Anrecht auf Jahressonderzahlung? Höhe?

  • Ich bin seit diesem Monat angestellter Vertretungslehrer in NRW nach TV-L E11. Die Dauer der Anstellung geht über das Jahresende, und somit auch über den 1.12., hinaus.

    Zuvor war ich von Januar - April Referendar in NRW als Beamter auf Widerruf (andere Schulform).

    Mich würde nun interessieren, ob mir nun die Jahressonderzahlung zusteht und falls ja - in welcher Höhe.


    1. Ich werde mich am Stichtag des 1.12. im Angestelltenverhältnis nach TV-L E11 befinden.

    2. Ich befand mich in den Monaten Juli, August, September nicht im Schuldienst. Wird die Grundlage der Bemessung an meinen eigenen konkreten Entgelteinnahmen währenddessen gemessen? D.h. Entgelt in diesem drei Monaten in Summe = 0 --> Jahresonderzahlung = 0? Oder ist es lediglich die allgemeine durchschnittliche Grundlage der Entgeltstufe E11, die in diesen Monaten zugrunde gelegt wird?

    3. Falls es bei 2. auf eine Zahlung > 0 hinausliefe: Gilt dann die Zwölfelungsregelung, so dass als Berechnungsgrundlage nur die aktiven Monate im Schuldienst des Jahres in Betracht gezogen werden?

    4. Spielt es bei der Zwölfelungsregelung eine Rolle, ob das Arbeitsverhälsnis beim selben Arbeitgeber (Land NRW) verschiedenartig, zum einen als Beamter, zum anderen als Angestellter, bestand?


    5. Auf der Seite des LBVs ist in der FAQ zur Jahressonderzahlung noch folgender Hinweis zu finden: "Die Jahressonderzahlung wurde auf dem materiellen Niveau des Jahres 2018 eingefroren"
    Weiß jemand, was es damit konkret auf sich hat?


    Danke für die Hilfe.

  • 1. Somit hast du Anrecht auf die Jahressonderzahlung

    2. Ich meine der erste volle Kalendermonat wird dann zugrunde gelegt
    3. Du bekommst nur 2/12 der Jahressonderzahlung, weil du nur 11 und 12 im Schuldienst warst
    4. Es zählen nur beim selben AG die Arbeitsverhältnisse und ich meine nur als Angestellter.


    5. Kann ich dir nichts zu sagen.

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