Teilzeit/volles Deputat und Bezahlung Sommerferien

  • Hallo liebe KollegInnen,


    ich habe eine Frage bezüglich meines Deputats bzw. der Besoldung, bei der mir vielleicht jemand von euch weiterhelfen kann.


    Zu meiner aktuellen Situation: Ich arbeite momentan Teilzeit in Elternzeit (18/25 Stunden). Meine Elternzeit endet im Juli 2025 mit dem 3. Geburtstag meines Kindes, wenige Tage vor den Sommerferien. In welchem Umfang ich im nächsten Schuljahr arbeiten möchte (18 Stunden, volles Deputat oder irgendwas dazwischen), ist im Moment noch nicht ganz geklärt, das muss ich bis zum STEWI-Termin im Januar klären. So weit so klar.

    Ich bin von meiner Schulleitung (via Schrieb des RP) darüber informiert worden, dass meine Teilzeitbeschäftigung im Juli 2025 endet (das hatte ich so tatsächlich nicht auf dem Schirm, weil es zeitlich so nahe am Schuljahresende liegt). Nun meine Frage:


    1) Gibt es die Möglichkeit, im laufenden Schuljahr für die letzten Tage den Teilzeitantrag zu verlängern (bzw. wann hätte ich das korrekterweise wo beantragen müssen?)

    2) Falls ich keinen derartigen Antrag stelle und die letzten Tage 7 Deputatstunden mehr "in Kauf nehme": Bekomme ich dann für die letzten Tage des Schuljahres und die Sommerferien die volle Besoldung?

    3) Oder gibt es eine bestimmte Zeit, die man mit einem bestimmten Umfang gearbeitet haben muss, um die Sommerferien auch in diesem Umfang bezahlt zu bekommen? Bzw. ist 2) nur dann eine Option, wenn ich mich entscheiden sollte, im nächsten Schuljahr 25 Stunden zu arbeiten?


    Ich hoffe, meine Frage ist einigermaßen klar geworden. Ich möchte kein Gehalt "erschleichen" (wobei es natürlich schon cool wäre, in den Sommerferien kurzfristig wieder mein altes volles Gehalt zu bekommen ^^ ) , die Verwirrung besteht gerade einfach darin, dass ich selbst noch keine Entscheidung bzgl. nächstem SJ getroffen habe und mir Antragstellung, Fristen und Regelungen für solche Fälle im laufenden Schuljahr nicht klar sind.


    Vielen Dank im Voraus und viele Grüße :wink_1:


    Tesla4


    P.S.: Meine SL fällt gerade krankheitsbedingt mehrere Wochen aus und die stv. SL ist deshalb ohnehin gerade unter Arbeit begraben, sodass ich da momentan niemanden mit meiner Verwirrung belästigen möchte...

    P.P.S.: Falls das relevant ist: ich bin verbeamtet in BaWü (A13)

  • 1) Gibt es die Möglichkeit, im laufenden Schuljahr für die letzten Tage den Teilzeitantrag zu verlängern (bzw. wann hätte ich das korrekterweise wo beantragen müssen?)

    Gibt es sicher, ist ja im Interesse der Schule in der Regel.


    2) Falls ich keinen derartigen Antrag stelle und die letzten Tage 7 Deputatstunden mehr "in Kauf nehme": Bekomme ich dann für die letzten Tage des Schuljahres und die Sommerferien die volle Besoldung?

    Natürlich, meine Elternzeit lief mitten in den Sommerferien aus, ich hatte absichtlich nicht beantragt Teilzeit gleich nach der Elternzeit zu gehen, sondern erst ab dem neuen Schuljahr und somit bekam ich natürlich bis zum Beginn der Teilzeit und nach Ende der Elternzeit die volle Bezahlung, denn mein Vertrag, mein Stundenumfang auf dem Papier war ja voll.


    3) Oder gibt es eine bestimmte Zeit, die man mit einem bestimmten Umfang gearbeitet haben muss, um die Sommerferien auch in diesem Umfang bezahlt zu bekommen? Bzw. ist 2) nur dann eine Option, wenn ich mich entscheiden sollte, im nächsten Schuljahr 25 Stunden zu arbeiten?

    Nein, die gibt es natürlich nicht.

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    Jetzt nur eine Antwort mit Bezug auf die NRW-Regelung (unabhängig davon, dass du eben die Sommerferien VZ bezahlt bekommst, unabhängig davon, ob 7 Tage oder 6 Monate vor VZ war):

    In NRW ist der "Start" von TZ immer der 1. August (und nicht der erste Schultag). (und das Ende der TZ ist immer der letzte Ferientag).
    Also immer zu deinem Nachteil in der Berechnung.

    Aber selbst, wenn es bei euch auch so wäre: bis zum 31. Juli kannst du ja VZ sein.

  • In NRW ist der "Start" von TZ immer der 1. August (und nicht der erste Schultag). (und das Ende der TZ ist immer der letzte Ferientag).
    Also immer zu deinem Nachteil in der Berechnung.

    Das ist sicherlich auch nicht wirklich okay so,

    Berlin hat immer vom 1.8. bis 31.7. oder direkt im Anschluss an die Elternzeit bis zum 31.7 (bzw. 31.1., wenn immer zum Winter beginnend), egal wie das liegt.

  • In NRW ist der "Start" von TZ immer der 1. August (und nicht der erste Schultag). (und das Ende der TZ ist immer der letzte Ferientag).
    Also immer zu deinem Nachteil in der Berechnung.

    Wow. War mir so nicht bewusst.


    Aber klar, wir brauchen eben mehr Lehrer. Also müssen wir die, die da sind, ausnehmen, denn neue wollen sich das ja nicht antun.

  • Wow. War mir so nicht bewusst.


    Aber klar, wir brauchen eben mehr Lehrer. Also müssen wir die, die da sind, ausnehmen, denn neue wollen sich das ja nicht antun.

    Keine Sorge, junge Leute haben sogar ohne diese Spitzfindigkeiten schon keine Lust mehr auf diesen Job.


    Verständlich, in anderen Berufen kann man jetzt mit dem Laptop in Bali am Strand sitzen, wenn man das möchte. Als Lehrer ist keinerlei Flexibiliät gegeben, genauso wenig wie Home-Office. Der Job geht gegen alles, was sich junge Leute heutzutage von ihrem Arbeitsplatz (mit Recht) erhoffen.

  • Das ist sicherlich auch nicht wirklich okay so,

    Berlin hat immer vom 1.8. bis 31.7. oder direkt im Anschluss an die Elternzeit bis zum 31.7 (bzw. 31.1., wenn immer zum Winter beginnend), egal wie das liegt.

    In Bayern ist es auch immer 31.7. / 1.8. (im Winter weiß ich grad nicht ob es da zum Halbjahr eine Regelung gibt - bei mir war es immer im Sommer.)

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