Steht mir eine Wiedereingliederung zu?

  • Hallo an alle,

    ich bin dieses Jahr im März schwanger geworden und habe von meinem Frauenarzt nur ein „Teilbeschäftigungsverbot“ bekommen. Die Schwangerschaft galt als Risikoschwangerschaft, weil ich vorher schon 2 Fehlgeburten hatte. Ich hatte dann ein Gespräch mit der SL, die noch zu mir meinte: „Heute gilt ja alles als Risikoschwanger“ und erweckte bei mir den Eindruck , als würde man mir das nicht abkaufen. Der Schulleiter hatte dann aus Versehen Emails an mich weitergeleitet, wo zu lesen war, dass er sich mit meinem Teilbeschäftigungsverbot an das Schulamt gewendet hatte, um zu erfragen, ob die mich irgendwo im Sekretariat einsetzen könnten.

    Das alles hat mich furchtbar gestresst. In der 18 SSW haben wir dann eine infauste Diagnose bekommen. Unsere geliebte Tochter war schwer krank. Eine Welt ist zusammengebrochen und ich habe mich und sie noch in der Schwangerschaft operieren lassen, denn wir wollten alles probieren und um sie kämpfen. Noch im Krankenhaus habe ich dann ein Anruf vom Schulamt erhalten, dass sie mich am Empfang einsetzen könnten. Ich habe erklärt, dass ich im Krankenhaus bin, weil meine Tochter schwer krank ist. Daraufhin war die Dame vom Schulamt erstmal besänftigt und ich dachte, man lässt mich jetzt in Ruhe. Auch dieses Telefonat hat mich in der damaligen Situation sehr in Unruhe versetzt.

    Trotz OP, viel Kampf, hoffen und beten, hat es meine Tochter nicht geschafft. Sie ist in der 27. Woche verstorben und ich musste sie tot zur Welt bringen. Nichts ist mehr so, wie es war. Der seelische Schmerz unbeschreiblich und ich vermisse mein Kind sehr. Ich habe danach meinen Mutterschutz gewährt bekommen. Dieser endet aber kurz vor Weihnachten. Ich fühle mich überhaupt nicht bereit, in diese Schule zurückzukehren, wo man mir meine Risikoschwangerschaft nicht abgenommen und mich nach meinem Empfinden schikaniert hat.

    Welche Möglichkeiten habe ich? Kann ich mich nochmal krankschreiben lassen? Hätte ich auch ohne Krankschreibung einen Anspruch auf eine Wiedereingliederung?

    Ich fühle mich an dieser Schule auch gar nicht mehr wohl, denn es fühlt sich so an, als hätte ich den Stempel „die mit den 2 FG und der Totgeburt“. Dahin zurückzukehren, verursacht mir- zusätzlich zu meiner Trauer- weiteren seelischen Schmerz.

    • Offizieller Beitrag

    ich habe leider kein gesichertes Wissen, sondern nur Vermutungen (wenn es dir unmöglich ist zu arbeiten: Lass dich krankschreiben!), möchte dir aber mein herzlichstes Beileid ausdrücken, du durchlebst wahrscheinlich das schlimmste, was einem im Leben passieren kann, nimm dir die Zeit, die du brauchst, um das zu verarbeiten, auch wenn es nie vollständig möglich sein wird.

  • Ert einmal mein herzliches Beileid. Ich kann mir vorstellen, dass das emotional sehr belastend ist.

    Ich glaube du solltest das jedoch besser mit deinem Arzt besprechen auch im Hinblick auf eine etwaige psychologische Begleitung der Verarbeitung.


    Rein sachlich, war das Vorgehen der Schule, so wie du es beschrieben hast, ok. Sie kann halt nur auf das reagieren, was die Ärzte aussprechen.

  • Mein herzliches Beileid zu deinem Verlust.


    Lass dich so lange krank schreiben, wie du es brauchst. Du solltest auch länger Anspruch auf die Begleitung durch eine Hebamme haben. Manche haben Zusatzqualifikationen zur Begleitung nach Tot- und Fehlgeburten und man bekommt evtl. schneller einen Termin als beim Psychologen.


    Mein Rat wäre außerdem, dich an den Personalrat zu wenden, damit du jemanden hast, der dich a) bezüglich der Frage berät, wie man vorgehen könnte, um dir eine Wiedereingliederung zu ermöglichen. Und b) könnte dich dann jemand begleiten in den Gesprächen mit der Schulleitung, so dass du Unterstützung und Sicherheit hast.


