Alkoholiker im Kollegium - was tun?

  • Die Regelung in NRW bzgl. Alkoholausschank sind in §54 Absatz 5 zu finden:

    Zitat

    (5) Der Verkauf, der Ausschank und der Genuss alkoholischer Getränke im Zusammenhang mit schulischen Veranstaltungen sind auf dem Schulgrundstück sowie außerhalb des Schulgrundstücks untersagt. Über Ausnahmen von Satz 1 entscheidet die Schulkonferenz, die bei ihrer Entscheidung insbesondere die Vorbildwirkung zu berücksichtigen hat. Für branntweinhaltige Getränke und sonstige Rauschmittel ist keine Ausnahme möglich.

    Ausnahmen für äußere Veranstaltungen (Schulfest, Verabschiedungen, ...) unterliegen also der Schulkonferenz.

    Interne Feierlichkeiten innerhalb des Lehrerkollegiums sind imho keine "schulischen Veranstaltungen" und unterliegen daher nicht diesem Abschnitt. Das das nicht in ein Besäufnis ausarten sollte und man natürlich nicht mit dem Sektglas vor den Kindern herläuft (auch wenn es für die Kinder mit Sicherheit nichts ungewöhnliches wäre) sind selbstredend.

  • Da gebe ich Dir Recht. Die Alkoholiker trinken sowieso, bei Trockenen sähe ich eher das Problem. Aber die Veganer müssen ja auch den Schnitzelweck verkraften.

    Hat der veganer ein Suchtproblem mit Fleisch?

  • Bevor sich das Thema verselbständigt und von meiner Anfrage entfernt, will ich mich für Eure Meinungen und Ratschläge bedanken.

    Ein Problem bei unserer Angelegenheit ist, dass viele der Beobachtungen nur auf Aussagen Dritter beruhen. Irgendein ein Elternteil hat Schlangenlinien beim Autofahren beobachtet. Jemand anderes ein unsicheres Gehen, wieder zwei, drei Kollegen berichten von deutlichem Alkoholgeruch. Da werden natürlich Gerüchte gestreut und mit Fakten vermischt. Wenige Kollegen wollen erfahren haben, dass der Kollege seit Jahren ein massives Problem mit Alkohol hat.

    Ich behaupte mal, dass 70% des Kollegiums, besonders die neuen Kollegen, überhaupt nichts von diesem Problem wissen.

    Andere behaupten, dass es unter Eltern und Schülern kein Geheimnis mehr ist.

    Offensichtliche Beweise für Alkoholsucht des Kollegen gibt es nicht, zumal er in der Schule sich bis dato kaum etwas zu Schulden kommen ließ. Aber es spricht viel dafür und die Sorge bleibt, dass zukünftig etwas schwerwiegendes passieren kann.

    Wir hoffen sehr auf die Einsicht des Chefs, hier tätig zu werden.

  • Also auf gut deutsch, all die Dinge, sie im Ausgangspost als Tatsachen hingestellt worden sind, sind in Wirklichkeit einfach Stille Post der Sorte "Ich habe mal gehört, der Schwippschwager meines Metzgers hat gesehen..."?


    Offensichtliche Beweise für Alkoholsucht des Kollegen gibt es nicht, zumal er in der Schule sich bis dato kaum etwas zu Schulden kommen ließ.

    Kaum oder überhaupt nicht? Kannst du irgendeine konkrete Konkrete und Sache berichten, die zweifelsfrei passiert ist und nicht auf Hörensagen beruht?

  • "Wir haben einen Kollegen, der offensichtlich ein Alkohol Problem hat. Man kann täglich deutlich seine Alkoholfahne riechen, zuweilen geht er unsicher und fährt auch mit seinem Auto Schlangenlinien zur Schule." klingt nach Eigenbeobachtung, dein letzter Post mehr nach Latrinenparole.


    Auf dieser Grundlage würde ich erstmal den Ball ganz flach halten und gegenprüfen, ob da überhaupt irgendwas stimmt. So in der Art könnte ich mir das vorstellen. Über manche Lehrer und Dozenten gibts die wildesten Gerüchte. Manche stimmen freilich, meist aber vermindert.

  • Mundgeruch nach Alkohol kommt bei Diabetikern bei Unterzuckerung vor und unsicher gehe ich manchmal aufgrund meines Knies auch.

    Da hab ich auch schon überlegt, was die Leute hinter mir denken...

  • Ein Problem bei unserer Angelegenheit ist, dass viele der Beobachtungen nur auf Aussagen Dritter beruhen

    Mein Gott, wie schäbig. Kollegen wie euch braucht kein Mensch. Du hast behauptet, es hätten Gespräche stattgefunden, was offensichtlich gelogen ist. Geh und schäm dich.

  • "Er selbst leugnet das Problem nicht, aber sieht auch kein Handlungsbedarf."

    "Offensichtliche Beweise für Alkoholsucht des Kollegen gibt es nicht,"


    Wie passt das zam? Ist das nicht schon...

    Zitat

    § 186
    Üble Nachrede


    Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    ?

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