Alkoholiker im Kollegium - was tun?

  • Die Regelung in NRW bzgl. Alkoholausschank sind in §54 Absatz 5 zu finden:

    Zitat

    (5) Der Verkauf, der Ausschank und der Genuss alkoholischer Getränke im Zusammenhang mit schulischen Veranstaltungen sind auf dem Schulgrundstück sowie außerhalb des Schulgrundstücks untersagt. Über Ausnahmen von Satz 1 entscheidet die Schulkonferenz, die bei ihrer Entscheidung insbesondere die Vorbildwirkung zu berücksichtigen hat. Für branntweinhaltige Getränke und sonstige Rauschmittel ist keine Ausnahme möglich.

    Ausnahmen für äußere Veranstaltungen (Schulfest, Verabschiedungen, ...) unterliegen also der Schulkonferenz.

    Interne Feierlichkeiten innerhalb des Lehrerkollegiums sind imho keine "schulischen Veranstaltungen" und unterliegen daher nicht diesem Abschnitt. Das das nicht in ein Besäufnis ausarten sollte und man natürlich nicht mit dem Sektglas vor den Kindern herläuft (auch wenn es für die Kinder mit Sicherheit nichts ungewöhnliches wäre) sind selbstredend.

  • Da gebe ich Dir Recht. Die Alkoholiker trinken sowieso, bei Trockenen sähe ich eher das Problem. Aber die Veganer müssen ja auch den Schnitzelweck verkraften.

    Hat der veganer ein Suchtproblem mit Fleisch?

  • Bevor sich das Thema verselbständigt und von meiner Anfrage entfernt, will ich mich für Eure Meinungen und Ratschläge bedanken.

    Ein Problem bei unserer Angelegenheit ist, dass viele der Beobachtungen nur auf Aussagen Dritter beruhen. Irgendein ein Elternteil hat Schlangenlinien beim Autofahren beobachtet. Jemand anderes ein unsicheres Gehen, wieder zwei, drei Kollegen berichten von deutlichem Alkoholgeruch. Da werden natürlich Gerüchte gestreut und mit Fakten vermischt. Wenige Kollegen wollen erfahren haben, dass der Kollege seit Jahren ein massives Problem mit Alkohol hat.

    Ich behaupte mal, dass 70% des Kollegiums, besonders die neuen Kollegen, überhaupt nichts von diesem Problem wissen.

    Andere behaupten, dass es unter Eltern und Schülern kein Geheimnis mehr ist.

    Offensichtliche Beweise für Alkoholsucht des Kollegen gibt es nicht, zumal er in der Schule sich bis dato kaum etwas zu Schulden kommen ließ. Aber es spricht viel dafür und die Sorge bleibt, dass zukünftig etwas schwerwiegendes passieren kann.

    Wir hoffen sehr auf die Einsicht des Chefs, hier tätig zu werden.

  • Also auf gut deutsch, all die Dinge, sie im Ausgangspost als Tatsachen hingestellt worden sind, sind in Wirklichkeit einfach Stille Post der Sorte "Ich habe mal gehört, der Schwippschwager meines Metzgers hat gesehen..."?


    Offensichtliche Beweise für Alkoholsucht des Kollegen gibt es nicht, zumal er in der Schule sich bis dato kaum etwas zu Schulden kommen ließ.

    Kaum oder überhaupt nicht? Kannst du irgendeine konkrete Konkrete und Sache berichten, die zweifelsfrei passiert ist und nicht auf Hörensagen beruht?

  • "Wir haben einen Kollegen, der offensichtlich ein Alkohol Problem hat. Man kann täglich deutlich seine Alkoholfahne riechen, zuweilen geht er unsicher und fährt auch mit seinem Auto Schlangenlinien zur Schule." klingt nach Eigenbeobachtung, dein letzter Post mehr nach Latrinenparole.


    Auf dieser Grundlage würde ich erstmal den Ball ganz flach halten und gegenprüfen, ob da überhaupt irgendwas stimmt. So in der Art könnte ich mir das vorstellen. Über manche Lehrer und Dozenten gibts die wildesten Gerüchte. Manche stimmen freilich, meist aber vermindert.

  • Mundgeruch nach Alkohol kommt bei Diabetikern bei Unterzuckerung vor und unsicher gehe ich manchmal aufgrund meines Knies auch.

    Da hab ich auch schon überlegt, was die Leute hinter mir denken...

  • Ein Problem bei unserer Angelegenheit ist, dass viele der Beobachtungen nur auf Aussagen Dritter beruhen

    Mein Gott, wie schäbig. Kollegen wie euch braucht kein Mensch. Du hast behauptet, es hätten Gespräche stattgefunden, was offensichtlich gelogen ist. Geh und schäm dich.

  • "Er selbst leugnet das Problem nicht, aber sieht auch kein Handlungsbedarf."

    "Offensichtliche Beweise für Alkoholsucht des Kollegen gibt es nicht,"


    Wie passt das zam? Ist das nicht schon...

    Zitat

    § 186
    Üble Nachrede


    Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    ?

  • Nicolas : Du willst uns doch verar...en, oder?! :cursing:

    Ich fürchte doch.

    Dass es Gerüchte unter Schüler:innen und Eltern gibt, ist das eine. Wenn man sich dann aber auf Basis von Aussagen Dritter dann als Kollege noch an solchen Gerüchten beteiligt ist das Andere. Wenn ich so etwas von Eltern/ Schüler:innen hören würde, würde ich eine entsprechende Aussage tätigen, dass sie sich bitte nicht an Spekulationen beteiliigen sollen und dann den Kollegen über solche Gerüchte informieren.