    Fehl- und Totgeburten sind absolute Ausnahmesituationen und es kann sehr schwierig sein, einen Weg zurück zu finden, insbesondere wenn viele negative Gefühlserinnerungen aus dieser schlimmen Erfahrung mit der Schule und Schulleitung verknüpft sind. Ich habe diese Erfahrung selbst leider auch machen müssen und in den Jahren danach leider auch immer wieder mitbekommen, dass es Kolleginnen ähnlich ging. Das ist einerseits schrecklich, andererseits hat es bei mir dazu geführt, dass ich mich nicht ganz so alleine gefühlt habe auf meinem Weg, wenn nichts mehr so ist, wie es war.


    Viel Kraft für dich.

  • Vielen Dank für eure Antworten. Kann mir jemand vielleicht noch etwas zum Thema „Wiedereingliederung“ sagen? Steht mir das zu oder wäre das nur auf Basis eines „persönlichen Abkommens“ mit der Schulleitung möglich?

    Habe seit der Totgeburt leider Migräneattacken und Alpträume und kann mir nicht vorstellen, wieder volle Kanne einzusteigen.

  • Mein Beileid Callie ! Und viel Kraft für die kommende Zeit wünsche ich dir.

    Für ein Wiedereingliederungsgespräch brauchst du:
    30 Krankheitstage in den letzten 365 Tagen. Dann kannst du es einfordern

    Genauer: 30 Werktage, also sechs Wochen (wobei es egal ist, ob diese Krankheitstage ununterbrochen oder mit Unterbrechungen auftraten). Nähere Infos zur Wiedereingliederung im Rahmen eines "BEM"-Verfahrens findest du u. a. hier: BEM – Betriebliches Eingliederungsmanagement - VBE .

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Nochmal Hallo, interessanterweise hat sich just heute mein Schulleiter bei mir gemeldet und nachgefragt, ob ich ab Ende Dezember wieder einsatzfähig bin.

    Ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung, wie meine Verfassung in 6 Wochen ist. Stand heute würde ich sagen, dass an unterrichten nicht zu denken ist.

    Wie kann ich das geschickt kommunizieren? Ich weiß ja, dass die Schule planen muss. Aber ich kann in meinem Zustand gerade höchstens von Woche zu Woche denken. Meint ihr, dass man der Schule schon mit soviel Vorlauf kommunizieren kann, dass man ab Ende Dezember krankgeschrieben ist? Soll ich vielleicht jetzt schon das Gespräch mit dem Personalrat suchen und meine Situation schildern?

    • Offizieller Beitrag

    Du bist in Mitterschutz aber hoffentlich erfährst du Begleitung von medizinisch und psychologisch geschulten Personen, die genau dazu eine Einschätzung geben können.

    Du bist zur Zeit NICHT krankgeschrieben, WEIL du im Mutterschutz bist, wärst es aber.

    Du könntest rückmelden, dass du genau das nicht einplanen kannst aber zur Zeit das Gefühl hast, dass es schwierig und langwierig sein könnte…

  • ...Stand heute würde ich sagen, dass an unterrichten nicht zu denken ist.

    Wie kann ich das geschickt kommunizieren?

    "Ich werde im Januar noch nicht einsatzfähig sein, bitte planen Sie ohne mich (voraussichtlich bis zu den Halbjahreszeugnissen o.ä.). Die Krankschreibung reiche ich rechtzeitig zum Ende der Mutterschutzfrist ein."

  • Rein sachlich, war das Vorgehen der Schule, so wie du es beschrieben hast, ok. Sie kann halt nur auf das reagieren, was die Ärzte aussprechen.

    Nein, das war es nicht. Erstens sollte man als Schulleitung beim Teilbeschäftigungsverbot mit der betroffenen Person selbst reden, bevor man irgendwo anruft. Zweitens ist die oben getätigte Aussage unrichtig und unnötig flapsig. Und drittens ist auch der Anruf auf dem Privathandy während eines Krankenhausaufenthaltes nur seminotwendig.


    Klar, verklagen kann man da niemanden, aber ein mitfühlendes Wort oder wenigstens Sachlichkeit ohne schlechte Laune des Schulleiters, der nun Mehrarbeit hat, kann man erwarten.

  • Callie , hast du therapeutische Unterstützung? Ich würde mir noch Zeit lassen mit der Überlegung, ob du wirklich die Schule wechseln willst. Dein Chef mag ein unsensibler Mensch ohne viel Lebenserfahrung sein, aber du bist jetzt nicht in der Verfassung, so eine Entscheidung zu treffen und könntest sie später bereuen. Nimm dir jetzt Zeit für Trauerverarbeitung und schieb die Arbeit erst mal weg.

