Steht mir eine Wiedereingliederung zu?

  • Hallo an alle,

    ich bin dieses Jahr im März schwanger geworden und habe von meinem Frauenarzt nur ein „Teilbeschäftigungsverbot“ bekommen. Die Schwangerschaft galt als Risikoschwangerschaft, weil ich vorher schon 2 Fehlgeburten hatte. Ich hatte dann ein Gespräch mit der SL, die noch zu mir meinte: „Heute gilt ja alles als Risikoschwanger“ und erweckte bei mir den Eindruck , als würde man mir das nicht abkaufen. Der Schulleiter hatte dann aus Versehen Emails an mich weitergeleitet, wo zu lesen war, dass er sich mit meinem Teilbeschäftigungsverbot an das Schulamt gewendet hatte, um zu erfragen, ob die mich irgendwo im Sekretariat einsetzen könnten.

    Das alles hat mich furchtbar gestresst. In der 18 SSW haben wir dann eine infauste Diagnose bekommen. Unsere geliebte Tochter war schwer krank. Eine Welt ist zusammengebrochen und ich habe mich und sie noch in der Schwangerschaft operieren lassen, denn wir wollten alles probieren und um sie kämpfen. Noch im Krankenhaus habe ich dann ein Anruf vom Schulamt erhalten, dass sie mich am Empfang einsetzen könnten. Ich habe erklärt, dass ich im Krankenhaus bin, weil meine Tochter schwer krank ist. Daraufhin war die Dame vom Schulamt erstmal besänftigt und ich dachte, man lässt mich jetzt in Ruhe. Auch dieses Telefonat hat mich in der damaligen Situation sehr in Unruhe versetzt.

    Trotz OP, viel Kampf, hoffen und beten, hat es meine Tochter nicht geschafft. Sie ist in der 27. Woche verstorben und ich musste sie tot zur Welt bringen. Nichts ist mehr so, wie es war. Der seelische Schmerz unbeschreiblich und ich vermisse mein Kind sehr. Ich habe danach meinen Mutterschutz gewährt bekommen. Dieser endet aber kurz vor Weihnachten. Ich fühle mich überhaupt nicht bereit, in diese Schule zurückzukehren, wo man mir meine Risikoschwangerschaft nicht abgenommen und mich nach meinem Empfinden schikaniert hat.

    Welche Möglichkeiten habe ich? Kann ich mich nochmal krankschreiben lassen? Hätte ich auch ohne Krankschreibung einen Anspruch auf eine Wiedereingliederung?

    Ich fühle mich an dieser Schule auch gar nicht mehr wohl, denn es fühlt sich so an, als hätte ich den Stempel „die mit den 2 FG und der Totgeburt“. Dahin zurückzukehren, verursacht mir- zusätzlich zu meiner Trauer- weiteren seelischen Schmerz.

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    • Offizieller Beitrag

    ich habe leider kein gesichertes Wissen, sondern nur Vermutungen (wenn es dir unmöglich ist zu arbeiten: Lass dich krankschreiben!), möchte dir aber mein herzlichstes Beileid ausdrücken, du durchlebst wahrscheinlich das schlimmste, was einem im Leben passieren kann, nimm dir die Zeit, die du brauchst, um das zu verarbeiten, auch wenn es nie vollständig möglich sein wird.

  • Ert einmal mein herzliches Beileid. Ich kann mir vorstellen, dass das emotional sehr belastend ist.

    Ich glaube du solltest das jedoch besser mit deinem Arzt besprechen auch im Hinblick auf eine etwaige psychologische Begleitung der Verarbeitung.


    Rein sachlich, war das Vorgehen der Schule, so wie du es beschrieben hast, ok. Sie kann halt nur auf das reagieren, was die Ärzte aussprechen.

  • Mein herzliches Beileid zu deinem Verlust.


    Lass dich so lange krank schreiben, wie du es brauchst. Du solltest auch länger Anspruch auf die Begleitung durch eine Hebamme haben. Manche haben Zusatzqualifikationen zur Begleitung nach Tot- und Fehlgeburten und man bekommt evtl. schneller einen Termin als beim Psychologen.


    Mein Rat wäre außerdem, dich an den Personalrat zu wenden, damit du jemanden hast, der dich a) bezüglich der Frage berät, wie man vorgehen könnte, um dir eine Wiedereingliederung zu ermöglichen. Und b) könnte dich dann jemand begleiten in den Gesprächen mit der Schulleitung, so dass du Unterstützung und Sicherheit hast.


    Fehl- und Totgeburten sind absolute Ausnahmesituationen und es kann sehr schwierig sein, einen Weg zurück zu finden, insbesondere wenn viele negative Gefühlserinnerungen aus dieser schlimmen Erfahrung mit der Schule und Schulleitung verknüpft sind. Ich habe diese Erfahrung selbst leider auch machen müssen und in den Jahren danach leider auch immer wieder mitbekommen, dass es Kolleginnen ähnlich ging. Das ist einerseits schrecklich, andererseits hat es bei mir dazu geführt, dass ich mich nicht ganz so alleine gefühlt habe auf meinem Weg, wenn nichts mehr so ist, wie es war.


    Viel Kraft für dich.

  • Vielen Dank für eure Antworten. Kann mir jemand vielleicht noch etwas zum Thema „Wiedereingliederung“ sagen? Steht mir das zu oder wäre das nur auf Basis eines „persönlichen Abkommens“ mit der Schulleitung möglich?

    Habe seit der Totgeburt leider Migräneattacken und Alpträume und kann mir nicht vorstellen, wieder volle Kanne einzusteigen.

  • Beitrag von kodi ()

    Dieser Beitrag wurde vom Autor aus folgendem Grund gelöscht: War inzwischen schon im Vorpost beantwortet. ().
  • Mein Beileid Callie ! Und viel Kraft für die kommende Zeit wünsche ich dir.

    Für ein Wiedereingliederungsgespräch brauchst du:
    30 Krankheitstage in den letzten 365 Tagen. Dann kannst du es einfordern

    Genauer: 30 Werktage, also sechs Wochen (wobei es egal ist, ob diese Krankheitstage ununterbrochen oder mit Unterbrechungen auftraten). Nähere Infos zur Wiedereingliederung im Rahmen eines "BEM"-Verfahrens findest du u. a. hier: BEM – Betriebliches Eingliederungsmanagement - VBE .

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

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