Anrecht auf Jahressonderzahlung? Höhe?

  • Seitdem habe ich das Gefühl, dass sich das jemand sehr schöngerechnet hat. Ich vermisse das "Weihnachtsgeld" schon ein wenig. :niko:

    Ich fand das einen guten Schritt. Als einzelne Leistung hätte das sonst dauerhaft die Begehrlichkeiten des Landesfinanzministers geweckt.

  • Als einzelne Leistung hätte das sonst dauerhaft die Begehrlichkeiten des Landesfinanzministers geweckt.

    Leider schon irgendwie richtig. Trotzdem war das Weihnachtsgeld gefühlt irgendwie immer eine besondere Anerkennung.


    Die Umlage auf die monatliche Besoldung ist hingegen im Rauschen der unterdurchschnittlichen Gehaltsanpassungen so langsam versickert.

  • Das ist falsch. Die Sonderzahlung ist vor circa 10 Jahren ins monatliche Gehalt eingerechnet worden. Die Sonderzahlung gibt es dementsprechend monatlich

    Ja, schon klar. Im Zuge dessen wurde das Gehalt aber nie entsprechend der Inflation erhöht, so dass die Sonderzahlung schon quasi gar nicht mehr existent ist. Oder unsere Besoldung ist noch ernüchternder.

  • Perfekt, dann dürft ihr streiken! Legt den Laden lahm und sorgt für eine gerechte Bezahlung!

    Haben wir bisher jedes Jahr gemacht, aber du scheinst davon nicht soviel Ahnung zu haben, denn da die Verhandlungen so gelaufen sind, wie sie gelaufen sind, herrscht nun leider erstmal Friedenspflicht.

  • Haben wir bisher jedes Jahr gemacht, aber du scheinst davon nicht soviel Ahnung zu haben, denn da die Verhandlungen so gelaufen sind, wie sie gelaufen sind, herrscht nun leider erstmal Friedenspflicht.

    Daran, dass Berliner Schulen in den letzten Jahren wochenlang bestreikt wurden, kann ich mich garnicht erinnern.


    Was genau hat die Friedenspflicht mit einem nicht genutzten Streikrecht zu tun? (Ich rede hier von Geld und nicht von dem kleineren Klassen, die die GEW da scheinbar gerne hätte.)


    In wie fern Ahnungslosigkeit? Man kann keinen eigenständigen Tarifvertrag für Lehrer und nur für Berlin fordern?


    Wie ist das nochmal in Hessen? Einen Tarifvertrag für den Sozialdienst gibt es doch auch und Ärzte sind auch nicht im TVÖD oder TVL eingruppiert. Es fehlt allein der Wille der Gewerkschaften.

    Das deren Interessen in anderen Gehaltsklassen liegen, sieht man an den für unsere Gehaltsklassen sinnlosen Sockelbeträgen, die immer gefordert werden.


    Vielleicht sollten GEW, VBE, Philologenverband usw. mal ein Wochenende mit Claus Weselsky auf einer Datsche im Berliner Umland verbringen und sich mal klarmachen lassen, was Gewerkschafter sein bedeutet.


    Einfach den Laden zwischen Ostern und Sommer komplett bestreiken mit 25.000 KuK und dann mal gucken, wie schnell bei ausfallendem Abitur da Bewegung in die Sache kommt.

  • Einfach den Laden zwischen Ostern und Sommer komplett bestreiken mit 100.000 KuK und dann mal gucken, wie schnell bei ausfallendem Abitur da Bewegung in die Sache kommt.

    Soviel brauchst Du gar nicht. Einfach mal bundesweit gezielt die Abiturprüfungen bestreiken, so dass ein ganzer Abiturjahrgang ausfällt, weil niemand bis zum Bewerbungsschluss für die NC-Fächer an den Universitäten am 15. Juli ein Abiturzeugnis in Händen hält.

  • Wo wir schon mal beim Thema sind:

    Wo findet man im Netz nen kostenfreien aktuellen Musterwiderspruch gegen die Alimentation/Versorgung, also einen für das Jahr 2024?

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • Man kann keinen eigenständigen Tarifvertrag für Lehrer und nur für Berlin fordern?

    Nein, kann man nicht solange man Mitglied in der TdL ist. Berlin hatte ja zwischendurch einen eigenen Passus und musste das ja ändern, weil sie sonst aus der TdL rausgeflogen wären.


    Daran, dass Berliner Schulen in den letzten Jahren wochenlang bestreikt wurden, kann ich mich garnicht erinnern.

    Tja, woran das wohl liegt.

    Und was die Friedenspflicht aktuell damit zu tun hat, ja, da hast du scheinbar eben doch keine Ahnung. Und wo war gleich ein ungenutztes Streikrecht?!? In Berlin jedenfalls nicht.

  • Ja, schon klar. Im Zuge dessen wurde das Gehalt aber nie entsprechend der Inflation erhöht, so dass die Sonderzahlung schon quasi gar nicht mehr existent ist. Oder unsere Besoldung ist noch ernüchternder.

