Verpflichtende Mehrarbeit bei gleichgestellten Lehrkräften in NRW

  • Guten Abend, meine Frage bezieht sich auf die "verpflichtende Mehrarbeit" von Lehrkräften in NRW.

    Kann der Schulleiter laut §61 LBG auch Lehrkräfte welche einen Behindertengrad aufzeigen sowie gleichgestellt sind, zur Mehrarbeit von zwei Stunden pro Woche "verpflichten.

    Habt ihr hierzu Erfahrungen?

    Viele Grüße

    Nach § 61 LBG ist der Lehrer verpflichtet, über seine individuelle Pflichtstundenzahl hinaus Mehrarbeit zu leisten, wenn zwingende dienstliche Verhältnisse es erfordern. Die Verpflichtung des Lehrers zur Übernahme von Mehrarbeit erstreckt sich auf regelmäßige und gelegentliche Mehrarbeit im Schuldienst.


  • Ja.

    Außer:


    9 Mehrarbeit durch schwerbehinderte Lehrer

    Bei schwerbehinderten Lehrern, deren Pflichtstunden über die generelle Pflichtstundenermäßigung hinaus zusätzlich ermäßigt worden sind, ist von der Anordnung bzw. Genehmigung von Mehrarbeit abzusehen (Abschnitt II Nr. 4.4.4 des Runderlasses vom 31.05.1989 - BASS 21-06 Nr. 1).

  • Das SGB IX verpflichtet den Dienstherrn zu einem leidensgerechten Arbeitsplatz. Dazu kann zählen, die regelmäßige Arbeitszeit zu reduzieren. Also auch wenn sich aus dem LBG vielleicht nichts was bleiben kässt, so sind die Vorschriften des SGB IX auch für Beamte verbindlich.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Gleich gestellt bedeutet die gleichen Schutzrechte zu haben als wenn man schwerbehindert wäre

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

Werbung