den Jahreshauptversammlungen um sich geworfen, nicht in der Schule. Da ist die SL aber auch anwesend.


    Wir haben aber auch keine Formulare um irgendwas zu beantragen, das wird formlos gemacht. Wir haben schon genug Zettelwerk von anderen Behörden 🤣

    Gut, aber wenn z.B. eine große, zweckgebundene Spende (z.B. an Digitalisierung) eingeht, darf man dies nicht auch als Zahl ins Kollegium geben, damit darüber beraten werden kann, was damit gemacht werden kann/ soll? Der Förderverein/ die Mitglieder des Vorstands wissen doch nicht genau, was damit angeschafft werden könnte….🤷🏼‍♀️

    Oder wenn jährlich immer wiederkehrende Beträge (Bsp für ein Spielhaus auf dem Schulhof) vom Förderverein übernommen werden, dann muss der oder die Verantwortliche doch den genauen Betrag wissen - da er diesen ja auch ausgeben darf😀

    Also gewisse Zahlen müssen dann doch ins Kollegium getragen werden, oder sehe ich das falsch?

  • Gut, aber wenn z.B. eine große, zweckgebundene Spende (z.B. an Digitalisierung) eingeht, darf man dies nicht auch als Zahl ins Kollegium geben, damit darüber beraten werden kann, was damit gemacht werden kann/ soll? Der Förderverein/ die Mitglieder des Vorstands wissen doch nicht genau, was damit angeschafft werden könnte….🤷🏼‍♀️

    Oder wenn jährlich immer wiederkehrende Beträge (Bsp für ein Spielhaus auf dem Schulhof) vom Förderverein übernommen werden, dann muss der oder die Verantwortliche doch den genauen Betrag wissen - da er diesen ja auch ausgeben darf😀

    Also gewisse Zahlen müssen dann doch ins Kollegium getragen werden, oder sehe ich das falsch?

    Naja klar, der Förderverein entscheidet was und wieviel bezahlt wird. Da hat die Schule kein Votum zu. Nur die Mitglieder. Die Schule kann sagen, wir wollen XYZ machen und das kostet ABC. Der Förderverein entscheidet dann, ob das gemacht werden kann oder nicht.

  • Gut, aber wenn z.B. eine große, zweckgebundene Spende (z.B. an Digitalisierung) eingeht, darf man dies nicht auch als Zahl ins Kollegium geben, damit darüber beraten werden kann, was damit gemacht werden kann/ soll? Der Förderverein/ die Mitglieder des Vorstands wissen doch nicht genau, was damit angeschafft werden könnte….🤷🏼‍♀️

    Nein, das muss man sicher nicht im ganze Kollegium ansagen oder bekanntgeben, kann das aber natürlich.

    Oder wenn jährlich immer wiederkehrende Beträge (Bsp für ein Spielhaus auf dem Schulhof) vom Förderverein übernommen werden, dann muss der oder die Verantwortliche doch den genauen Betrag wissen - da er diesen ja auch ausgeben darf

    Du sagst es, eine Einzelperson, nicht das komplette KOllegium.

  • Ich habe gerade gesehen, dass man das theoretisch auch im Voraus beantragen kann, das hat glaube ich bei uns noch nie jemand gemacht, aber scheint theoretisch zu gehen.

    Aber hier seht ihr, dass da nichts von einzelnen beantragt werden muss o.ä. da können also die Eltern gar nicht an der Hürde scheitern, weil das die Lehrer/Erzieher beantragen.


    utf-8''Anlage%205.2_%20Schul%20%20174-2%20-%20Antrag%20auf%20Zuweisung%20von%20BuT%20Mitteln%2002.23.pdf

  • Hier für dich Tom123 (und falls es noch jemanden interessiert) beispielhaft ein paar Aussagen auf Homepages und Antragsformulare anderer niedersächsischer Landkreise und kreisfreier Städte bzgl. Schulfahrten im Rahmen des BuT-Pakets (Ergebnis einer kurzen Google-Recherche):

    ...

