BW, Dienstbericht einforderbar?

  • Hallo zusammen,


    laut der Verwaltungsvorschrift zur dienstlichen Beurteilung der Lehrkräfte Sind in BW Regelbeurteilungen alle fünf Jahre vorgesehen. Ich verstehe die Vorschrift so, dass es zu den Aufgaben der Schulleitung gehört, diese Dienstberichte (ohne Note) regelmäßig zu erstellen. Zumindest steht in der Vorschrift nichts von auf Antrag der Lehrkraft.


    Wenn jetzt die letzte Beurteilung (viel) länger als fünf Jahre zurückliegt und die Lehrkraft sich an sich anlasslos eine neue Beurteilung wünscht, kann die Schulleitung sich dann der Erstellung eines Dienstberichts verweigern? Wie sieht es aus, wenn viele Kollegen gleichzeitig einen Dienstbericht wünschen? Kann auf Grund der auf 40 Wochenstunden begrenzten Arbeitszeit eines Schulleiters dann irgendwann seitens des Schulleiters eine Grenze gezogen werden?


    LG DFU

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    Wenn jetzt die letzte Beurteilung (viel) länger als fünf Jahre zurückliegt und die Lehrkraft sich an sich anlasslos eine neue Beurteilung wünscht, kann die Schulleitung sich dann der Erstellung eines Dienstberichts verweigern? Wie sieht es aus, wenn viele Kollegen gleichzeitig einen Dienstbericht wünschen? Kann auf Grund der auf 40 Wochenstunden begrenzten Arbeitszeit eines Schulleiters dann irgendwann seitens des Schulleiters eine Grenze gezogen werden?


    LG DFU

    Ich bin kein Fan von theoretischen Fragen nach dem Motto "was wäre, wenn?".


    Es dürfte auf der Hand legen, dass in diesem Fall die KollegInnen eine Weile warten müssen - bei anlasslosen Berichten dürfte das zu verschmerzen sein. Bei anlassbezogenen Berichten gibt es in der Regel Fristen, die eine SL dann auch einhält.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

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