Alkoholiker im Kollegium - was tun?

  • Reden wir möglicherweise über verschiedene Gremien? Der Bezirkspersonalrat ist ja nicht an der Schule, der TE aber schon.

    ...wenn der Fall so allgemein dem BPR vorgetragen wird, kann der kaum von der Ferne (es sei denn ein BPR Mitglied arbeitet zufällig an dieser Schule) entscheiden, ob die Beschwerde berechtigt ist. ...


    Dementsprechend würde ich den anfragenden Kollegen dahingehend beraten, dass er sich mit seinem SL austauscht. Erst wenn dann gesagt wird, dass der SL konkrete Erkenntnisse hat, aber nicht reagiert, dann könnten wir auf die Dienststelle einwirken um beim SL nachzufragen.

    Ansonsten schreibst du, dass sich der Kollege d.E. an die Schulleitung wenden soll und das hat er gemacht.

  • Das sagst du jetzt. So nun spinnen wir das mal weiter.


    Im Gespräch wird dir vorgeworfen du seist Alkoholiker (hoffentlich nicht so platt) und du bist es aber nicht bzw. du siehst es nicht so. Also wirst du bezwungen einen Arzt aufzusuchen um das Gegenteil zu beweisen? Puh, also wenn man das alles auf Grund von Hören-sagen veranlassen kann finde ich das überhaupt nicht in Ordnung und würde mich mit einer Zivilklage dafür bedanken.


    Selbst wenn ein Suchtproblem vorliegt geht so ein Vorgehen in meinen Augen gar nicht.

    und chemikus08


    Ich würde dann genauso denken. Zumindest im Nachhinein. In der Situation möglicherweise nicht.

    Allerdings halte ich das auch für eine theoretische Überlegung.


    Es ist zwar ein Symptom der Sucht, dass diese Sucht abgestritten und geleugnet wird. Vor sich, vor anderen. Aber nach so einem Gespräch dürften der Verdacht entweder begründet verstärkt sein - oder begründet aus der Welt sein. (So ein Gespräch führen ja auch Personen, die sich damit auskennen.)

    Ich denke daher nicht, dass es bei einem Nicht-Alkohol-Abhängigen zu einem massiven Eingriff wie einer medizinische Untersuchung kommt.

  • (So ein Gespräch führen ja auch Personen, die sich damit auskennen.)

    Die Schulleitung kennt sich mit jeglichen Suchterkrankungen aus? not bad

    Ich denke daher nicht, dass es bei einem Nicht-Alkohol-Abhängigen zu einem massiven Eingriff wie einer medizinische Untersuchung kommt.

    Die Gefahr sehe ich allerdings sehr wohl.

  • Die Schulleitung kennt sich mit jeglichen Suchterkrankungen aus? not bad

    Wo habe ich geschrieben, dass bei so einem Gespräch nur die Schulleitung dabei ist bzw. sie sich nicht vorher briefen lässt? Ohne Wissen über die Sucht und die Konsequenzen etc. sollte man so ein Gespräch nicht alleine führen und erst recht nicht ohne die entsprechenden Kenntnisse die Weichen auf "Sucht, muss ich prüfen lassen" stellen.


    Die Gefahr sehe ich allerdings sehr wohl.

    Okay, dann werden wir da wohl nicht zusammen kommen: ich sehe die Gefahr nicht und würde es niemandem Übel nehmen, wenn er sich Sorgen um mich macht - begründet oder unbegründet. Besser einmal zu viel auf den Mitmenschen geachtet, als einmal zu wenig.

  • Okay, dann werden wir da wohl nicht zusammen kommen: ich sehe die Gefahr nicht und würde es niemandem Übel nehmen, wenn er sich Sorgen um mich macht - begründet oder unbegründet. Besser einmal zu viel auf den Mitmenschen geachtet, als einmal zu wenig.

    Darum gehts ja gar nicht. Du darfst nicht davon ausgehen, dass jede SL wie du mit gesundem Menschenverstand sowas regelt. Wenn man überkorrekt oder übervorsichtig ist, dann könnte bei sowas nichts schönes rauskommen.

  • Es ist zwar ein Symptom der Sucht, dass diese Sucht abgestritten und geleugnet wird.

    Also wenn ich in einem solchen Gespräch zugebe, dass ich ein Suchtproblem habe, hab ich eins. Wenn ichs abstreite habe ich auch eins?
    Was antwortet man, wenn man kein Suchtproblem hat?

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

    Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen.