    Vielleicht merkst Du einfach, dass man nicht Aussagen nur nach einer kurzen google-Recherche machen sollte. Ich meinte, dass sollte doch auch jeder von uns selbst können. In deinem Fall behauptest Du einfach etwas, dass nicht stimmt. Der Landkreis Aurich macht das bereits seit mehreren Jahren anders. Ich würde mal vermuten, dass es aus deiner Liste auch Friesland und Delmenhorst ähnlich machen. Zu mindestens haben wir (als Sportverband) es bei einer Veranstaltung vor 2 Jahren mit beiden Landkreisen so gehandhabt. Bei Aurich weiß ich, dass sie es immer so machen. Bei Friesland und Delmenhorst mag es auch ein Einzelentscheidung gewesen sein. Ich denke, dass die Landkreise in der Praxis das Formular nur bei mehrtägigen Fahrten für Überweisungen nutzt.


    Aber da es ja anscheinend in deinem Landkreis so ist, wie ist das in der Praxis. Wir haben jetzt 3 € für das Theater eingesammelt. Wie macht ihr das in der Praxis? Ihr füllt die Formulare für alle Eltern aus, die bringen es zum Landkreis und dieser überweist dann 3€ pro Kind an die Schule? Dauert das nicht ewig? Wer kontrolliert das alles? Was machst Du, wenn ein Elternteil das Formular das Elternteil nicht rechtzeitig abgibt aber die Veranstaltung ansteht?


    Bei uns ist das recht einfach. Die Eltern bezahlen und bekommen es quittiert. Damit können Sie sich das Geld wiederholen. Wenn Sie es nicht machen, ist es ihre Sache.

  • Gut, aber wenn z.B. eine große, zweckgebundene Spende (z.B. an Digitalisierung) eingeht, darf man dies nicht auch als Zahl ins Kollegium geben, damit darüber beraten werden kann, was damit gemacht werden kann/ soll? Der Förderverein/ die Mitglieder des Vorstands wissen doch nicht genau, was damit angeschafft werden könnte….🤷🏼‍♀️

    In einem solchen Fall werden sich Vorstandsmitglieder des Fördervereins sicher vertrauensvoll mit der SL ins Benehmen setzen und gemeinsam abstecken, wofür diese zweckgebundenen Mittel verwendet werden könnten.

  • Aber da es ja anscheinend in deinem Landkreis so ist, wie ist das in der Praxis. Wir haben jetzt 3 € für das Theater eingesammelt. Wie macht ihr das in der Praxis? Ihr füllt die Formulare für alle Eltern aus, die bringen es zum Landkreis und dieser überweist dann 3€ pro Kind an die Schule? Dauert das nicht ewig? Wer kontrolliert das alles? Was machst Du, wenn ein Elternteil das Formular das Elternteil nicht rechtzeitig abgibt aber die Veranstaltung ansteht?

    Wenn man zu irgendeiner Veranstaltung geht, dann zahlt jeder selbst vor Ort. Ich bin keine Bank und sammele auch keine Geld ein.


    Zumindest würde ich das so machen, habe ich aber noch nie weil ich mit keiner Klasse ins Theater gehen würde. Wenn wir z.B. Messen besuchen, dann schaue ich ob Freikarten irgendwo gibt und wenn nicht, dann ist jeder selbst für den Eintritt verantwortlich.

  • Bitte Schulform beachten. In einer Klasse des Berufskollegs würde ich auch keine Kleinbeiträge einsammeln...

    Bitte Schulform beachten. In einer Klasse des Berufskollegs würde ich auch keine Kleinbeiträge einsammeln...

    Das hängt nicht nur von der Schulform, sondern insbesondere auch von der Art der Veranstaltung ab. Wir gehen bspw. alljährlich mit SuS-Gruppen zu Aufführungen einer englischen Theatergruppe, die im jährlichen Wechsel an verschiedenen Schulen unseres Schulortes auftritt und wo die SuS nur einen Kleinstbetrag an Eintritt zahlen müssen. Da es dort aber logischerweise keine Möglichkeit gibt - wie an einer Abendkasse in einem öffentlichen Theater - jede/n Teilnehmer*in einzeln bezahlen zu lassen, sammeln wir natürlich im Vorfeld (entweder schon Tage vorher oder an dem Tag der Aufführung) das Geld ein und übergeben es dann gesammelt vor Ort an eine der Lehrkräfte oder der Sekretariatsmitarbeiter*innen der ausrichtenden Schule.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Aber da es ja anscheinend in deinem Landkreis so ist, wie ist das in der Praxis. Wir haben jetzt 3 € für das Theater eingesammelt. Wie macht ihr das in der Praxis?

