Guten Abend, meine Frage bezieht sich auf die "verpflichtende Mehrarbeit" von Lehrkräften in NRW.
Kann der Schulleiter laut §61 LBG auch Lehrkräfte welche einen Behindertengrad aufzeigen sowie gleichgestellt sind, zur Mehrarbeit von zwei Stunden pro Woche "verpflichten.
Habt ihr hierzu Erfahrungen?
Viele Grüße
Nach § 61 LBG ist der Lehrer verpflichtet, über seine individuelle Pflichtstundenzahl hinaus Mehrarbeit zu leisten, wenn zwingende dienstliche Verhältnisse es erfordern. Die Verpflichtung des Lehrers zur Übernahme von Mehrarbeit erstreckt sich auf regelmäßige und gelegentliche Mehrarbeit im Schuldienst.