    Ist das wirklich so? Ich dachte bisher, dass Beamte immer die von Angestellten erkämpften Erhöhungen übertragen bekommen und dies auch die einst in die Besoldung aufgenommene Sonderzahlung betrifft, diese also komplett erhöht wird, während bei Angestellten höherer Entgeltgruppen die Sonderzahlung seit Jahren eingefroren ist.


    Ich mag mich da aber irren.

  • Nein, kann man nicht solange man Mitglied in der TdL ist. Berlin hatte ja zwischendurch einen eigenen Passus und musste das ja ändern, weil sie sonst aus der TdL rausgeflogen wären.


    Tja, woran das wohl liegt.

    Und was die Friedenspflicht aktuell damit zu tun hat, ja, da hast du scheinbar eben doch keine Ahnung. Und wo war gleich ein ungenutztes Streikrecht?!? In Berlin jedenfalls nicht.


    Es ist doch nicht gottgeben, dass Berlin in der TDL ist. Wenn die Gewerkschaften das wollten, könnten sie natürlich einen separaten Tarifvertrag für Lehrer*innen nur in Berlin abschließen (s.o. Ärzte und Soziales) . Das Ganze nennt sich Vertragsfreiheit ist durchs Grundgesetz geschützt.

    Das wollen sie schlicht nicht. Sie brauchen die KuK für den Rest an Wasserkopf im TVL dessen Streikmacht gegen 0 tendiert.


    Die Friedenspflicht herrscht aufgrund eines geltenden Tarifvertrags. Wenn der ausgelaufen ist, könnt ihr den Laden doch gepflegt still legen!


    Und mit still legen ist flächendeckend 50%+ im unbefristeten Streik gemeint. Nicht dieser 3 Tage Warnstreik Blödsinn mit 1500 KuK für den Gesundheitstarifvertrag (der übrigens die weit teurere Forderung ist als eine Angleichung an die A Besoldung für Planstelleninhaber*innen - um das zu erkennen, muss man aber mit meiner Ahnungslosigkeit im Tarifrecht gesegnet sein).


    Wie gesagt, einfach mal mit Clausi Mausi in einer Datsche verabreden und von ihm lernen, wie man mit einer Gruppe mit hoher Streikmacht Forderungen durchsetzt, die im Sinne dieser Gruppe sind.

  • Wo wir schon mal beim Thema sind:

    Wo findet man im Netz nen kostenfreien aktuellen Musterwiderspruch gegen die Alimentation/Versorgung, also einen für das Jahr 2024?

    Danke für die Erinnerung. Allerhöchste Zeit das noch rauszuschicken für dieses Jahr.

  • Wichtig:

  • Ich habe gerade nachgeschaut, wie ich gesagt habe, der erste volle Kalendermonat, wenn die Beschäftigung nach dem 31.8. begonnen haben.

    siehe dazu TVL §20, Absatz 3

    Danke. Somit wäre die Berechnungsgrundlage bei mir wohl erst der Monat Dezember und ich hätte ein Anrecht auf 2 Monate Sonderzahlung. Korrekt?

    Wobei ich immer noch nicht weiß, inwiefern das bei 5. "Auf der Seite des LBVs ist in der FAQ zur Jahressonderzahlung noch folgender Hinweis zu finden: 'Die Jahressonderzahlung wurde auf dem materiellen Niveau des Jahres 2018 eingefroren'" eine Rolle dabei spielt.

  • Meine Kollegin jammert mir immer was vor und zitiert auch Zahlen. Aber eine Jahressonderzahlung hat sie nie erwähnt. Und auch nicht, dass von ihrem Netto nicht noch mal über 300 für die KK weggehen. Da sind die Unterschiede doch schon nicht mehr ganz so groß .


    Versteht mich nicht falsch: Ich bin absolut dafür, dass Beamte und Angestellte gleich verdienen!!!

    Naja, als Angestellte zahle ich allerdings trotzdem anteilig mehr für die gesetzliche Krankenkasse bei deutlich weniger Leistung. Ich habe lange überlegt, ob ich mich nicht wegen meines Gehaltes ohne fehlende Beihilfe trotzdem privatversichern soll - wegen der Leistungen. Habe mich dann aber dagegen entschieden nach entsprechender neutraler, bzw. objektiver Beratung, weil es in der Rente einfach sehr sehr teuer werden kann ohne Beihilfe.

    Aber das ist tatsächlich der größte Nachteil für mich als Angestellte - Vorteil ist und bleibt der, dass ich wesentlich unkomplizierter kündigen und das Bundesland wechseln kann. Netto habe ich nicht viel weniger raus als mein Kollege in derselben Entgeltstufe und dem Erfahrungsgrad - auch der Sonderzahlung wegen. Es macht später eben was aus. Und der Beamte in meinem Bundesland kommt wohl tatsächlich gar nicht raus aus dem Beamtenverhältnis - wie mir mein Kollege aus dem Personalrat noch einmal erklärt hatte.

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