Also bei uns legt gewiss niemand das Geld für die BuT Kinder aus! Das kriegen wir doch nie wieder, einige schaffen es ja nicht mal, den Antrag beim Amt einzureichen.
Scheint also in Berlin doch auch so herum zu gehen
Also bei uns legt gewiss niemand das Geld für die BuT Kinder aus! Das kriegen wir doch nie wieder, einige schaffen es ja nicht mal, den Antrag beim Amt einzureichen.
Scheint also in Berlin doch auch so herum zu gehen
BuT-Anträge für die Zahlung von Kosten für ein- oder mehrtägige Schulfahrten werden im Nachhinein gestellt? Nein, hier in NDS müssen die im Voraus beim Sozialamt gestellt werden. Ich habe gerade mal ein Beispiel des Landkreises Aurich 'rausgesucht. Dort heißt es: "Bei der Beantragung der o.g. Leistungen legen Sie bitte (auch bei jedem weiteren anstehenden Ausflug, bzw. jeder weiteren Klassenfahrt im Bewilligungszeitraum) einen Elternbrief oder ein ähnliches Schreiben der Schule bzw. der Kindertageseinrichtung vor, mit dem Sie zur Zahlung der Kosten für den Ausflug aufgefordert werden. Das Sozialamt übernimmt dann die weitere Abrechnung dieser Kosten, die grundsätzlich mit dem Leistungserbringer erfolgt. Der Bewilligungsbescheid gilt gleichzeitig als Gutschein zur Inanspruchnahme der gewährten Leistung im Bewilligungszeitraum und muss dem Leistungserbringer vorgelegt werden." (Formular_Schulausfluege.pdf)
Das ist einfach falsch. Insbesondere für den von dir genannten Landkreis. Es gab erst wieder Anfang des Schuljahres dazu eine Mail vom Landkreis. Bei eintägigen Fahrten reicht es, wenn die Lehrkraft den Erhalt des Betrages quittiert. Die betroffenen Eltern erhalten das Geld dann im Nachgang zurück. Das sollte schon seit mehreren Jahren dort so gemacht werden. Ich weiß auch, dass es zu mindestens teilweise in den Nachbarkreisen und Städten auch so gemacht wird.
Das ist einfach falsch. Insbesondere für den von dir genannten Landkreis. Es gab erst wieder Anfang des Schuljahres dazu eine Mail vom Landkreis. Bei eintägigen Fahrten reicht es, wenn die Lehrkraft den Erhalt des Betrages quittiert. Die betroffenen Eltern erhalten das Geld dann im Nachgang zurück. Das sollte schon seit mehreren Jahren dort so gemacht werden. Ich weiß auch, dass es zu mindestens teilweise in den Nachbarkreisen und Städten auch so gemacht wird.
Nein, das ist nicht "einfach falsch". Hör' doch bitte auf, so etwas zu behaupten, wenn du es gar nicht für ganz NDS wissen kannst! Für den für meine Schule zuständigen Landkreis ist es definitiv weiterhin so, dass die Kosten nach Antragstellung direkt vom Amt überwiesen werden; da brauchen sich die Antragsteller*innen - also die Eltern oder volljährigen SuS - nicht weiter drum zu kümmern. Und es wird auch nichts erst im Nachhinein überwiesen, d. h. weder die Erziehungsberechtigten noch die Schulen müssen in Vorleistung gehen und Geldbeträge auslegen. Dasselbe gilt für mehrere Nachbarlandkreise und kreisfreie Städte, in denen mir bekannte Lehrkräfte arbeiten.
Mag sein, dass das für den Landkreis Aurich nicht mehr gilt. Dann frage ich mich aber, warum man das von mir verlinkte Formular noch immer auf der Landkreis-Homepage findet, wenn das schon seit Jahren veraltet sein soll, wie du schreibst!? Welches Formular soll denn dann das aktuelle sein? Auf der Homepage finde ich kein anderes. Wenn du auf dieser Seite: Service A-Z - Landkreis Aurich unten bei "Formulare" auf "Antrag auf Bewilligung von ein-/mehrtägigen Schulausflügen..." klickst, erscheint genau das von mir verlinkte Formular. Hm....
Hier für dich Tom123 (und falls es noch jemanden interessiert) beispielhaft ein paar Aussagen auf Homepages und Antragsformulare anderer niedersächsischer Landkreise und kreisfreier Städte bzgl. Schulfahrten im Rahmen des BuT-Pakets (Ergebnis einer kurzen Google-Recherche):
- Landkreis Friesland: "Die nachgewiesenen Kosten werden direkt an die Schule gezahlt. Dazu wird das Informationsschreiben der Schule benötigt mit Betrag, Zahlungsziel und Kontodaten." (Kosten für Schul- oder KITA-Ausflüge und Klassenfahrten | Landkreis Friesland)
- Landkreis Rotenburg: Siehe Antragsformular: bestaetigung_ausflug_klassenfahrt_brv.pdf Auch hier weiß ich gesichert, da eine Bekannte von mir als Lehrkraft in dem Landkreis tätig ist, dass die Kosten nicht erst im Nachhinein übernommen werden. Ein paar SuS aus der Klasse meiner Bekannten haben das erst vor den Herbstferien für eine Tagesfahrt in Anspruch genommen; sprich: das Formular ist noch aktuell.
