Schüler mit Handy bei Klausur erwischt. Streitet es ab. Was tun?

  • und das bringt dich nicht zum Nachdenken? Darf ein männlicher Mensch nicht diese selbe Körperscham haben bzw. den selben Schutz haben? (wenn du selbst behauptest, bei einer weiblichen Person hättest du das nicht gemacht)

    Ein Bisschen schon. Ich habe situativ gehandelt. Ob ich das wieder so machen würde weiß ich nicht.

    Welche alternativen Handlungsmöglichkeiten hätte ich gehabt? Ich bin erst seit einem Jahr Lehrer...

  • Ein Bisschen schon. Ich habe situativ gehandelt. Ob ich das wieder so machen würde weiß ich nicht.

    Welche alternativen Handlungsmöglichkeiten hätte ich gehabt? Ich bin erst seit einem Jahr Lehrer...

    Ist Passiert und würde ich an deiner Stelle nicht wieder machen.

    Du kannst da nicht viel tun, in so einer Situation. Dann hat er eben eventuell einen Vorteil gehabt bei diesem Mal. Beim nächsten mal weißt du Bescheid. Man lernt mit jedem Fall ein bisschen dazu.

  • Welche alternativen Handlungsmöglichkeiten hätte ich gehabt?


    Am Besten gar nicht in die Diskussion gehen. Du hast das Handy ja unter der Kleidung gesehen.

    Wenn sich die Situation dann doch so entwickelt, wäre eine Handlungsalternative gewesen, den Schüler einfach nachweisen zu lassen, dass du dich irrst, indem er dir sein Handy zeigt. Ist es nicht unter der Kleidung, muss es ja woanders liegen. ;) Damit hättest du das Kleiderkontrollproblem vermieden.

  • Am Besten gar nicht in die Diskussion gehen. Du hast das Handy ja unter der Kleidung gesehen.

    Wenn sich die Situation dann doch so entwickelt, wäre eine Handlungsalternative gewesen, den Schüler einfach nachweisen zu lassen, dass du dich irrst, indem er dir sein Handy zeigt. Ist es nicht unter der Kleidung, muss es ja woanders liegen. ;) Damit hättest du das Kleiderkontrollproblem vermieden.

    Das Handy habe ich bei der zweiten Kontrolle gesehen. Das Problem ist hier die erste Kontrolle, wo ich das Handy nicht gesehen habe.

  • Auf die Ebene würde ich mich auch niemals begeben. Ungeeignete Autorität um deine Autorität zu stützen.


    Zum Rest wurde ja schon ausführlich was geschrieben.

    Ja. Im Nachhinein würde ich das so auch nicht nochmal machen.

  • Solche Sachen werden im Unterricht nicht diskutiert. Soll er in der Pause machen. Ansage vor versammelte Mannschaft fertig.


    Wegen sowas hab ich eine Federmappe mit Kugelschreibern. Da geht sich keiner einen Stift holen oder geht auch nur an seine Tasche, den Ersatzstift gibt es von mir.

  • Das ist in NRW nur auf Verdacht nicht erlaubt.

    Die Täuschung muss schon nachgewiesen sein.

    Wir hatten in einem ähnlichen Fall - mit Handy erwischt, aber habe Person X ja gar nicht genutzt, nach Rücksprache mit der SL direkt ne mündliche Feststellungsprüfung gemacht. Da zeigt sich dann schon, ob was im Kopf ist oder eben nur im Handy war.

  • Basta!


    Hattest du noch vergessen.

    :zoepfe:

    Naja, der Schüler hat den Kollegen nach Strich und Faden verarscht. Die Reaktion war nicht ideal, wurde ja bereits eingeräumt. Trotzdem muss man nun nicht im Boden versinken aus Angst, dass sich der junge Mann nun auch noch im Unterricht beklagen könnte.

    Ich würde ihn definitiv auflaufen lassen, die Schulleitung hat ja bereits ihre Unterstützung angekündigt.


    Ich würde mich darauf einstellen, dass er versucht, dich in Verlegenheit zu bringen Klinger . Wenn du damit rechnest, kannst du entspannter rangehen. Er ist derjenige, der das Problem hat.

  • Der Nachweis lässt sich aber nicht nur durch "auf frische Tat ertappt" führen.


    Sofern die Person nicht gerade ihren Spickzettel o.ä. darin liegen lässt, in der Regel schon.


    Hier steht auch eine Menge dazu drin:


    https://www.wingenverlag.de/in…rie=&main_kat=&start=&nr=


    Gilt jetzt "nur" für die Sekundarstufe I, aber die Ausführungen zu Täuschungsversuchen sind da schon sehr interessant und gelten meiner Meinung nach nicht nur für die S1

  • Sofern die Person nicht gerade ihren Spickzettel o.ä. darin liegen lässt, in der Regel schon.

    Auch eine weitgehende Übereinstimmung der Bearbeitungen mit den von Prüfern erarbeiteten Musterlösungen, die Übereinstimmung mit Bearbeitungen anderer Prüflinge oder ein für den betreffenden Prüfling völlig atypischer Sprachstil können bereits hinreichend sein, um über den Weg des Beweis der ersten Anscheins eine Täuschung nachzuweisen. Der Prüfling kann durch eigenen Vortrag diesen Beweis erschüttern, wenn er dadurch das atypische Geschehen ernsthaft für möglich erscheinen lässt. Die Standard-Antworten dazu "Ich habe auswendig gelernt" oder "X und ich haben halt gemeinsam gelernt" u.ä. reichen dafür i.d.R. gerade nicht aus.


    Das sieht übrigens auch das BVerwG so, zuletzt u.a. in diesem Urteil: BVerwG 6 B 67.17 vom 23.01.2018

  • So wie seph sehe ich das auch, bzw. so habe ich es gemeint. Es war total atypisch für die Schülerinnen. Und zusätzlich haben sie die gleichen Fehler geamacht, die nicht auf "das gemeinsame Lernen" zu schließen waren ( Zum Beispiel beide statt x eine 1 geschrieben).

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