Somit wäre die Berechnungsgrundlage bei mir wohl erst der Monat Dezember und ich hätte ein Anrecht auf 2 Monate Sonderzahlung. Korrekt?
Genau, Dezember und 2/12 der Jahressonderzahlung steht dir zu, genau.
Somit wäre die Berechnungsgrundlage bei mir wohl erst der Monat Dezember und ich hätte ein Anrecht auf 2 Monate Sonderzahlung. Korrekt?
Genau, Dezember und 2/12 der Jahressonderzahlung steht dir zu, genau.
Und dennoch beklagst du, Haubsi, dich lieber als die Kündigung in die Tat umzusetzen.
Wobei ich immer noch nicht weiß, inwiefern das bei 5. "Auf der Seite des LBVs ist in der FAQ zur Jahressonderzahlung noch folgender Hinweis zu finden: 'Die Jahressonderzahlung wurde auf dem materiellen Niveau des Jahres 2018 eingefroren'" eine Rolle dabei spielt.
Das bedeutet nur, dass die Jahressonderzahlung seit 2018 nicht mehr angestiegen ist bzw. prozentual am Gehalt von 2018 berechnet wird. Deshalb war die Empörung vor zwei Seiten bezüglich der Jahressonderzahlung für Tarifbeschäftigte auch so dreist.
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