BW, Dienstbericht einforderbar?

  • Hallo zusammen,


    laut der Verwaltungsvorschrift zur dienstlichen Beurteilung der Lehrkräfte Sind in BW Regelbeurteilungen alle fünf Jahre vorgesehen. Ich verstehe die Vorschrift so, dass es zu den Aufgaben der Schulleitung gehört, diese Dienstberichte (ohne Note) regelmäßig zu erstellen. Zumindest steht in der Vorschrift nichts von auf Antrag der Lehrkraft.


    Wenn jetzt die letzte Beurteilung (viel) länger als fünf Jahre zurückliegt und die Lehrkraft sich an sich anlasslos eine neue Beurteilung wünscht, kann die Schulleitung sich dann der Erstellung eines Dienstberichts verweigern? Wie sieht es aus, wenn viele Kollegen gleichzeitig einen Dienstbericht wünschen? Kann auf Grund der auf 40 Wochenstunden begrenzten Arbeitszeit eines Schulleiters dann irgendwann seitens des Schulleiters eine Grenze gezogen werden?


    LG DFU

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