Förderverein

  • DAs geht leider nur im Nachhinein, ich wüsste gar nicht, wie es anders geht. Manche lassen es sich von den Eltern auslegen, manche aus der Klassenkasse und andere legen es selber aus. Muss aber immer ausgelegt werden.

    BuT-Anträge für die Zahlung von Kosten für ein- oder mehrtägige Schulfahrten werden im Nachhinein gestellt? Nein, hier in NDS müssen die im Voraus beim Sozialamt gestellt werden. Ich habe gerade mal ein Beispiel des Landkreises Aurich 'rausgesucht. Dort heißt es: "Bei der Beantragung der o.g. Leistungen legen Sie bitte (auch bei jedem weiteren anstehenden Ausflug, bzw. jeder weiteren Klassenfahrt im Bewilligungszeitraum) einen Elternbrief oder ein ähnliches Schreiben der Schule bzw. der Kindertageseinrichtung vor, mit dem Sie zur Zahlung der Kosten für den Ausflug aufgefordert werden. Das Sozialamt übernimmt dann die weitere Abrechnung dieser Kosten, die grundsätzlich mit dem Leistungserbringer erfolgt. Der Bewilligungsbescheid gilt gleichzeitig als Gutschein zur Inanspruchnahme der gewährten Leistung im Bewilligungszeitraum und muss dem Leistungserbringer vorgelegt werden." (Formular_Schulausfluege.pdf)

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Wie kommt ihr denn auf so absurde Konstrukte. Nur ein Mitglied kann den Antrag für eine ganze Gruppe stellen, was ich völlig in Ordnung fände und wir in der Schule auch z.T. so kommuniziert haben, denn es stellen oft die Kollegen die meisten Anträge, die weder Mitglied sind, noch irgendwie unterstützen.


    Das kann man problemlos so einschränken und finde ich wie gesagt gar nicht abwegig oder komisch.

    Ich schon. Wenn Herr Müller etwas für seine Klasse braucht und einen Antrag stellt, wieso sollte er vorher in den Verein eingezahlt haben? Es geht um seine Schüler*innen, er bereichert sich nicht persönlich.


    Ich habe für die Fördervereine meiner Kinder gespendet, um deren Angebote zu unterstützen. Was der Verein damit macht, sollte irgendwelchen Kindern zugute kommen, es ist mir egal, ob die 6a Pokale fürs Müllsammeln dafür erhält oder Fritzchen die Leihgebühr für Skier auf der Wintersportfahrt erstattet bekommt.

  • Weil es schlicht nur die Mitglieder des Vereins etwas angeht, was mit den Vereinsgeldern im Rahmen des Zwecks laut Satzung passiert.

    Stimmt, klingt logisch. Ist es auch verboten? Oder darf man einen Flyer veröffentlichen mit Infos, z.B. wenn ein Wasserspender oder sowas für die ganze Schule angeschafft wurde?

  • Der Förderverein selbst kann in der Mitgliederversammlung selbstverständlich beschließen, entsprechende Informationen zu veröffentlichen und ich kenne eine Reihe von Fördervereinen, die das dann auch über die Schulhomepage o.ä. übersichtsartig tun. Spätestens wenn es um Förderungen von Einzelpersonen (z.B. Zuschüsse zu Schulfahrten für Kinder aus einkommensschwächeren Familien) geht, muss man dabei auch den Schutz personenbezogener Daten im Blick behalten.

  • BuT-Anträge für die Zahlung von Kosten für ein- oder mehrtägige Schulfahrten werden im Nachhinein gestellt? Nein, hier in NDS müssen die im Voraus beim Sozialamt gestellt werden.

    Ist in NRW auch so, jedenfalls haben wir (bzw. die Eltern mit unserer Hilfe) das an unserer Schule vor den entsprechenden Ausgaben erledigt.

  • Wenn Herr Müller etwas für seine Klasse braucht und einen Antrag stellt,

    Frau Müller braucht überhaupt nichts. Die Schule braucht etwas, in diesem Falle vertreten durch Frau Müller.


    Die Sichtweise, dass die Lehrerinnen die vom Verein Geförderten seien, ist doch schon absurd. Wenn der Verein so denkt, ist doch schon etwas schräg.


    Womöglich bekommt man noch erklärt, dass die Lehrerin durch die Förderung ja das private Geld sparte, was sie ja sonst aufbrächte/aufbringen müsste. Dass nur Lehrerinnen, die daselbst Mitglied in diesem Verein sind, die Anträge überbringen dürfen, kann natürlich ein Verein beschließen. Wie man das mit dem Vereinszweck, Aktivitäten an der Schule zu fördern, übereinbringt, muss man sich überlegen. Ich finde das intuitiv. Ich halte das auch nicht für passig mit Gemeinnützigkeit. Ist ja dann mehr auf Gegenseitigkeit.


    Ich bin Mitglied im Förderverein der örtlichen freiwilligen Feuerwehr. Dieser veröffentlicht auch, wofür er Geld ausgegeben hat. Da im Dorf aber eh alle Mitglieder sind, sind die die Dorf-Öffentlichkeit und die MV das gleiche Gremium. In weiteren Fördervereinen bin ich nicht Mitglied. Warum auch?

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    2 Mal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • BuT-Anträge für die Zahlung von Kosten für ein- oder mehrtägige Schulfahrten werden im Nachhinein gestellt? Nein, hier in NDS müssen die im Voraus beim Sozialamt gestellt werden.

    Bei uns werden die nicht von Einzelpersonen gestellt, sondern ja, nachträglich von der Schule beim Schulamt für die ganzen Klassen eingereicht.

    Für Schulfahrten ist da anders, da muss jeder einzeln beantragen, aber nicht für Ausflüge.

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