Teilzeit/volles Deputat und Bezahlung Sommerferien

  • Sie war doch nur im Urlaub dort und hat halt ab und zu mal was für die Schule gemacht. Das kann einem dich keiner verbieten bzw. merkt doch keiner. Da braucht man auch kein Visum

  • davon abgesehen, dass die allerallermeisten Firmen aus sozialversicherungsgründen den Aufenthalt im Ausland nicht unbedingt "freigeben", erst recht nicht außerhalb der EU.

    Das habe ich noch nie gehört. Natürlich kann man bei den meisten deutschen Firmen nicht dauerhaft im Ausland sein, aber mal ein paar Wochen ist doch völlig normal.

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    • Offizieller Beitrag

    ich kann nur berichten: das Unternehmen meines Mannes hatte es kurz angedacht (also Verhandlung mit dem Betriebsrat), aber der Rattenschwanz ist wohl viel zu lang, da haben sie alles wieder eingetütet.
    Und doch, in vielen Ländern darfst du nicht mal eine Sekunde ohne Visum arbeiten. Wenn Susannea es tut, ist es ihr Risiko. Wenn es zugelassene Arbeitszeit ist, hat ein Arbeitgeber sehr große Probleme (es ist ein großer Arbeitsbereich meines Mannes, er entsendet die Leute ins Ausland, JEDE Tätigkeit muss vorab geklärt werden. Dann kann man es nicht so schnell mit Urlaub verbinden.)

  • Vielen Dank für die Antworten (auch wenn die Unterhaltung dadurch jetzt ein bisschen in eine Grundsatzdiskussion abgeschweift ist ^^ ).

    Das mit dem 1.8. ist tatsächlich ein sehr guter Hinweis, ist in BaWü vermutlich auch so und dann handelt es sich nur um wenige Tage, die dann anteilig von einem vollen Deputat betroffen wären, würde ich zum nächsten Schuljahr einen neuen TZ-Antrag stellen.

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