Alkoholiker im Kollegium - was tun?

  • Übrigens bist du, was die allgemein nicht angemessenen Umgangsformen einiger User*innen angeht, nicht vorrangig gemeint.

    Ok.

    Trolle kann man melden und ignorieren, und gut ist.

    Ja, kann man. Aber man kann eben nicht alle Threads ignorieren, die sich im Endeffekt als ziemlich "seltsam" entpuppen (in Fall dieses Threads hier halte ich den TE übrigens nicht für einen Troll, wohl aber für jemanden, der zu sehr ungenauen und widersprüchlichen Darstellungen neigt ;) ).

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Das sehe ich auch so. Aber der Tonfall nervt mich mehr als die Trolle. Trolle kann man melden und ignorieren, und gut ist.

    Übrigens bist du, was die allgemein nicht angemessenen Umgangsformen einiger User*innen angeht, nicht vorrangig gemeint.

    Ich weise dich das nächste Mal darauf hin, wenn du dich im Ton vergreifst. Du machst dich nämlich selbst regelmäßig über andere lustig, meinst aber offenbar, anderen überlegen zu sein und diese so ganz allgemein im Rundumschlag korrigieren zu müssen. Wenn es Humblebee nicht war, deren Äußerung dich gestört hat, sprich doch das nächste Mal die Person an, deren Tonfall dir nicht gepasst hat.

  • in Fall dieses Threads hier halte ich den TE übrigens nicht für einen Troll, wohl aber für jemanden, der zu sehr ungenauen und widersprüchlichen Darstellungen neigt

    Die hat er zumindest in seinem letzten Posting ergänzt, und da kamen anschließend sofort wieder sachliche Antworten. So kann's doch weitergehen...

  • Das einzige, was in der geschilderten Situation Aufgabe des Personalrats ist, ist es die betreffenden KuK darauf hin zu weisen, dass sie sich nicht an etwas zu beteiligen haben, das möglicherweise üble Nachrede ist.

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    Hm. Im bayrischen Personalvertretungsgesetz steht:

    Zitat

    Allgemeine Aufgabe des Personalrates:

    Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegenzunehmen und, falls sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlung mit dem Leiter der Dienststelle auf ihre Erledigung hinzuwirken,

    Es ist nicht explizit formuliert, dass es sich um Beschwerden über Vorgesetzte handeln muss. Der Hinweis von Kollegen auf eine möglicherweise alkoholabhängige Person ist IMHO im Sinne des Personalvertretungsgesetzes nicht falsch. (Da je nach Schwere der Alkoholabhängigkeit auch Gefahr für die Kinder möglich ist.) Aufgrund der Schweigepflicht der Personalvertretung ist es vielleicht sogar erst einmal ein guter Weg im Sinne von "PR, sag mir bitte, was ich machen kann."


    Die Frage ist: wie geht man als PR dann mit dieser Beschwerde um. Und wenn ich den Ausgangsbeitrag noch richtig in Erinnerung habe, würde ich sagen, dass das die Frage hier im Thread war. Einfach sagen "Kümmer dich nicht drum" ist eine mögliche Lösung - aber ob es die richtige ist? Hm.


    Richtig ist aber, der der bayrische PR der Schweigepflicht unterliegt. Ich würde dieses Thema daher nicht in einem öffentlich zugänglichen Forum behandeln.


    Nicolas Wenn ich den Thread daher entfernen soll, sag Bescheid.

  • Der Einwand geht am Thema vorbei, es geht darum, dass der PR nicht dafür zuständig ist, Gerüchte und Hörensagen von anonymen und unbekannten Quellen weiter in der Schule zu verbreiten. Im Gegenteil.


    Ich habe mehrfach geschrieben, dass ich in einem klaren und mir bekannten Fall, natürlich etwas tun würde um eine Fremdgefährung zu verhindern. Darum geht es hier aber nicht.

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    Der Einwand geht am Thema vorbei

    Tut er nicht.

    Natürlich muss sich der PR die Beschwerde erst einmal anhören, bevor er entscheiden kann, ob und wie er auf der Sach- (oder Nicht-Sach-)Lage reagiert.

    Also ist es Aufgabe des PR, sich das anzuhören und sich damit zu befassen, ggf. auch intensiver.

  • Das ist jetzt alberne Haarspalterei. Der TE hat eine Situation als Tatsachen geschildert, darauf hat er Empfehlungen bekommen, dann hat er nachgereicht, dass nichts davon wirklich Tatsachen waren, sondern alles nur Gerüchte und Hörensagen und erklärt, dass er es als seine persönliche Aufgabe sieht, den Chef dazu zu bringen, hier tätig zu werden. Darauf beziehen sich meine Antworten und das hast du auch verstanden.

