Erkranktes Kind betreuen

  • Hallo zusammen,


    folgendes Problem bzw. Frage.

    Ich muss mein krankes Kind (1,5 Jahre) zu Hause betreuen. Es handelt sich um 4 Tage und es liegt ein ärztliches Attest (Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes) vor. Ich bin Beamter, privat Versichert und aus Bayern.


    Jetzt wurde mir immer gesagt, es gibt bis zu 10 Tage "Kind krank" ohne Attest.

    Jetzt möchte die Schulleitung aber ein ausgefülltes Formular für Dienstbefreiung haben, auch im Nachhinein.

    Jetzt meine Frage. Handelt es sich dabei um eine Dienstbefreiung? Laut Dienstbefreiung gilt es bei schwerer Erkrankung bis zu 4 Tage. Ich sehe das nicht als Dienstbefreiung, das wäre in meinen Augen eher etwas absehbares, zB Arztbesuch in 2 Monaten. Ich finde es ist wenn dann eher Sonderurlaub, aber ich wollte jetzt wissen ob überhaupt etwas zum ausfüllen ist?! Wenn ich selber krank bin ist es ja auch kein Sonderurlaub oder irgendwas...


    Kann mir jemand weiterhelfen im besten Fall auch mit einem passendem Gesetz?

    Danke schon einmal ;)

  • Bei uns war das bisher anders geregelt. Wir hatten auch die 10 Tage "Kind krank" bis zum Alter von 12 Jahren, aber mussten für jeden einzelnen Tag ein Attest vom Kinderarzt einreichen; auf diesem steht, dass eine Betreuung des Kindes zu Hause notwendig ist. Damit war allerdings die Dienstbefreiung hinfällig.


    Anders verhielt es sich, wenn man aufgrund einer akuten Erkrankung das Kind früher abholen sollte, während man noch Unterricht hatte. Dann musste man schnell eine Dienstbefreiung ausfüllen...


    Es gibt allerdings scheinbar aktuell Änderungen; vielleicht hilft dir das weiter?

    https://www.gew-bayern.de/inde…7-Kindkrank-Flugblatt.pdf

  • Du hast offenbar Anspruch auf Dienstbefreiung für 12 Tage pro Kind. Das gilt aktuell, 2026 ändert sich irgendwas. "Kind krank ohne Attest" hab ich noch nie gehört, bin aber auch in nem anderen Bundesland.


    Wenn du "Bayern Kind krank Beamte" googelst, findest du ein aktuelles PDF der GEW, das das Verfahren erklärt.


    Edit: Lehrerin2007 war schneller.

  • Websheriff

    Du hast die Rechtsquelle doch gleich mitgeliefert.

    Siehe § 10 (ganz unten irgendwo 😀) da wird Bezug auf die Regelungen im SGB genommen. 80% von 15 Tagen sind 12 Tage. Was darüber hinausgeht kann ebenfalls genommen werden, jedoch ohne Bezüge und zwar noch weitere drei Tage. Wenn dann noch mehr benötigt wird, wird wirklich spannend, denn auch wenn der Anspruch dann endgültig verbraucht ist, prallen zwei Rechtsvorschriften aufeinander, nämlich die beamtenrechtlichen Dienstverpflichtungen auf der einen Seite gegen die Fürsorgepflicht bei den eigenen Kindern auf der anderen Seite. Hier kann man dem Dienstherrn nur empfehlen, kein Fass aufzumachen und auch darüber hinausgehende Tage zu genehmigen, jedoch ohne Bezahlung. Ansonsten schaue ich mir das Verwaltungsgerichtsverfahren in so einem Fall gerne von der Zuschauerbank aus an. Ich glaube sowas nennt man dann rechtfertigenden Pflichtenwiderstreit.🤷

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • 80% von ...

    Danke, Chemikus! Das hatte ich zuerst nicht zugeordnet; jetzt aber verstehe auch ich das.

    Also Antrag auf Dienstbefreiung gäb's im obigen Fall die 4 Tage, womit aber der Vorrat noch nicht aufgebraucht wäre.

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

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