    Theateraufführungen u. ä. am Schulort, für die man nur einen Kleinstbetrag zahlen muss, fallen doch gemäß Fahrtenerlass nicht unter "eintägige Schulfahrten"! In der Praxis machen wir das für solche Fälle wie gerade beschrieben. Dafür muss niemand das für Schulfahrten geltende Formular ausfüllen, sondern es gibt - falls gewünscht - tatsächlich eine Quittung für die SuS bzw. deren Erziehungsberechtigte.

    Ihr füllt die Formulare für alle Eltern aus, die bringen es zum Landkreis und dieser überweist dann 3€ pro Kind an die Schule? Dauert das nicht ewig? Wer kontrolliert das alles? Was machst Du, wenn ein Elternteil das Formular das Elternteil nicht rechtzeitig abgibt aber die Veranstaltung ansteht?

    Ansonsten füllen auch nicht wir diese Formulare aus, sondern das müssen die Eltern oder die volljährigen SuS natürlich selbst machen und diese anschließend beim Landkreis einreichen. Die Kontrolle, ob das Geld eingegangen ist, erfolgt selbstverständlich wie bei allen anderen SuS auch durch die Lehrkraft, die die ein- oder mehrtägige Fahrt organisiert hat. Und wenn nicht rechtzeitig gezahlt wurde (was noch nie vorgekommen ist, denn wir lassen natürlich genügend "Vorlauf", d. h. die Termine für jegliche Schulfahrten - ob ein- oder mehrtägig - stehen schon Wochen oder Monate im Voraus fest), muss der/die Schüler*in halt an dem betreffenden Tag, wo die Tagesfahrt stattfindet, in der Schule bleiben.


    Bei Aurich weiß ich, dass sie es immer so machen. Bei Friesland und Delmenhorst mag es auch ein Einzelentscheidung gewesen sein. Ich denke, dass die Landkreise in der Praxis das Formular nur bei mehrtägigen Fahrten für Überweisungen nutzt.

    Na, dann denkst du es halt so. Bleibt dir natürlich dir überlassen. Eine BBS im LK Aurich betreffend habe ich zufällig vorgestern mit dem Mann einer Kollegin gesprochen, der bis vor drei Jahren an dieser BBS tätig war und der hat mir nochmal bestätigt, dass das Vorgehen damals an dieser Schule genauso war, wie ich es geschildert habe. Kann ja durchaus sein, dass der Landkreis es mittlerweile anders handhabt oder es an bestimmten Schulen/Schulformen anders gehandhabt wird; das habe ich nie bestritten.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Theateraufführungen u. ä. am Schulort, für die man nur einen Kleinstbetrag zahlen muss, fallen doch gemäß Fahrtenerlass nicht unter "eintägige Schulfahrten"!

    Ist allerdings vollkommen irrelevant. Der Erlass bezieht sich die schulische Seite der Veranstaltung. Für die Kostenübernahme durch "Bildung und Teilhabe" sind die entsprechenden Vorgaben im SGB etc. relevant. Ich bin kein Jurist, aber soweit ich es kenne, werden alle Kosten übernommen.

    Dafür muss niemand das für Schulfahrten geltende Formular ausfüllen, sondern es gibt - falls gewünscht - tatsächlich eine Quittung für die SuS bzw. deren Erziehungsberechtigte.

    Ansonsten füllen auch nicht wir diese Formulare aus, sondern das müssen die Eltern oder die volljährigen SuS natürlich selbst machen und diese anschließend beim Landkreis einreichen. Die Kontrolle, ob das Geld eingegangen ist, erfolgt selbstverständlich wie bei allen anderen SuS auch durch die Lehrkraft, die die ein- oder mehrtägige Fahrt organisiert hat.

    Das ist aber nicht kompatibel mit dem von dir dargestellten Verfahren. Da muss es im voraus beantragt werden. Danach überweist der Landkreis das Geld auf das Konto der Schule. Daher muss dann auch jemand die Geldeingänge kontrollieren, der Zugriff auf das Schulkonto hat.

    Das stelle ich mir bei Schulen mit 2.000 Schülern witzig vor.


    Wie gesagt in der Praxis läuft es so wie ich es geschrieben haben. Die Eltern bekommen eine Quittung und erhalten im Nachgang das Geld vom Amt wieder. Dazu gibt es auch offizielle Mitteilungen des Landkreises an die Schulen, dass so zu verfahren ist.

