Alkoholiker im Kollegium - was tun?

  • Reden wir möglicherweise über verschiedene Gremien? Der Bezirkspersonalrat ist ja nicht an der Schule, der TE aber schon.

    ...wenn der Fall so allgemein dem BPR vorgetragen wird, kann der kaum von der Ferne (es sei denn ein BPR Mitglied arbeitet zufällig an dieser Schule) entscheiden, ob die Beschwerde berechtigt ist. ...


    Dementsprechend würde ich den anfragenden Kollegen dahingehend beraten, dass er sich mit seinem SL austauscht. Erst wenn dann gesagt wird, dass der SL konkrete Erkenntnisse hat, aber nicht reagiert, dann könnten wir auf die Dienststelle einwirken um beim SL nachzufragen.

    Ansonsten schreibst du, dass sich der Kollege d.E. an die Schulleitung wenden soll und das hat er gemacht.

  • Das sagst du jetzt. So nun spinnen wir das mal weiter.


    Im Gespräch wird dir vorgeworfen du seist Alkoholiker (hoffentlich nicht so platt) und du bist es aber nicht bzw. du siehst es nicht so. Also wirst du bezwungen einen Arzt aufzusuchen um das Gegenteil zu beweisen? Puh, also wenn man das alles auf Grund von Hören-sagen veranlassen kann finde ich das überhaupt nicht in Ordnung und würde mich mit einer Zivilklage dafür bedanken.


    Selbst wenn ein Suchtproblem vorliegt geht so ein Vorgehen in meinen Augen gar nicht.

    und chemikus08


    Ich würde dann genauso denken. Zumindest im Nachhinein. In der Situation möglicherweise nicht.

    Allerdings halte ich das auch für eine theoretische Überlegung.


    Es ist zwar ein Symptom der Sucht, dass diese Sucht abgestritten und geleugnet wird. Vor sich, vor anderen. Aber nach so einem Gespräch dürften der Verdacht entweder begründet verstärkt sein - oder begründet aus der Welt sein. (So ein Gespräch führen ja auch Personen, die sich damit auskennen.)

    Ich denke daher nicht, dass es bei einem Nicht-Alkohol-Abhängigen zu einem massiven Eingriff wie einer medizinische Untersuchung kommt.

  • (So ein Gespräch führen ja auch Personen, die sich damit auskennen.)

    Die Schulleitung kennt sich mit jeglichen Suchterkrankungen aus? not bad

    Ich denke daher nicht, dass es bei einem Nicht-Alkohol-Abhängigen zu einem massiven Eingriff wie einer medizinische Untersuchung kommt.

    Die Gefahr sehe ich allerdings sehr wohl.

  • Die Schulleitung kennt sich mit jeglichen Suchterkrankungen aus? not bad

    Wo habe ich geschrieben, dass bei so einem Gespräch nur die Schulleitung dabei ist bzw. sie sich nicht vorher briefen lässt? Ohne Wissen über die Sucht und die Konsequenzen etc. sollte man so ein Gespräch nicht alleine führen und erst recht nicht ohne die entsprechenden Kenntnisse die Weichen auf "Sucht, muss ich prüfen lassen" stellen.


    Die Gefahr sehe ich allerdings sehr wohl.

    Okay, dann werden wir da wohl nicht zusammen kommen: ich sehe die Gefahr nicht und würde es niemandem Übel nehmen, wenn er sich Sorgen um mich macht - begründet oder unbegründet. Besser einmal zu viel auf den Mitmenschen geachtet, als einmal zu wenig.

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