Rückabwicklung des Arbeitszeitkontos für Grundschullehrkräfte (Bayern)

  • Vor einer guten Woche hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof das Arbeitszeitkonto für bayerische Grundschullehrkräfte für unrechtmäßig befunden:


    Artikel dazu auf News4Teachers

    und vom Bayerischen Rundfunk


    Das war zu erwarten, zumindest ich habe es so erwartet, vor allem weil Grundschullehrkräfte, zumindest in meinem Landkreis, immer noch an Mittelschulen abgeordnet werden. Der Verwaltungsgerichtshof sah das ähnlich und begründete, dass von der Staatsregierung falsche Zahlen verwendet worden seien. Die Staatsregierung hatte das, wie auch die Gerichtskosten, wahrscheinlich so kommen sehen und das Arbeitszeitkonto trotzdem eingeführt, um über ein paar Jahre zusätzliche Grundschullehrerstunden zu gewinnen. Und die hat sie ja auch erfolgreich bekommen.


    Interessant wird die Rückabwicklung, die jetzt wohl schneller kommen wird als vorgesehen - oder eine nach dem Urteil mögliche rückwirkende Neufassung des Arbeitszeitkontos, wenn die nicht auf das gleich hinausläuft. Am schönsten wäre, wenn die Lehrerinnen mehrere Wahlmöglichkeiten hätten, etwa alle Stunden im Block nachgezahlt zu bekommen, oder sie im nächsten Schuljahr geblockt abzubauen, oder die Stunden in den nächsten Schuljahren wieder einzeln abzubauen.


    Ich selbst würde wohl die dritte Möglichkeit wählen. Sie könnte leichte steuerliche Vorteile haben, außerdem steigt das Gehalt gerade Richtung A13. Letzteres spricht dafür, dass die Staatsregierung die Stunden allen Lehrkräften im Block auszahlen wird, entsprechend den jeweiligen Gehaltsstufen der Ansparjahre: das Arbeitszeitkonto war schließlich nicht rechtmäßig. Und wer will, kann ja dagegen klagen.

  • Letzteres spricht dafür, dass die Staatsregierung die Stunden allen Lehrkräften im Block auszahlen wird, entsprechend den jeweiligen Gehaltsstufen der Ansparjahre: das Arbeitszeitkonto war schließlich nicht rechtmäßig. Und wer will, kann ja dagegen klagen.

    Das kann man sogar noch etwas weiter ausbauen. In NDS wurde ja 2014 versucht, die Unterrichtsverpflichtung der Gymnasiallehrkräfte zu erhöhen, was dann 2015 für verfasssungswidrig erklärt wurde. Die damit verbundene Mehrarbeit konnte damals entweder abgebummelt oder ausgezahlt werden. Die Auszahlung orientierte sich dabei aber an der Mehrarbeitsvergütung, die letztlich spürbar niedriger ist als ein entsprechend prozentualer Anteil am Vollzeitgehalt. Im Kern hat das Land damit also dennoch gespart ;)

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