- Stadt Delmenhorst: "Die Kosten für ein- oder mehrtägige Ausflüge mit der Kindertagesstätte oder der Schule werden in voller Höhe übernommen. Vor Reiseantritt muss eine Bestätigung der Schule bzw. Kindertageseinrichtung über Art, Dauer, Reiseziel und Kosten des Ausflugs bzw. der mehrtägigen Fahrt inkl. der Bankverbindung des Zahlungsempfängers beim Familien- und Kinderservicebüro eingereicht werden. Ein gesonderter Antrag muss nicht gestellt werden. Nach positiver Prüfung erhalten Sie eine Bewilligung über die Übernahme der Kosten. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Schule oder Kindertagesstätte. Bereits vom Familien- und Kinderservice bezahlte Leistungen müssen zurückgezahlt werden, wenn das Kind nicht an dem Tagesausflug oder der Klassen-/Kitafahrt teilnimmt." (Stadt Delmenhorst - Leben - Bildungs- & Teilhabepaket)
- Landkreis Stade: siehe Antragsformular: Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
- Stadt Salzgitter: siehe Antragsformular Antrag-_auf_Ausfluege_Klassenfahrten.pdf
Reicht erstmal, oder?
Verstehe ich nicht. Das ist doch die Aufgabe des Fördervereins. Ich bin im Vorstand unseres Fördervereins, mit den gesamten zahlen wird eigentlich nur an den Jahreshauptversammlungen um sich geworfen, nicht in der Schule. Da ist die SL aber auch anwesend.
Wir haben aber auch keine Formulare um irgendwas zu beantragen, das wird formlos gemacht. Wir haben schon genug Zettelwerk von anderen Behörden 🤣
Gut, aber wenn z.B. eine große, zweckgebundene Spende (z.B. an Digitalisierung) eingeht, darf man dies nicht auch als Zahl ins Kollegium geben, damit darüber beraten werden kann, was damit gemacht werden kann/ soll? Der Förderverein/ die Mitglieder des Vorstands wissen doch nicht genau, was damit angeschafft werden könnte….🤷🏼♀️
Oder wenn jährlich immer wiederkehrende Beträge (Bsp für ein Spielhaus auf dem Schulhof) vom Förderverein übernommen werden, dann muss der oder die Verantwortliche doch den genauen Betrag wissen - da er diesen ja auch ausgeben darf😀
Also gewisse Zahlen müssen dann doch ins Kollegium getragen werden, oder sehe ich das falsch?
Also bei uns legt gewiss niemand das Geld für die BuT Kinder aus! Das kriegen wir doch nie wieder, einige schaffen es ja nicht mal, den Antrag beim Amt einzureichen.
Aber die reichen doch den Antrag beim Amt gar nicht ein.
Gut, aber wenn z.B. eine große, zweckgebundene Spende (z.B. an Digitalisierung) eingeht, darf man dies nicht auch als Zahl ins Kollegium geben, damit darüber beraten werden kann, was damit gemacht werden kann/ soll? Der Förderverein/ die Mitglieder des Vorstands wissen doch nicht genau, was damit angeschafft werden könnte….🤷🏼♀️
Oder wenn jährlich immer wiederkehrende Beträge (Bsp für ein Spielhaus auf dem Schulhof) vom Förderverein übernommen werden, dann muss der oder die Verantwortliche doch den genauen Betrag wissen - da er diesen ja auch ausgeben darf😀
Also gewisse Zahlen müssen dann doch ins Kollegium getragen werden, oder sehe ich das falsch?
Naja klar, der Förderverein entscheidet was und wieviel bezahlt wird. Da hat die Schule kein Votum zu. Nur die Mitglieder. Die Schule kann sagen, wir wollen XYZ machen und das kostet ABC. Der Förderverein entscheidet dann, ob das gemacht werden kann oder nicht.
Gut, aber wenn z.B. eine große, zweckgebundene Spende (z.B. an Digitalisierung) eingeht, darf man dies nicht auch als Zahl ins Kollegium geben, damit darüber beraten werden kann, was damit gemacht werden kann/ soll? Der Förderverein/ die Mitglieder des Vorstands wissen doch nicht genau, was damit angeschafft werden könnte….🤷🏼♀️
Nein, das muss man sicher nicht im ganze Kollegium ansagen oder bekanntgeben, kann das aber natürlich.
Oder wenn jährlich immer wiederkehrende Beträge (Bsp für ein Spielhaus auf dem Schulhof) vom Förderverein übernommen werden, dann muss der oder die Verantwortliche doch den genauen Betrag wissen - da er diesen ja auch ausgeben darf
Du sagst es, eine Einzelperson, nicht das komplette KOllegium.
Ich habe gerade gesehen, dass man das theoretisch auch im Voraus beantragen kann, das hat glaube ich bei uns noch nie jemand gemacht, aber scheint theoretisch zu gehen.
Aber hier seht ihr, dass da nichts von einzelnen beantragt werden muss o.ä. da können also die Eltern gar nicht an der Hürde scheitern, weil das die Lehrer/Erzieher beantragen.
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