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    • Offizieller Beitrag

    Das ist jetzt alberne Haarspalterei. ...

    Darauf beziehen sich meine Antworten und das hast du auch verstanden.

    Wäre schön, wenn auch du bei deinen Beiträgen mal ohne solche Aussagen auskommen würdest und es bei Sachlichkeit belassen würdest. Danke.



    Aber trotzdem:

    Ja, das ist Hörensagen - aber dem Kollegen, der sich Sorgen macht und das meldet, deswegen zu sagen dass er sich nicht weiter darum kümmern solle, ist zu kurzgefasst und zu kurzgedacht.


    Man sollte es fachlich und sachlich und abseits von Vorverurteilungen ernst nehmen und weiter reagieren und nicht gleich als "Hörensagen" und "Gerüchte" abtun und es zu den Akten legen. Zum Wohl der anvertrauten Schüler, der Kollegen ... aber auch des möglicherweise alkoholkranken Kollegen. Wenn man (wer auch immer - und das war die Grundüberlegung im Originalbeitrag) den Gerüchten dann nachgeht und sie sich als nicht zutreffend erweist, ist es doch gut. Das Nachgehen aber wie gesagt: sachlich und angemessen.

  • Ja, das ist Hörensagen - aber dem Kollegen, der sich Sorgen macht und das meldet, deswegen zu sagen dass er sich nicht weiter darum kümmern solle, ist zu kurzgefasst und zu kurzgedacht.

    Kommt darauf an, wenn es nicht Job des PR ist, sich darum zu kümmern, wäre es angemessen zu sagen: es ist nicht Job des PRs, sich darum zu kümmern, außer:


    ...Wenn der [Schulleiter] seinen Job machen würde und ein Verfahren gemäß der Dienstvereinbarung Sucht in die Wege leiten würde, wäre der PR beteiligt und zwar in der Regel als Vertrauensperson zur Begleitung des betroffenen Kollegen. Das beißt sich massiv damit, wenn man das Verfahren selber ausgelöst hat...

    Edit: die Suchtberatungsstelle könnte man übrigens auch seinen Kollegen und Kolleginnen empfehlen, die sich Sorgen machen und fragen, was man tun solle.


    Ich finde es übrigens interessant, dass es immer noch so zu sein scheint, dass Alkoholismus mit dem Peinlichkeitsding behaftet ist. Oder wäre es auch üble Nachrede, wenn sich jemand fragt, ob der Kollege irgend eine andere, orthopädische oder neurologische Erkrankung hat?

  • kleiner gruener frosch

    "Falls sie berechtigt erscheinen", wenn der Fall so allgemein dem BPR vorgetragen wird, kann der kaum von der Ferne (es sei denn ein BPR Mitglied arbeitet zufällig an dieser Schule) entscheiden, ob die Beschwerde berechtigt ist. Und selbst wenn der BPR damit zum schulfachlichen Dezernenten oder gar zum Personaldezernenten rennt, was wird der machen? Der möchte wissen, welches konkretes Ereignis wann und wo und wer kann dies bezeugen. An der Stelle ziehen aber die Beschwerdeführer sich ganz schnell zurück. Dementsprechend wird die Dienststelle ganz klar kommunizieren, dass sie auf eine Gerüchteküche ohne Nennung von Ross und Reiter nichts machen wird. Sie geht vielmehr davon aus, dass entweder an der Sache nichts dran ist oder aber der SL bei Bedarf auf die Dienststelle zukommen wird. Damit ist das für die Dienststelle erstmal erledigt. Dementsprechend würde ich den anfragenden Kollegen dahingehend beraten, dass er sich mit seinem SL austauscht. Erst wenn dann gesagt wird, dass der SL konkrete Erkenntnisse hat, aber nicht reagiert, dann könnten wir auf die Dienststelle einwirken um beim SL nachzufragen. Dazu müsste aber der meldende Kollege auch bereit sein mit seinem Namen bei der Dienststelle für diese Behauptung als Zeuge bereit zu stehen. Auf Meldungen der Art "wasch mir den Pelz, aber mich nicht nass" reagiert die Dienststelle eher allergisch, weil sie sich dann nämlich angreifbar macht. 🤷

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Ich finde solche Äußerungen zumindest überflüssig

    Ich finde solche Bemerkungen überflüssig. Die Moderation wird mich schon sperren, wenn sie mich doof findet. Und es wird mir ziemlich wurscht sein.