    Du hattest aber auf den offiziellen Weg verwiesen. Und der lautet halt im Voraus Antrag stellen, Bewilligungsschreiben bei der Schule vorlegen, Landkreis überweist Geld an die Schule. In dem Ablauf fließt kein Geld über die Eltern. Ist nur in der Praxis kaum händelbar.

  • Sag' mal, willst du mich verschaukeln? Du verstehst mich doch absichtlich falsch und zitierst mich fehlerhaft!


    Dieser Absatz aus meinem letzten Beitrag:

    Theateraufführungen u. ä. am Schulort, für die man nur einen Kleinstbetrag zahlen muss, fallen doch gemäß Fahrtenerlass nicht unter "eintägige Schulfahrten"! In der Praxis machen wir das für solche Fälle wie gerade beschrieben. Dafür muss niemand das für Schulfahrten geltende Formular ausfüllen, sondern es gibt - falls gewünscht - tatsächlich eine Quittung für die SuS bzw. deren Erziehungsberechtigte.

    bezieht sich doch für jeden offensichtlich auf die Zahlung von Kleinstbeträgen für Theateraufführungen u. ä. Sprich: kurzen schulischen Verlagerungen des Lernorts.


    Hingegen bezieht sich dieser Absatz:

    Ansonsten füllen auch nicht wir diese Formulare aus, sondern das müssen die Eltern oder die volljährigen SuS natürlich selbst machen und diese anschließend beim Landkreis einreichen. Die Kontrolle, ob das Geld eingegangen ist, erfolgt selbstverständlich wie bei allen anderen SuS auch durch die Lehrkraft, die die ein- oder mehrtägige Fahrt organisiert hat. Und wenn nicht rechtzeitig gezahlt wurde (was noch nie vorgekommen ist, denn wir lassen natürlich genügend "Vorlauf", d. h. die Termine für jegliche Schulfahrten - ob ein- oder mehrtägig - stehen schon Wochen oder Monate im Voraus fest), muss der/die Schüler*in halt an dem betreffenden Tag, wo die Tagesfahrt stattfindet, in der Schule bleiben.

    auf unser Vorgehen im Falle von Schulfahrten, d. h. Tagesfahrten oder auch mehrtägige Klassenfahrten.

    Da muss es im voraus beantragt werden. Danach überweist der Landkreis das Geld auf das Konto der Schule. Daher muss dann auch jemand die Geldeingänge kontrollieren, der Zugriff auf das Schulkonto hat.

    Das stelle ich mir bei Schulen mit 2.000 Schülern witzig vor.

    Hä??? Wie jetzt? Schulfahrten (Tagesfahrten wie auch Klassenfahrten) betreffen doch nicht alle unsere 2000 SuS gleichzeitig, sondern immer nur einzelne Klassen oder Gruppen! Und der Ablauf ist grundsätzlich so, dass eine solche Tages- oder mehrtägige Fahrt angekündigt wird mit Terminsetzung, bis wann das dafür anfallende Geld auf das entsprechende Konto - bei uns eben ein Schulkonto - überwiesen werden muss (egal, ob von den Erziehungsberechtigten bzw. den volljährigen SuS selbst oder ob es "über das Amt" über BuT läuft); dann prüft die organisierende Lehrkraft kurz vor Antritt der Fahrt, ob schon alle Gelder der SuS aus der entsprechenden Klasse/Kurs/Gruppe eingegangen sind und fertig. Was ist daran dann in irgendeiner Form "witzig" i. S. v. problematisch? Macht ihr das bei Klassenfahrten nicht genauso? (bei eintägigen Ausflügen ja scheinbar nicht?!)


    Ist allerdings vollkommen irrelevant. Der Erlass bezieht sich die schulische Seite der Veranstaltung. Für die Kostenübernahme durch "Bildung und Teilhabe" sind die entsprechenden Vorgaben im SGB etc. relevant.

