Anrecht auf Jahressonderzahlung? Höhe?

  • Ich bin seit diesem Monat angestellter Vertretungslehrer in NRW nach TV-L E11. Die Dauer der Anstellung geht über das Jahresende, und somit auch über den 1.12., hinaus.

    Zuvor war ich von Januar - April Referendar in NRW als Beamter auf Widerruf (andere Schulform).

    Mich würde nun interessieren, ob mir nun die Jahressonderzahlung zusteht und falls ja - in welcher Höhe.


    1. Ich werde mich am Stichtag des 1.12. im Angestelltenverhältnis nach TV-L E11 befinden.

    2. Ich befand mich in den Monaten Juli, August, September nicht im Schuldienst. Wird die Grundlage der Bemessung an meinen eigenen konkreten Entgelteinnahmen währenddessen gemessen? D.h. Entgelt in diesem drei Monaten in Summe = 0 --> Jahresonderzahlung = 0? Oder ist es lediglich die allgemeine durchschnittliche Grundlage der Entgeltstufe E11, die in diesen Monaten zugrunde gelegt wird?

    3. Falls es bei 2. auf eine Zahlung > 0 hinausliefe: Gilt dann die Zwölfelungsregelung, so dass als Berechnungsgrundlage nur die aktiven Monate im Schuldienst des Jahres in Betracht gezogen werden?

    4. Spielt es bei der Zwölfelungsregelung eine Rolle, ob das Arbeitsverhälsnis beim selben Arbeitgeber (Land NRW) verschiedenartig, zum einen als Beamter, zum anderen als Angestellter, bestand?


    5. Auf der Seite des LBVs ist in der FAQ zur Jahressonderzahlung noch folgender Hinweis zu finden: "Die Jahressonderzahlung wurde auf dem materiellen Niveau des Jahres 2018 eingefroren"
    Weiß jemand, was es damit konkret auf sich hat?


    Danke für die Hilfe.

  • 1. Somit hast du Anrecht auf die Jahressonderzahlung

    2. Ich meine der erste volle Kalendermonat wird dann zugrunde gelegt
    3. Du bekommst nur 2/12 der Jahressonderzahlung, weil du nur 11 und 12 im Schuldienst warst
    4. Es zählen nur beim selben AG die Arbeitsverhältnisse und ich meine nur als Angestellter.


    5. Kann ich dir nichts zu sagen.

  • Ich befand mich in den Monaten Juli, August, September nicht im Schuldienst. Wird die Grundlage der Bemessung an meinen eigenen konkreten Entgelteinnahmen währenddessen gemessen? D.h. Entgelt in diesem drei Monaten in Summe = 0 --> Jahresonderzahlung = 0?.

    Genau das hätte ich jetzt behauptet.

  • Dann sollte die beim Vergleich von Angestellten - Beamten Gehältern aber auch mit einbezogen werden. Ebenso wie die Tatsache, dass Beamte die KK vom Netto bezahlen.

  • Dann sollte die beim Vergleich von Angestellten - Beamten Gehältern aber auch mit einbezogen werden. Ebenso wie die Tatsache, dass Beamte die KK vom Netto bezahlen.

    Ist das dein Ernst? Der gleichwertig Angestellte schneidet im Vergleich mit dem Beamten netto so gut wie immer schlechter ab!

  • Dann sollte die beim Vergleich von Angestellten - Beamten Gehältern aber auch mit einbezogen werden. Ebenso wie die Tatsache, dass Beamte die KK vom Netto bezahlen.

    Das wird doch meistens gemacht, oder? Man vergleicht im Normalfall ja das Jahreseinkommen, da ist das ja dann dabei.

    Und ich vermute dennoch, dass die Beamten meistens besser da stehen.

  • Meine Kollegin jammert mir immer was vor und zitiert auch Zahlen. Aber eine Jahressonderzahlung hat sie nie erwähnt. Und auch nicht, dass von ihrem Netto nicht noch mal über 300 für die KK weggehen. Da sind die Unterschiede doch schon nicht mehr ganz so groß .


    Versteht mich nicht falsch: Ich bin absolut dafür, dass Beamte und Angestellte gleich verdienen!!!

  • Meine Kollegin jammert mir immer was vor und zitiert auch Zahlen. Aber eine Jahressonderzahlung hat sie nie erwähnt. Und auch nicht, dass von ihrem Netto nicht noch mal über 300 für die KK weggehen. Da sind die Unterschiede doch schon nicht mehr ganz so groß .

    Aber auf jeden Fall. Als single mit Steuerklasse I, Stufe 4


    A13E13
    Brutto5530,13
    5285,08
    Netto4199,97
    3170,6


    Da muss du schon über 1000€ für die PKV zahlen damit das Netto gleich ist.


    Wenn der Angestellte, das gleiche Netto wie der A13er haben will dann reicht E16 nichtmal aus. Die Blöde Sonderzahlung macht da nix aus.

  • Die Sonderzahlung sind Netto bei mir gerade mal 600 Euro, ja, lohnt sich total wenn ich sie durch 12 teile gleicht das doch sicherlich den deutlichen Unterschied aus! Zumal bei uns auch die Beamten eine Jahressonderzahlung erhalten (aber hej, das wären nur 300 Euro netto).

  • Die Debatte ist müßig.


    Die Unterschiede zwischen TVL und Verbeamtung stellen eine Qualitätssicherung da.

    Ein Moderator sagte letztens, dass LA der einzige Beruf sei in dem man ohne entsprechendes Studium arbeiten dürfe.

    (Keiner von uns käme auf die Idee seinen Urologen, die Hüfte operieren zu lassen, obwohl er Medizin studiert hat.)

    Wenn man ohne Ref dasselbe im TVL verdienen würde, wie mit Ref als Beamter, wer würde dann noch das Referat machen?


    Ich weiß, dass es auch voll ausgebildete Kollegen auf Planstellen im TVL gibt. Da müsste tatsächlich eine Lösung gefunden werden. Die dürften aber in der Minderheit sein.

  • Das ist falsch. Die Sonderzahlung ist vor circa 10 Jahren ins monatliche Gehalt eingerechnet worden. Die Sonderzahlung gibt es dementsprechend monatlich

    Seitdem habe ich das Gefühl, dass sich das jemand sehr schöngerechnet hat. Ich vermisse das "Weihnachtsgeld" schon ein wenig. :niko:

Werbung