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    Kommt darauf an, wenn es nicht Job des PR ist, sich darum zu kümmern, wäre es angemessen zu sagen: es ist nicht Job des PRs, sich darum zu kümmern, außer:

    Ja, stimmt. Aber siehe Beitrag 85 von mir - der PR soll Beschwerden aufnehmen, IMHO egal von wem. Wer sich im Endeffekt darum dann kümmert, ist die nächste Frage.

  • Ich habe mir übrigens Mal die Betriebsvereinbarung Sucht der Bezreg Köln angesehen. (Denn nicht jede Bezreg hat überhaupt eine solche Vereinbarung).

    Da wird eigentlich genauso verfahren, wie ich es eben vorgeschlagen habe. Herr des Verfahrens ist der direkte Vorgesetzte, der zunächst (erste Interventionsstufe) ein vertrauliches Gespräch mit dem Mitarbeiter führt. Und wenn man da übereinkommt, dass es kein Problem gibt, dann bleibt das im Raum. Es gibt natürlich keine Rückmeldung an den Beschwerdeführer. Wenn das Gespräch aber ohne Konsens ausgeht wird es kompliziert. Hier kann der Kollege auch zwar freiwillig exkulpieren in dem er sich einer ärztlichen Untersuchung unterzieht. Nur Leute, wenn es soweit gekommen ist und der Vorwurf gegenstandslos ist, dann haben aber alle Beteiligten ein Problem. Wäre ich betroffen, so würde ich dem weitgehenden Persönlichkeitseingriff einer ärztlichen Untersuchung zwar zustimmen. Konsequenz bei Nachweis meiner "Unschuld" wäre allerdings ein Strafantrag wegen Leumundsschädigung gegen unbekannt. Wäre spannend,aber da muss man dann einen zu Unrecht Beschuldigten auch verstehen.

    An alle Deutschlehrer:
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  • Insoweit weiß ich auch gar nicht, ob die Betriebsvereinbarung so toll ist. Ich bin da zwiegespalten.

    An alle Deutschlehrer:
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  • Wäre ich betroffen, so würde ich dem weitgehenden Persönlichkeitseingriff einer ärztlichen Untersuchung zwar zustimmen. Konsequenz bei Nachweis meiner "Unschuld" wäre allerdings ein Strafantrag wegen Leumundsschädigung gegen unbekannt.

    Wäre ich betroffen, würde ich sagen "Danke für euer offenes Auge. Es war unnötig, aber gut dass du auf deine Mitmenschen so aufpasst. ... ." Finde es richtig, wenn Menschen auf ihre Mitmenschen aufpassen und sich Gedanken machen.

  • Danke dir, chemikus08 für die Erläuterungen. Ich finde es ja immer wieder spannend, wofür ihr alles detaillierte Regelungen habt. Nichts davon existiert bei uns. Das geht dann so... Oh, da ist ein Problem. Hm, ja, irgendwas müssen wir jetzt entscheiden. Wir diskutieren mal.


    Es gibt die LCH Standesregeln, die definieren einfach ein Fehlverhalten. Und irgendwo im Personalrecht steht, die Schulleitung muss dann das Gespräch suchen und irgendwas dokumentieren.

  • kleiner gruener frosch

    Ja, bis zum Vier-Augen-Gespräc bin ich bei Dir. Wenn mein Wort dann aber nicht reicht und ich quasi zur Untersuchung genötigt würde um mich zu exkulpieren, wäre meine persönliche Schmerzgrenze überschritten. Da unterscheiden wir uns möglicherweise.

    An alle Deutschlehrer:
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  • Wäre ich betroffen, würde ich sagen "Danke für euer offenes Auge. Es war unnötig, aber gut dass du auf deine Mitmenschen so aufpasst. ... ." Finde es richtig, wenn Menschen auf ihre Mitmenschen aufpassen und sich Gedanken machen.

    Das sagst du jetzt. So nun spinnen wir das mal weiter.


    Im Gespräch wird dir vorgeworfen du seist Alkoholiker (hoffentlich nicht so platt) und du bist es aber nicht bzw. du siehst es nicht so. Also wirst du bezwungen einen Arzt aufzusuchen um das Gegenteil zu beweisen? Puh, also wenn man das alles auf Grund von Hören-sagen veranlassen kann finde ich das überhaupt nicht in Ordnung und würde mich mit einer Zivilklage dafür bedanken.


    Selbst wenn ein Suchtproblem vorliegt geht so ein Vorgehen in meinen Augen gar nicht.

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