  • Also wenn ich in einem solchen Gespräch zugebe, dass ich ein Suchtproblem habe, hab ich eins. Wenn ichs abstreite habe ich auch eins?
    Was antwortet man, wenn man kein Suchtproblem hat?

    Siehe in dem gleichen Beitrag. Da steht alles.

    Zitat

    Aber nach so einem Gespräch dürften der Verdacht entweder begründet verstärkt sein - oder begründet aus der Welt sein. (So ein Gespräch führen ja auch Personen, die sich damit auskennen.)

  • Das Gespräch wird wohl der SL alleine führen müssen. Und so ist es auch beispielsweise in der Kölner Dienstvereinbarung vorgesehen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Siehe in dem gleichen Beitrag. Da steht alles.

    ...

    Das ist keine Antwort auf meine Frage.
    Ich sehe an deinen Ausführungen nur, dass, egal, was man sagt, ein Suchtproblem unterstellt wird.

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

    Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen.

  • Das Gespräch wird wohl der SL alleine führen müssen. Und so ist es auch beispielsweise in der Kölner Dienstvereinbarung vorgesehen.

    Ein Gespräch nach DV Sucht kommt meines Erachtens überhaupt nicht in Frage, weil die ein konkretes Fehlverhalten vorsehen, mit dem man den Betroffenen konfrontieren kann und muss. Das ist weder ein abstraktes "Du hast ein Suchtproblem", noch Gerüchte von Dritten, die man gar nicht benennen kann.

  • Das ist keine Antwort auf meine Frage.

    Ich sehe an deinen Ausführungen nur, dass, egal, was man sagt, ein Suchtproblem unterstellt wird.

    Doch, das war eine Antwort auf deine Frage.


    Und: nein - das ist nicht so. Schrieb ich ja auch schon.

  • ... (So ein Gespräch führen ja auch Personen, die sich damit auskennen.)

    Welche Personen sollen das sein? Es geht hier die ganze Zeit darum, dass ganz offenbar niemand so recht weiß, wie zu verfahren ist. Der einzige Schluss war bislang: an die Schulleitung weiterreichen und die ist kein*e Ärzt*in.

    Wäre ich betroffen, würde ich sagen "Danke für euer offenes Auge. Es war unnötig, aber gut dass du auf deine Mitmenschen so aufpasst. ... ." Finde es richtig, wenn Menschen auf ihre Mitmenschen aufpassen und sich Gedanken machen.

    Sorry, aber die Naivität nehme ich dir nicht ab.

    • Neu
    • Offizieller Beitrag

    Es geht hier die ganze Zeit darum, dass ganz offenbar niemand so recht weiß, wie zu verfahren ist.

    Gut erkannt - aber das habe ich weiter oben auch schon ein oder zweimal geschrieben. Darum geht es: wer kann in so einer Situation helfen, damit man nicht im WorstCase einen alkoholabhängigen hängen lässt. Und ja: im Sinne der Interventionskette ist die erste Stufe der Schulleiter.


    Welche Personen sollen das sein? [....] Der einzige Schluss war bislang: an die Schulleitung weiterreichen und die ist kein*e Ärzt*in.


    Als s3g4 sarkastisch geschrieben hat, dass sich die Schulleitung mit jeglichen Suchtkrankheiten auskenne, habe ich vorgeschlagen, sich ggf. Hilfe zu holen.

    Das kann Hilfe im Gespräch sein. Wobei ja - da ist natürlich der Pferdefuß, dass der Gesprächspartner damit einverstanden sein muss.
    Ich habe aber auch geschrieben, dass man sich vor dem Gespräch briefen lassen kann. Von wem? Ärzte, Gesundheitsamt, Suchtberatung, Suchtberatung in der BezReg, ... da gibt es Leute, die helfen.


    Wenn man (der Gesprächspartner oder der Schulleiter) die Anwesenheit eines anderen Teilnehmers nicht möchte, ist auch schon Empathie, Einfühlvermögen und Menschenkenntnis und eine entsprechende inhaltliche Vorbereitung (siehe oben, ohne geht es nicht) für das Gespräch hilfreich. Ein solches Gespräch würde ein Schulleiter niemals aus dem Stegreif führen.


    Und er würde auch nicht aus dem Gespräch heraus eine Schnellschuss-Entscheidung treffen.


    ---

    Kurze Anmerkung übrigens noch zu der Frage, warum der Personalrat mit ins Boot kommen sollte. In den Handreichungen der BezReg Detmold steht dazu "Neben den grundsätzlichen Funktionen gem. LPVG unterstützt er den Betroffenen darin, die Interventionskette als hilfreich anzunehmen.

