BW, Dienstbericht einforderbar?

  • Hallo zusammen,


    laut der Verwaltungsvorschrift zur dienstlichen Beurteilung der Lehrkräfte Sind in BW Regelbeurteilungen alle fünf Jahre vorgesehen. Ich verstehe die Vorschrift so, dass es zu den Aufgaben der Schulleitung gehört, diese Dienstberichte (ohne Note) regelmäßig zu erstellen. Zumindest steht in der Vorschrift nichts von auf Antrag der Lehrkraft.


    Wenn jetzt die letzte Beurteilung (viel) länger als fünf Jahre zurückliegt und die Lehrkraft sich an sich anlasslos eine neue Beurteilung wünscht, kann die Schulleitung sich dann der Erstellung eines Dienstberichts verweigern? Wie sieht es aus, wenn viele Kollegen gleichzeitig einen Dienstbericht wünschen? Kann auf Grund der auf 40 Wochenstunden begrenzten Arbeitszeit eines Schulleiters dann irgendwann seitens des Schulleiters eine Grenze gezogen werden?


    LG DFU

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    Wenn jetzt die letzte Beurteilung (viel) länger als fünf Jahre zurückliegt und die Lehrkraft sich an sich anlasslos eine neue Beurteilung wünscht, kann die Schulleitung sich dann der Erstellung eines Dienstberichts verweigern? Wie sieht es aus, wenn viele Kollegen gleichzeitig einen Dienstbericht wünschen? Kann auf Grund der auf 40 Wochenstunden begrenzten Arbeitszeit eines Schulleiters dann irgendwann seitens des Schulleiters eine Grenze gezogen werden?


    LG DFU

    Ich bin kein Fan von theoretischen Fragen nach dem Motto "was wäre, wenn?".


    Es dürfte auf der Hand legen, dass in diesem Fall die KollegInnen eine Weile warten müssen - bei anlasslosen Berichten dürfte das zu verschmerzen sein. Bei anlassbezogenen Berichten gibt es in der Regel Fristen, die eine SL dann auch einhält.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Okay, dann frage ich konkreter:

    Der Schulleiter ist im nächsten Schuljahr nicht mehr an der Schule, weil er in den Auslandsschuldienst wechselt. Das hat er vielleicht schon länger geplant, wir als Kollegen erfahren es aber natürlich erst, wenn es ganz konkret wird, und der Schulleiter nur noch ein 3/4 Jahr an der Schule ist.


    Anständig finde ich es dann nicht, wenn der Schulleiter gewünschte Beurteilungen (Dienstberichte) dann ablehnt und auf einen Nachfolger, der die Arbeit der Kollegen ja gar nicht kennt, verweist.


    Habe mich in dem Zusammenhang aber eben auch gefragt, wer denn in den Jahren vorher das Schreiben eines Dienstberichts hätte anstoßen müssen. Der Schulleiter oder der Kollege.


    Vielleicht kann jemand aus Schulleitersicht noch äußern, ob er sich da in der Verpflichtung sieht oder eine Nachfrage erwartet. Auf Grund des fehlenden Anlasses für eine Beurteilung ist das Thema aber definitiv nicht wert, deswegen eine große Diskussion anzufangen.

  • Ich kann jetzt nur aus Sicht einer Realschule (in BW) berichten:

    Bei uns kommt der SL auf uns zu und nennt einen Zeitraum, in dem wir einen Termin dafür mit ihm vereinbaren sollen. Das zieht er tatsächlich auch konsequent bei allen Kollegen durch. Es gibt aber glaub ich auch eine Altersgrenze, ab der das wegfällt.

    Wenn ich das richtig verstanden habe, fordert das Schulamt auch diese regelmäßigen Beurteilungen ein. Da bin ich mir aber nicht sicher.

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