    Ein unsicherer Gang kann auch andee Gründe haben ...

  • Jetzt muss ich etwas klarstellen, bevor iICH weiter zur Zielscheibe werde:

    In meiner Funktion als Personalrat wurde mehrfach an mich herangetragen, dass Handlungsbedarf besteht. Alle meine geäußerten Beobachtungen sind ausschließlich Beobachtungen von Kollegen. Ich selbst habe von dem Alkohol Problem des Kollegen bislang nichts bemerkt. Natürlich muss ich mich auf die Aussagen diesbezüglich anderer stützen. Und die Beobachtungen der Kollegen sind nicht eine üble Nachrede oder etwas, was man ins Lächerliche ziehen muss. Diese Wahrnehmungen sprechen eindeutig für sich, dass der Kollege krank ist und Hilfe braucht.

    Ja, Gerüchte zu verbreiten oder sie zu befeuern ist schlimm. Hier gibt es aber Hinweise, die nicht mehr nur als Gerüchte zu verharmlosen sind. Leider mischen sich darunter wahrscheinlich auch Gerüchte, gerade wenn es um Meinungen von Schülern oder Eltern geht. Sie von Fakten zu trennen ist schwierig.

    Ja, es gab Gespräche mit ihm, auch seitens des Chefs, bei denen ich und die anderen Mitglieder des Personalrats natürlich auch nicht dabei waren. Aber von Beteiligten wurde uns berichtet, dass er sein Problem mit Alkohol zwar nicht geleugnet hat, aber von Sucht und Betrunken in der Schule verständlicherweise nicht sprechen wollte.

    Das ist die Situation.

    Wir haben im Personalrat diskutiert und sind bislang zu keinem befriedigenden Entschluss gekommen.

    Daher meine Anfrage hier in diesem Forum. Nicht mehr und nicht weniger.

    Dafür muss ich mich nicht schämen Antimon, noch verarsche ich hier jemand, Humblebee. Darüberhinaus finde ich derartige Äußerungen niveaulos und beleidigend. Falls ich mich unklar geäußert habe, dann kann man ja gerne nachfragen, wenn man sich für meine Anfrage interessiert.

  • In meiner Funktion als Personalrat wurde mehrfach an mich herangetragen, dass Handlungsbedarf besteht

    Das ist keine Aufgabe des Personalrats und am Ende auch nicht der Schulleitung. Zumindest solange es keine dienstlichen Auswirkungen hat. Im Rahmen der Fürsorgepflicht kann man hier natürlich mit der (vermeintlich) betroffenen Person reden, mehr geht aber nicht.


    Wir haben im Personalrat diskutiert und sind bislang zu keinem befriedigenden Entschluss gekommen.

    Eben weil ihr überhaupt keine Handhabe in der Sache habt. Klar ist sowas nicht schön, aber am Ende muss der Kollege von selbst dagegen vorgehen. Das könnt ihr gar nicht ohne Übergriffig zu werden. Es sei denn es liegen dienstliche oder strafrechtliche Verfehlungen vor.

  • Nicolas

    Also ich würde mich da als Personalratsmitglied keinesfalls in irgendeiner Form vor den Karren spannen lassen. Die Beurteilung, ob ein Kollege da ein Problem hat, ist nicht Aufgabe des Personalrats. Das ist eine originäre Führungsaufgabe und gehört zunächst einzig und allein in den Verantwortungsbereich des SL.

    Dieser kann und sollte das Thema mit dem Kollegen unter vier Augen besprechen. Nur, wenn es nicht von der Hand zu weisende Verdachtsmomente gibt, kann der SL sich im Zweifel auch an die Dienststelle wenden, um die Dienstfähigkeit des Kollegen antsärztlich überprüfen zu lassen. Wenn Kollegen die begründete Angst haben, dass der Kollege trunken Auto fährt, können diese sich wie jeder andere Bürger auch, an die Polizei wenden. Wenn die den K. dann aus dem Verkehr ziehen weil ihnen Fahrfehler auffallen, hat der Kollege ggf. ein Problem. Ansonsten ist dies aber kein Thema für den Flurfunk. Zu schnell kann nämlich auch ein falscher Verdacht entstehen. So können Krankheiten ähnliche Symptome verursachen, da sollte man also ganz ganz vorsichtig sein. Ein einmal verbreitetes Gerücht geht schnell Rum, kann aber nur sehr schwer "gelöscht" werden.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Das ist die Situation

    Die Situation ist, dass du irgendwas behauptest, was irgendjemand von irgendjemanden gehört hat. Du weisst selbst überhaupt nichts, beteiligst dich aber offenbar am Rumtratschen. Hier schreiben mehrere Personen in ähnlicher oder gleicher Funktion eines Personalrats. Ich bin selbst Gewerkschaftsdelegierte meiner Schule und Fachvorsteherin. In dieser Funktion gehe ich als erstes Mal auf einen Kollegen zu, über den irgendwas geplappert wird und frage ihn, ob er davon weiss. Ich spreche mit der Schulleitung und notfalls mit der Rechtsberatung der Gewerkschaft. Sicher beteilige ich mich nicht am Geplappere und ich spame auch nicht das Internet mit möglicherweise für die Öffentlichkeit nachvollziehbaren Gerüchten über den Kollegen voll.

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