    Es ging doch die ganze Zeit um Formulare, die zur Beantragung von Schulfahrten von den Erziehungsberechtigten genutzt werden müssen. Darunter fallen aber Theateraufführungen usw., die nicht einen kompletten Schultag lang dauern, nun mal nicht! Also sind diese Formulare dafür gar nicht gedacht. Dass die Kosten auch für solche Veranstaltungen natürlich über das BuT-Paket übernommen werden können, hat damit doch nichts zu tun; dafür müssen die Eltern dann wohl ein anderes Formular benutzen (oder wie auch immer das läuft; vielleicht reicht es da ja auch, einfach die Quittung im Sozialamt bzw. Jobcenter abzugeben).

    Du hattest aber auf den offiziellen Weg verwiesen. Und der lautet halt im Voraus Antrag stellen, Bewilligungsschreiben bei der Schule vorlegen, Landkreis überweist Geld an die Schule. In dem Ablauf fließt kein Geld über die Eltern. Ist nur in der Praxis kaum händelbar.

    Für ein- und mehrtägige Schulfahrten läuft das - siehe oben - bei uns genau über dieses Verfahren seit langen Jahren völlig problemlos. Für "Kurzveranstaltungen" wie Theateraufführungen am Schulort, die nur Kleinstbeträge kosten, muss aber natürlich im Voraus gar kein Antrag gestellt werden. Das habe ich doch oben beschrieben.


    Wenn du das jetzt immer noch nicht verstanden hast, kann ich dir leider auch nicht mehr helfen :weissnicht: .

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Es ging doch die ganze Zeit um Formulare, die zur Beantragung von Schulfahrten von den Erziehungsberechtigten genutzt werden müssen. Darunter fallen aber Theateraufführungen usw., die nicht einen kompletten Schultag lang dauern, nun mal nicht! Also sind diese Formulare dafür gar nicht gedacht. Dass die Kosten auch für solche Veranstaltungen natürlich über das BuT-Paket übernommen werden können, hat damit doch nichts zu tun; dafür müssen die Eltern dann wohl ein anderes Formular benutzen (oder wie auch immer das läuft; vielleicht reicht es da ja auch, einfach die Quittung im Sozialamt bzw. Jobcenter abzugeben).

    Für ein- und mehrtägige Schulfahrten läuft das - siehe oben - bei uns genau über dieses Verfahren seit langen Jahren völlig problemlos. Für "Kurzveranstaltungen" wie Theateraufführungen am Schulort, die nur Kleinstbeträge kosten, muss aber natürlich im Voraus gar kein Antrag gestellt werden. Das habe ich doch oben beschrieben.


    Wenn du das jetzt immer noch nicht verstanden hast, kann ich dir leider auch nicht mehr helfen :weissnicht: .

    Also die meisten Theateraufführungen etc. sind in der Regel nicht in der Schule. Ich weiß nicht, wie Du Schulort definierst. Wenn ich mit den Kindern vor Ort in das Theater gehe oder Fahre ist das für unseren Landkreis eine Schulfahrt. Gleiches gilt für den Besuch von außerschulischen Lernorten. Wir haben z.B. eine Kooperation mit einem Lernort, wo jede Klasse im Halbjahr 2 Tage verbringt. Bei 2.000 Schülern hätte ich alleine dafür 8.000 Geldeingänge.


    Du schriebst beispielsweise in Antrag in Beitrag 41, dass das in Niedersachsen im Voraus beantragt werden muss. Da ging es ursprünglich um Tickets für innerstädtischen Linienverkehr. Aber wie du jetzt selbst geschrieben hast, ist das i.R. nicht notwendig sondern kann auch im Nachhinein geschehen.

    Eine Definition von "Kurzveranstaltungen" oder "Kleinstbeträge" kenne ich nicht. Wo finde ich das? Wo ist die Grenze? Unterrichtsgang zum Biobauernhof, ist keine Kurzveranstaltung, weil wir den ganzen Tag dort sind und das Theater ist eine Kurzveranstaltung, weil wir anschließend noch eine Stunde Unterricht haben? Für den 1 € für den Biobauerhof stelle ich also vorher einen Antrag und sie überweisen und die 10 € für das Theater kann ich im Nachhinein einfach wiederbekommen?

    Die Regelung, dass man es im Nachhinein wiederbekommt, gilt meines Wissen bei uns für alle Ausgaben. Letztlich liegt es an den Eltern, was sie auslegen können und wollen. Aber selbst wenn die Eltern eine Klassenfahrt selbst bezahlen, können sie sich das Geld im Nachgang bei uns vom Landkreis wiederholen.

Werbung