• Hallo zusammen,

    wir sind noch ganz neu in dem Thema Kindkrank Meldung, da unser Kleiner erst seit kurzem in die Kita geht, aber jetzt ist doch der Fall eingetreten.

    Unser kleiner hatte Fieber und konnte nicht in die Kita. Also musste einer zu Hause bleiben.

    In einer der letzten Konferenzen meinte ich mich zu erinnern, dass man erst am 2. Tag eine Krankmeldung benötigt. Stimmt denn das? Wir waren dann natürlich nicht am ersten Tag beim Arzt, kann ja auch immer am zahnen liegen. Jetzt hab ich aber die Sorge, dass ich das im Nachhinein falsch gemacht habe.

  • Da würde ich ja lieber in der Schule nachfragen, bei Kollegen oder dem Sekretariat, als mich neu in einem anonymen Forum anzumelden und mich auf die Aussagen zu verlassen.

  • Wie gesagt, auf einer Konferenz wurde das mal nebensächlich erwähnt, daher bin ich davon ausgegangen, dass es so ist. Müsste ja aber für alle gleich geregelt sein und nicht von Schule zu Schule unterschiedlich oder?

  • Wie gesagt, auf einer Konferenz wurde das mal nebensächlich erwähnt, daher bin ich davon ausgegangen, dass es so ist. Müsste ja aber für alle gleich geregelt sein und nicht von Schule zu Schule unterschiedlich oder?

    Zumindest von Bundesland zu Bundesland und von GKV zu PKV gibt's manchmal Unterschiede.


    Wir mussten immer ab Tag 1 einen Schein vom Kinderarzt haben. Es sei denn, du hast auch Magen-Darm/Erkältung, dann gibt man das durch, dafür braucht's nicht sofort einen Schein. (Edit: zahnen würde ich dann nicht angeben :zahnluecke: )


    Zum nebensächlich erwähnen: das müsste in einem Protokoll stehen. Schneller hast du aber im Sekretariat angerufen.

  • In BW brauchst du sofort eine ärztliche Bescheinigung des Kinderarztes, wenn du zu Hause bleiben musst, weil dein Kind krank ist.

    Wenn du angestellt bist, solltest du das auf jeden Fall immer rechtzeitig/ sofort abgeben. Bei Beamten wird das bei uns im Haus abgeheftet, weil der Dienstherr sowieso (im Rahmen der vorgesehenen Grenzen) ganz normal weiterzahlt. Da ist die Schule bei uns oft kulant und nimmt die Zettel auch später noch entgegen.


    Wenn man selbst krank ist, muss man erst eine ärztliche Bescheinigung abgeben, wenn die Krankheit länger als 3 Tage dauert. Beamte am 4. Arbeitstag, also am Mittwoch, wenn sie seit Freitag krank sind. Angestellte aber am 4. Krankentag, also schon am Montag, wenn sie seit Freitag krank sind.

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