DAs geht leider nur im Nachhinein, ich wüsste gar nicht, wie es anders geht. Manche lassen es sich von den Eltern auslegen, manche aus der Klassenkasse und andere legen es selber aus. Muss aber immer ausgelegt werden.
BuT-Anträge für die Zahlung von Kosten für ein- oder mehrtägige Schulfahrten werden im Nachhinein gestellt? Nein, hier in NDS müssen die im Voraus beim Sozialamt gestellt werden. Ich habe gerade mal ein Beispiel des Landkreises Aurich 'rausgesucht. Dort heißt es: "Bei der Beantragung der o.g. Leistungen legen Sie bitte (auch bei jedem weiteren anstehenden Ausflug, bzw. jeder weiteren Klassenfahrt im Bewilligungszeitraum) einen Elternbrief oder ein ähnliches Schreiben der Schule bzw. der Kindertageseinrichtung vor, mit dem Sie zur Zahlung der Kosten für den Ausflug aufgefordert werden. Das Sozialamt übernimmt dann die weitere Abrechnung dieser Kosten, die grundsätzlich mit dem Leistungserbringer erfolgt. Der Bewilligungsbescheid gilt gleichzeitig als Gutschein zur Inanspruchnahme der gewährten Leistung im Bewilligungszeitraum und muss dem Leistungserbringer vorgelegt werden." (Formular_Schulausfluege.pdf)