    ---


    Sorry, aber die Naivität nehme ich dir nicht ab.

    Hm, du scheinst mich zu kennen. Nicht. ;)

  • Wäre ich betroffen, würde ich sagen "Danke für euer offenes Auge. Es war unnötig, aber gut dass du auf deine Mitmenschen so aufpasst. ... ." Finde es richtig, wenn Menschen auf ihre Mitmenschen aufpassen und sich Gedanken machen.

    Wenn jemand aufgrund von Hörensagen zu seinem Vorgesetzten zitiert und zu einem eventuell vorhandenen Alkoholproblem befragt wird, und dann darauf hoffen muss, dass der Vorgesetzter ihm glaubt, wenn er es abstreitet (obwohl "Alkoholiker ihre Sucht ja nicht zugeben", also kommt es drauf an, wie der Schulleiter - der in dem Metier Laie und weder Psychologe noch Arzt ist - das Ganze einschätzt), dann würden sich bestimmt die wenigsten Menschen bedanken, es sei denn, das Verhältnis zum Schulleiter war vorher schon super und das Gespräch wurde extrem professionell geführt.

    Schwierig, das Ganze. Sehr schwierige Situation. Für alle Seiten.

  • Wie Moebius es schon formulierte. Damit ein wirksames Präventionsverfahren eingeleitet werden kann er müssen Verfehlungen vorliegen, die offensichtlich Alkohol bedingt sind. Wenn also jemand stockbesiffen vor der Klasse lallend eine Unterrichtsstunde abhält, dann wäre das ein Anlass. Vage Verdachtsmomente, wie sie Eingangs thematisiert wurden reichen allenfalls für ein vier Augengespräch. Wird hierin eine Alkoholkrankheit verneint, hat sich das erledigt .

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Wenn jemand aufgrund von Hörensagen zu seinem Vorgesetzten zitiert

    Ich würde nicht von "zitiert" sprechen. Es war eher eine Bitte um ein vertrauliches Gespräch. Aber du magst recht haben: hilfreich ist sicher ein entsprechendes Klima im Kollegium und ein gutes Verhältnis zum Schulleiter.

  • Unsere Berufsgruppe gehört neben den Ärzten im Übrigen zu den stark gefährdeten Berufsgruppen für Suchterkrankungen. Während die Alkoholsucht nach außen am ehesten auffällt, sind Beruhigungspillen weit verbreitet und noch schwieriger als Erkrankung zu detektieren, da die Einnahme an sich lediglich das Befolgen einer ärztlichen Verordnung darstellt. Ab wann das dann in Sucht umschlägt...? Schwierig.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Medizinisch gesehen eigentlich recht klar definiert:

    "...ICD-10 der WHO beschrieben. Typisch für eine Abhängigkeit ist ein starker Wunsch oder Drang des Substanzkonsums oder des Verhaltens sowie die Schwierigkeit, die Kontrolle darüber zu erlangen, trotz schädlicher Folgen."


    Das trifft auf weit mehr Menschen zu als den schwankenden Kollegen, der sich schon morgens was einpfeift, um zu funktionieren.

  • Letztlich ist die Frage nach der Suchterkrankung müßig, da sie kein Kriterium für irgendeine dienstliche Maßnahme ist. Jemand kann Alkoholiker sein und seinen Dienst nüchtern, zuverlässig und von seiner Erkrankung unbeeinträchtigt wahrnehmen, dann geht das den Dienstherren schlicht und ergreifend nichts an. (Es gibt Formen von Alkoholismus, die sich nicht durch durchgängigen, sondern exzessiven Konsum in einzelnen Phasen auszeichnen.)


    Wenn man eine persönliche Beziehung zu dem Kollegen hat, kann man Dinge trotzdem ansprechen und Hilfe anbieten. Der Schulleiter ist die denkbar ungeeignetste Person dafür, denn er ist der Dienstvorgesetzte und ein "Gespräch beim Schulleiter" ist kein freundlicher Plausch sondern die Vorstufe einer disziplinarischen Maßnahme für die auch eine entsprechende rechtliche Grundlage gegeben sein muss. Da ist dann auch egal, wie der Schulleiter sein persönliches Verhältnis zum Betroffenen einschätzt, die Professionalität gebietet einfach, da das dienstliche Vorgesetztenverhältnis von einem "Ratschlag unter Kumpeln" zu trennen.

Werbung