  • "Ich werde im Januar noch nicht einsatzfähig sein, bitte planen Sie ohne mich (voraussichtlich bis zu den Halbjahreszeugnissen o.ä.). Die Krankschreibung reiche ich rechtzeitig zum Ende der Mutterschutzfrist ein."

    Mein Rat ist, das ganze in Ungefähren zu halten. „Ich glaube nicht, dass ich im Januar ….., werde mich aber in der nächsten Zeit um Abklärung bemühen und mich dann bei Ihnen melden.“ Solange du keine Krankmeldung hast bzw. noch mit keiner Ärztin einen Plan entwickelt hast, würde ich nichts gegenteiliges behaupten, einfach zu deiner Sicherheit. Ausserdem musst du keine genauen Auskünfte geben, damit

    muss die SL leben. Lass dich nicht ins Bockshorn jagen.

  • Quittengelee : Ja, ich bin in Therapie. Das Trauma und der Verlust sitzen tief. Ich habe mich schon vor den FG und der Totgeburt meiner Tochter an der Schule sehr unwohl gefühlt. Wurde von Schülern sexuell belästigt und als Schlampe beschimpft. Der SL hat nur die Augen verdreht und war genervt, als ich wieder mit dem nächsten Problem um die Ecke kam. Ich bin an einer IGS und komme weder mit dem Konzept noch mit der Schülerschaft klar. Alle geht dort drunter und drüber. Jeder will weg.

  • Nein, das war es nicht. Erstens sollte man als Schulleitung beim Teilbeschäftigungsverbot mit der betroffenen Person selbst reden, bevor man irgendwo anruft. Zweitens ist die oben getätigte Aussage unrichtig und unnötig flapsig. Und drittens ist auch der Anruf auf dem Privathandy während eines Krankenhausaufenthaltes nur seminotwendig.


    Klar, verklagen kann man da niemanden, aber ein mitfühlendes Wort oder wenigstens Sachlichkeit ohne schlechte Laune des Schulleiters, der nun Mehrarbeit hat, kann man erwarten.

  • Nachdem die Totgeburt bekannt wurde, haben sich Schulleitung und Schulamt persönlich bei mir gemeldet und mir ihr Beileid ausgesprochen. Hätte mir dieses Verständnis vor allem zu Beginn meiner Schwangerschaft gewünscht. Jetzt bringt mir das rein gar nichts. Ich teile deine Meinung

  • Mein Rat ist, das ganze in Ungefähren zu halten. „Ich glaube nicht, dass ich im Januar ….., werde mich aber in der nächsten Zeit um Abklärung bemühen und mich dann bei Ihnen melden.“

    Das ist noch zu konkret. Callie weiß es nicht, also sollte sie auch das mitteilen. Falls sie überhaupt antwortet.

    Wurde von Schülern sexuell belästigt und als Schlampe beschimpft. Der SL hat nur die Augen verdreht und war genervt, als ich wieder mit dem nächsten Problem um die Ecke kam.

    So etwas kann die Staatsanwaltschaft regeln, dann muss sich die Schulleiterin nicht damit befassen.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Man muss nicht konkret werden. Mich würde es aber beruhigen, wenn ich mich innerlich auf einen längeren Zeitraum einstellen kann und auch wenn die Planenden nicht ständig nachfragen, wie lange es denn nun noch dauert. Insofern würde ich mich nicht nicht vor Weihnachten melden, sondern sagen, dass dort keiner mit mir rechnen soll.

  • Und drittens ist auch der Anruf auf dem Privathandy während eines Krankenhausaufenthaltes nur seminotwendig.

    Das ist in der Situation sicher ein nachgeordnetes Problem. Aber. Man kann nur auf Telefonen angerufen werden, deren Nummern der Anruferin bekannt sind. Auch wenn das schon immer so gemacht wurde und auch immer gut gegangen ist, kommt mann irgendwann in die Situation, in der es nicht passt. Außerdem muss man auch nicht jeden Anruf annehmen.


    Das nützt der TE nichts, das weiß ich. Trotzdem halte ich es für angebracht, sich zu überlegen, wie man zukünftig mit aufdringlichen Vorgesetzten umgehen möchte. Wenn die SL jetzt schon wieder drängelt (nichts anderes ist diese Frage), weiß man doch, wo man dran ist. Dann sollte man die Kommunikationskästchen enger ziehen.


    Deshalb kann so eine Antwort auch mal etwas warten. Erstmal zur Ärztin, alles klären.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

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